Fußgänger*innen-Zonen und Fahrverbote - Antrag um Ausnahmegenehmigung
Allgemeine Informationen
Für eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren von Fußgänger*innen-Zonen oder verkehrsfreien Bereichen (Fahrverbote) muss bei der Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) ein Antrag gestellt werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Erhebliches persönliches oder wirtschaftliches Interesse
Fristen und Termine
Etwa 4 Wochen für Antrag, Ermittlungsverfahren, Ortsverhandlung (falls nötig) und Ausstellung der Bewilligung.
Bitte beachten Sie: Aufgrund besonderer Umstände wie Ferienzeiten, komplexeren Bauvorhaben oder vermehrten Krankheitsfällen kann es gelegentlich zu längeren Wartezeiten kommen.
Zuständige Stelle
Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kund*innen-Center: 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 95559
Fax: +43 1 4000-99-92637
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at
Anträge können auch im Kund*innen-Center eingereicht werden.
Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie schriftliche Anbringen nur per E-Mail an post@ma46.wien.gv.at einbringen.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr; am Karfreitag und am 24. und 31. Dezember von 8 bis 11 Uhr. An gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Erforderliche Unterlagen
Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name (inklusive Geburtsdatum) beziehungsweise Firmenname (inklusive Firmenbuchnummer)
- Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für Rückfragen
- Ort, an dem die Ausnahme gelten soll
- Von welchem Ge- oder Verbot soll eine Ausnahme erteilt werden
- Zeitraum (Tag und Uhrzeit) der gewünschten Befahrung
- Kennzeichen und Fahrzeugtyp des Fahrzeuges, das benützt wird (Kopie des Zulassungsscheins)
- Detaillierte Begründung der Notwendigkeit des Befahrens
Kosten und Zahlung
- Bundesgebühr:
- 21 Euro für die Eingabe
- 6 Euro je Beilage (Bogen), maximal 36 Euro
- 21 Euro für Protokolle (Niederschriften)
- Verwaltungsabgabe:
- 3,99 Euro für die Niederschrift
- 11,62 bis 89,38 Euro Gebühr für die Ausnahmegenehmigung
- Kommissionsgebühr:
- 7,63 Euro für Amtshandlungen außerhalb des Amtes pro halbe Stunde und Amtsorgan
- 8,70 Euro für die Teilnahme eines Organes der Landespolizeidirektion pro halbe Stunde und Amtsorgan
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.
Zusätzliche Informationen
Keine
Kontakt
Ihre Meinung ist gefragt
Helfen Sie uns, unsere Inhalte zu verbessern. Sagen Sie uns, wie zufrieden Sie mit dieser Seite sind.
Diesen Inhalt teilen
Diesen Inhalt einbetten
Der eingebettete Inhalt aktualisiert sich automatisch, sobald wir ihn auf wien.gv.at ändern.
Informationen zum Inhalt
- Letzte Aktualisierung: 26.11.2025, 06.40 Uhr
- Eindeutige ID dieses Inhalts: 29ad8cca-9148-4aa6-abd9-38473941fec9
- Maschinenlesbare Version: JSON
Dieser Inhalt wird von der Stadt Wien kostenfrei gemäß Creative Commons CC-BY 4.0 zur Verfügung gestellt.