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Einschränkung der Gewerbeberechtigung - Anzeige

Allgemeine Informationen

Von einer Einschränkung oder teilweisen Zurücklegung der Gewerbeberechtigung spricht man, wenn Sie den zulässigen Berechtigungsumfang Ihrer bestehenden Gewerbeberechtigung oder Konzession verkleinern möchten.

Beispiele:

  • Baumeister
  • Einschränkung: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
  • Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger)
  • Einschränkung: Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger), eingeschränkt auf Immobilienmakler
  • Personenbeförderungsgewerbe mit PKW – Taxi, mit 7 PKW
  • Einschränkung: Personenbeförderungsgewerbe mit PKW – Taxi, mit 3 PKW

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

  • Aufrechte Gewerbeberechtigung bzw. Konzession
  • Die Einschränkung der Gewerbeberechtigung bzw. des Konzessionsumfanges muss der Behörde gemeldet werden. Dann erfolgt die Eintragung der Einschränkung im GISA.

Fristen und Termine

Keine

Die Einschränkung wird mit dem Tag wirksam, an dem Ihre Meldung bei der Behörde einlangt. Ausnahme: Sie geben an, dass die Einschränkung erst an einem späteren Tag wirksam werden soll.

Zuständige Stelle

Zuständige Behörde

Authentifizierung/Signatur

Eine Authentifizierung oder Unterfertigung des Antrags ist nicht vorgesehen.

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie nicht das Online-Formular nutzen, muss Ihre Meldung folgende Angaben enthalten:

  • Name der gewerbeberechtigten Person
  • Gewerbewortlaut
  • Gewerbestandort
  • GISA-Zahl
  • Datum, ab wann die Einschränkung wirksam sein soll (wenn Sie kein Datum angeben, ist die Einschränkung mit dem Einlangen der Meldung bei der Behörde wirksam)

Achtung: Die Meldung der Einschränkung der Gewerbeberechtigung bzw. des Konzessionsumfanges kann nach ihrem Einlangen nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Art und Format der vorzulegenden Nachweise:
Nähere Informationen zum Einbringen von Unterlagen finden Sie hier: Die Stadt Wien elektronisch kontaktieren

Kosten und Zahlung

Keine

Formular

Online-Formular: Einschränkung der Gewerbeberechtigung - Anzeige

Zusätzliche Informationen

Wenn Sie Ihren Konzessionsumfang einschränken, müssen Sie Ihre überzähligen beglaubigten GISA-Auszüge und Abschriften der EU-Lizenz bei der Behörde abgeben.

Rechtliche Grundlagen:

Rechtsbehelfe

Gegen einen Bescheid ist eine Beschwerde zulässig. Die Beschwerde ist binnen 4 Wochen bei der Behörde schriftlich einzubringen, die den Bescheid erlassen hat. Die Frist beginnt mit der erfolgten Zustellung der schriftlichen Ausfertigung bzw. im Fall der mündlichen Verkündung mit dieser.

Die Beschwerde hat weiters den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet, sowie die belangte Behörde, die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, das Begehren sowie die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist, zu enthalten. Eine Beschwerde ist nicht mehr zulässig, wenn nach der Zustellung oder Verkündung des Bescheids von der Partei ausdrücklich auf die Beschwerde verzichtet wurde.

Im Übrigen enthält jeder Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung, die die Information enthält, bei welcher Behörde und innerhalb welcher Frist das Rechtsmittel eingebracht werden muss.

Hilfs- und Problemlösungsdienst

Einheitlicher Ansprechpartner Wien

Für den Inhalt verantwortlich

Zuständige Stelle

Letzte Aktualisierung

20. Oktober 2025

Feedback an die Europäische Kommission:

Kontakt

Stadt Wien - Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand

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