Allgemeine Informationen
In Wien müssen Bestattungen innerhalb von 5 Tagen ab Ausstellung der Anzeige des Todes veranlasst werden. Grundsätzlich veranlassen Angehörige die Bestattung. Ist das nicht der Fall, muss die Stadt Wien die Bestattung veranlassen und die Kosten so weit möglich über die Verlassenschaft abrechnen. Diese Bestattungen finden als würdevolle, konfessionsneutrale Erdbestattungen am Zentralfriedhof statt.
Möchten Sie Wünsche für die Gestaltung Ihrer Bestattung zu Lebzeiten mitteilen, können Sie die Stadt Wien zu folgenden Punkten informieren:
- Angabe eines Notfallkontakts:
Das ist ein*eine Angehörige*r, der*die eine Bestattung bei einem Bestattungsunternehmen beauftragt. - Kostenübernahme der Bestattung: Am einfachsten und sichersten ist eine Sterbeversicherung mit einer Summe, die den aktuellen marktüblichen Kosten einer Bestattung entspricht.
- Optional: Nennen einer bereits vorhandenen Grabstelle, wo Sie bestattet werden möchten
- Optional: Hinterlegen eines Testaments bei einem*einer Notar*in
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter:
Voraussetzungen
Ihre Meldung der Bestattung nach eigenen Wünschen wird nur relevant, wenn Sie in Wien versterben.
Fristen und Termine
Die Meldung über ihre Wünsche zur eigenen Bestattung können Sie jederzeit vornehmen.
Zuständige Stelle
Stadt Wien - Gesundheitsdienst (MA 15)
Fachbereich Medizinisches Krisenmanagement/Sterbefälle
3., Thomas-Klestil-Platz 6
Telefon: +43 1 4000-87501
E-Mail: leitung.medkrisen@ma15.wien.gv.at
Parteienverkehrszeiten:
Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr; am Karfreitag, 24. und 31. Dezember von 7.30 bis 12 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Erforderliche Unterlagen
Sie können bei der Meldung personenbezogene Daten jener Personen angeben, die bei Ihrer Bestattung die organisatorischen oder administrativen Aufgaben übernehmen.
Zum Schutz dieser Daten ist eine Einwilligungserklärung der genannten Personen erforderlich.
Bitte lesen Sie oder der*die Notar*in die Einwilligungserklärung sorgfältig durch, unterschreiben Sie diese und laden Sie das unterzeichnete Dokument anschließend im Online-Formular hoch.
Kosten
Keine
Formular
Zusätzliche Informationen
Rechtliche Grundlage: § 19 Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz (WLBG)