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Antrag auf Untermietzinsüberprüfung

Die Untermietzinsüberprüfung nach § 26 Mietrechtsgesetz (MRG) können sowohl die Untermieter*innen als auch die Untervermieter*innen beantragen.

Mieter*innen können den Antrag online stellen.

Dazu brauchen Sie:

  • Identitätsnachweis, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis oder Führerschein
  • Kopie des Untermietvertrags
  • Falls Sie sich vertreten lassen: Vollmacht

Antrag starten

Sie können sich online auch mit Stadt Wien Konto anmelden.

Vermieter*innen müssen den Antrag selbst formulieren, unterschreiben und per Post oder E-Mail einbringen.

Bitte beachten Sie: § 26 MRG wird nur auf Untermietzinsverhältnisse angewendet. Wenn es um ein Hauptmietverhältnis geht, müssen Sie einen Antrag auf Hauptmietzinsüberprüfung stellen.

Allgemeine Informationen

Das Verfahren auf Überprüfung des Untermietzinses kann auf Antrag bei der Schlichtungsstelle sowohl von Untermieter*innen als auch Untervermieter*innen eingeleitet werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Es muss ein Untermietvertrag vorliegen.

Ein Untermietverhältnis liegt vor, wenn Ihr*e Vermieter*in

  • nicht Eigentümer*in der Liegenschaft,
  • nicht Fruchtgenussberechtige*r,
  • nicht Wohnungseigentümer*in oder Wohnungseigentumsbewerber*in,
  • nicht Mieter*in oder Pächter*in des ganzen Hauses und
  • nicht Baurechtsnehmer*in der Liegenschaft ist.

Beispielweise liegt ein Untermietverhältnis vor, wenn Ihr*e Vermieter*in selbst Hauptmieter*in ist und die gemietete Wohnung oder Teile davon, zum Beispiel nur ein Zimmer, an Sie weitervermietet.

Die Überprüfung des Untermietzinses setzt voraus, dass das Untermietverhältnis von einem Hauptmietverhältnis abgeleitet wird, das dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes unterliegt.

Wenn es um ein Hauptmietverhältnis geht, müssen Sie einen Antrag auf Hauptmietzinsüberprüfung stellen.

Fristen und Termine

Bei unbefristeten Mietverhältnissen können Sie binnen 3 Jahren ab Abschluss der Vereinbarung über den Untermietzins eine Überprüfung beantragen.

Bei befristeten Mietverhältnissen endet die Frist frühestens 6 Monate nach Auflösung des Mietverhältnisses oder nach seiner Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis.

Zuständige Stelle

Schlichtungsstelle (MA 50)
19., Muthgasse 62
Telefon: +43 1 4000-74498

Dezernat I - Mietrechtsgesetz
E-Mail: ks@ma50.wien.gv.at

Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag, 7.30 bis 15.30 Uhr, Freitag bis 13 Uhr

Verfahrensablauf

Mieter*innen können den Antrag mittels Online-Formular stellen oder den Antrag selbst formulieren, unterschreiben und per Post oder E-Mail einbringen.

Vermieter*innen müssen den Antrag selbst formulieren, unterschreiben und per Post oder E-Mail einbringen.

Beachten Sie, welche Angabe Sie im Antrag machen müssen.

Ablauf von Schlichtungsstellenverfahren

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis, zum Beispiel Reisepass oder Personalausweis
  • Kopie des Untermietvertrages
  • Falls Sie sich vertreten lassen: Vollmacht
    Ausnahme: Bei Vertretung durch Rechtsanwält*innen, Notar*innen, Immobilienmakler*innen, Immobilienverwalter*innen oder Wirtschaftstreuhänder*innen können diese sich auf eine erteilte Vollmacht berufen.

Inhalt des Antrags

  • Name und Anschrift der Antragsteller*innen
    • Die Untermietzinsüberprüfung gemäß § 26 Mietrechtsgesetz (MRG) können sowohl die Untermieter*innen als auch die Untervermieter*innen beantragen. Gibt es mehrere Untermieter*innen oder Untervermieter*innen, müssen diese gemeinsam den Antrag stellen.
  • Name und Anschrift der Antragsgegner*innen
    • Wenn Sie als Untermieter*in den Antrag stellen, müssen Sie die Untervermieter*innen als Antragsgegner*innen angeben.
    • Wenn Sie als Untervermieter*in den Antrag stellen, sind die Untermieter*innen die Antragsgegner*innen.
  • Zeitpunkt des Abschlusses des Untermietvertrages
    • Diese Angabe ist nötig, um festzustellen, ob und welche Fassung des Mietrechtsgesetzes angewendet werden muss und ob die Fristen für die Antragstellung eingehalten wurden.
  • Standort des Mietobjekts: Straße, Hausnummer, Top-Nummer und Postleitzahl
  • Beginndatum des Mietverhältnisses und, falls das Mietverhältnis bereits beendet wurde, Enddatum des Mietverhältnisses
  • Angabe, ob es sich um ein unbefristetes oder befristetes Mietverhältnis handelt oder gehandelt hat

Bei Antrag durch die Hauptmieter*innen zusätzlich:

  • Angabe des vorgeschriebenen monatlichen Untermietzinses in Euro im Zeitraum, den Sie überprüfen lassen möchten, sowie Beginn und Ende des Zeitraums der Vorschreibung
    Der Untermietzins besteht aus dem Mietzins und allen Bestandteilen wie Betriebskosten, Möbelmiete, Umsatzsteuer usw.
  • Angabe, was Sie mit dem Antrag erreichen wollen. Das kann beispielsweise sein:
    • Feststellung des gesetzlich zulässigen Untermietzinses und/oder
    • Feststellung der Überschreitungsbeträge zu den vorgeschriebenen Untermietzinsen und/oder
    • Feststellung, inwieweit die abgeschlossene Untermietzinsvereinbarung unwirksam ist

Wenn Sie zu viel bezahlte Beträge zurückfordern möchten:

  • Auftrag an die Vermieter*innen, zu viel bezahlte Beträge plus 10 Prozent (bei Wohnungen) Umsatzsteuer samt 4 Prozent Zinsen binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zurückzuzahlen.

Bei Antrag durch die Vermieter*innen zusätzlich:

  • Angabe, dass der Antrag auf die Feststellung des gesetzlich zulässigen Untermietzinses gerichtet ist

Fehlen im Antrag Angaben und/oder Unterlagen, fordert Sie die Schlichtungsstelle auf, diese nachzureichen. Wenn Sie die Unterlagen nicht nachreichen, kann die Schlichtungsstelle Ihren Antrag zurückweisen.

Kosten und Zahlung

Keine

Formular

Vermieter*innen müssen den Antrag selbst formulieren, unterschreiben und per Post oder E-Mail einbringen.

Zusätzliche Informationen

Diese Informationen sind eine Hilfe für die Antragstellung. Sie ersetzen keine juristische Beratung.

Rechtliche Grundlage: Mietrechtsgesetz - MRG: § 26

Kontakt

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten

Kontaktformular

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