Allgemeine Informationen
Es wird die Möglichkeit geschaffen inklusive Betreuung in elementaren Bildungseinrichtungen finanziell zu fördern, indem bis zu 2 Kinder mit einer Diagnose nach ICD10 beziehungsweise ICD11 in sogenannten "Regelgruppen" und/oder Kinder in behördlich bewilligten Integrationsgruppen betreut werden können.
In den betroffenen Einrichtungen können durch inklusive Betreuung Mehrkosten entstehen, zum Beispiel für zusätzliches Personal, Umbauarbeiten, Therapeut*innen oder Ähnliches.
Diese Förderungen ist vorerst bis 31. Dezember 2029 befristet.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Es können nur Trägerorganisationen gefördert werden, die schon im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten" gefördert werden.
Um die Förderung zu erhalten, muss die Trägerorganisation eine Fördervereinbarung mit der Stadt Wien abschließen. Das bedeutet, dass die geltende Förderrichtlinie eingehalten werden muss:
Förderrichtlinie zur Förderung inklusiver Betreuung (PDF)
Verhaltenskodex samt Compliance-Regelungen für Förderwerber*innen und Fördernehmer*innen
Fristen und Termine
Damit der Förderantrag geprüft werden kann, müssen Sie alle notwendigen Unterlagen vollständig und korrekt abschicken. Erst nach einer positiven Prüfung des vollständigen Antrags können Sie die Förderung bekommen.
Damit Sie eine Förderung für einen laufenden Monat bekommen können, müssen Sie die Kinder spätestens am 15. des Monats in Ihrer Gruppe aufnehmen.
Zuständige Stelle
Stadt Wien - Kindergärten (MA 10)
Fachbereich Förderwesen
3., Thomas-Klestil-Platz 11
Telefon: +43 1 4000-90225
Fax: +43 1 4000-99-90248
E-Mail: foerderungen@ma10.wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter Online-Antrag inklusive aller Beilagen
- Amtliche Lichtbildausweise aller vertretungsberechtigten Vereins- oder Gesellschaftsorgane
Abrechnung:
- Damit die Abteilung Kindergärten kontrollieren kann, ob die eingesetzten Mittel der Stadt Wien widmungsgemäß verwendet werden, müssen Sie einen zahlenmäßigen Nachweis im Rahmen der Jahresabrechnung zum Modell "Beitragsfreier Kindergarten" erbringen. Zusätzlich müssen Sie einen separaten Sachbericht online mit ID Austria vorlegen. Beachten Sie die geltenden Fristen:
- Nicht-Bilanzierer (NB) bis zum 31. März beziehungsweise Bilanzierer (B) bis zum 30. Juni des Folgejahres
- Bilanzierer mit abweichendem Wirtschaftsjahr (AWJ), welche das Kindergartenjahr von September bis August haben, bis zum 28. Februar des Folgejahres
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist kostemlos.
Formular
Zusätzliche Informationen
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.