Im Bereich der Stadt Wien war die Förderung von politischen Parteien, die in den Bezirksvertretungen und im Gemeinderat vertretenen sind, bis 2012 durch den Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 30. September 1992, PrZ 3142, geändert durch den Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 25. Mai 2007, PGL-2548-2007/0001/GAT, geregelt. Aufgrund gesetzlicher Änderungen auf Bundesebene (Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien; BGBl. Nr. 56/2012) erfolgte für das Land Wien ebenso eine gesetzliche Regelung (Wiener Parteienförderungsgesetz 2013 (Wr. PartFG) idgF.).
Bitte beachten Sie das oben angeführte Gesetz, sowie die erforderlichen Unterlagen, die Sie für den Online-Antrag benötigen. Zwecks Vereinfachung der Förderabwicklung wird um Benützung des nachstehenden Online-Förderantrags ersucht.
Bitte füllen Sie alle für die Einbringung des Förderantrags erforderlichen Formulare aus und speichern diese jeweils als eigene Datei ab. Diese Dateien können Sie dann einzeln in das jeweilige Online-Formular hochladen. Bitte beachten Sie, dass die Dateien vor dem Hochladen in das Online-Formular sowie vor der Übermittlung per E-Mail in ein PDF-Format umgewandelt werden müssen.
Wenn Sie keine ID Austria haben, müssen Sie folgendes Formular ausfüllen:
Weiters benötigen Sie eine Einverständniserklärung. Sie müssen die Erklärung ausfüllen und unterschreiben. Anschließend können Sie die Einverständniserklärung als Beilage in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.
Wenn Sie eine ID Austria haben, müssen Sie folgendes Formular ausfüllen:
Wenn Sie das Förderansuchen mit ID Austria unterzeichnen, benötigen Sie keine gesonderte Einverständnisverklärung.
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