Einschränkung der Gewerbeberechtigung - Anzeige
Allgemeine Informationen
Von einer Einschränkung oder teilweisen Zurücklegung der Gewerbeberechtigung spricht man, wenn Sie den zulässigen Berechtigungsumfang Ihrer bestehenden Gewerbeberechtigung oder Konzession verkleinern möchten.
Beispiele:
- Baumeister
- Einschränkung: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
- Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger)
- Einschränkung: Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger), eingeschränkt auf Immobilienmakler
- Personenbeförderungsgewerbe mit PKW – Taxi, mit 7 PKW
- Einschränkung: Personenbeförderungsgewerbe mit PKW – Taxi, mit 3 PKW
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
- Aufrechte Gewerbeberechtigung bzw. Konzession
- Die Einschränkung der Gewerbeberechtigung bzw. des Konzessionsumfanges muss der Behörde gemeldet werden. Dann erfolgt die Eintragung der Einschränkung im GISA.
Fristen und Termine
Keine
Die Einschränkung wird mit dem Tag wirksam, an dem Ihre Meldung bei der Behörde einlangt. Ausnahme: Sie geben an, dass die Einschränkung erst an einem späteren Tag wirksam werden soll.
Zuständige Stelle
Authentifizierung/Signatur
Eine Authentifizierung oder Unterfertigung des Antrags ist nicht vorgesehen.
Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie nicht das Online-Formular nutzen, muss Ihre Meldung folgende Angaben enthalten:
- Name der gewerbeberechtigten Person
- Gewerbewortlaut
- Gewerbestandort
- GISA-Zahl
- Datum, ab wann die Einschränkung wirksam sein soll (wenn Sie kein Datum angeben, ist die Einschränkung mit dem Einlangen der Meldung bei der Behörde wirksam)
Achtung: Die Meldung der Einschränkung der Gewerbeberechtigung bzw. des Konzessionsumfanges kann nach ihrem Einlangen nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Art und Format der vorzulegenden Nachweise:
Nähere Informationen zum Einbringen von Unterlagen finden Sie hier: Die Stadt Wien elektronisch kontaktieren
Kosten und Zahlung
Keine
Formular
Online-Formular: Einschränkung der Gewerbeberechtigung - Anzeige
Zusätzliche Informationen
Wenn Sie Ihren Konzessionsumfang einschränken, müssen Sie Ihre überzähligen beglaubigten GISA-Auszüge und Abschriften der EU-Lizenz bei der Behörde abgeben.
Rechtliche Grundlagen:
- Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994): § 86, § 345
- Güterbeförderungsgesetz 1995 (GütbefG 1995): § 3 Abs. 2a
- Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 (GelverkG 1996): § 4 Abs. 3
Rechtsbehelfe
Gegen einen Bescheid ist eine Beschwerde zulässig. Die Beschwerde ist binnen 4 Wochen bei der Behörde schriftlich einzubringen, die den Bescheid erlassen hat. Die Frist beginnt mit der erfolgten Zustellung der schriftlichen Ausfertigung bzw. im Fall der mündlichen Verkündung mit dieser.
Die Beschwerde hat weiters den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet, sowie die belangte Behörde, die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, das Begehren sowie die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist, zu enthalten. Eine Beschwerde ist nicht mehr zulässig, wenn nach der Zustellung oder Verkündung des Bescheids von der Partei ausdrücklich auf die Beschwerde verzichtet wurde.
Im Übrigen enthält jeder Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung, die die Information enthält, bei welcher Behörde und innerhalb welcher Frist das Rechtsmittel eingebracht werden muss.
Hilfs- und Problemlösungsdienst
Einheitlicher Ansprechpartner Wien
Für den Inhalt verantwortlich
Letzte Aktualisierung
20. Oktober 2025
Feedback an die Europäische Kommission:
- SDG Feedback: Information services survey
- SDG Obstacles: Feedback on Single Market Obstacles
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- Letzte Aktualisierung: 20.10.2025, 07.49 Uhr
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