Bewilligung von Werbung und Gegenständen an und vor Geschäftslokalen - Antrag

Allgemeine Informationen

Für das Anbringen von Werbung und Gegenständen an und vor Geschäftslokalen auf bzw. oberhalb von öffentlichen Verkehrsflächen muss eine Bewilligung eingeholt werden. Das betrifft z. B. Werbeeinrichtungen und Schilder (leuchtend oder nicht leuchtend), Lampen, Markisen usw.. Für derartige Nutzungen sind jeweils eine Bewilligung nach der Straßenverkehrsordnung und dem Wiener Gebrauchsabgabegesetz nötig. Diese werden von der Behörde in einem Bescheid ausgestellt. In einigen Fällen kann eine privatrechtliche Vereinbarung mit der Abteilung für Straßenverwaltung und Straßenbau notwendig sein.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Die Auflagen bezüglich Sicherheit sowie Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs müssen erfüllt werden.

Fristen und Termine

Der Antrag muss mindestens 5 Wochen vor dem Anbringen der Gegenstände eingereicht werden. Es folgt eine Verhandlung. Von deren Ergebnis ist abhängig, ob bzw. in welchem Umfang eine Bewilligung erteilt werden kann.

Zuständige Stelle

Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter: 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 95559
Fax: +43 1 4000-99-92110
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at

Bitte beachten Sie die derzeit gültigen Coronavirus-Sicherheitsvorkehrungen in den Wiener Ämtern.

Anträge können im Kundencenter, Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr eingereicht werden. Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr (Kassa, Bescheidabholung von 8 bis 11 Uhr) geöffnet; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Erforderliche Unterlagen

Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name (inklusive Geburtsdatum) bzw. Firmenname (inklusive Firmenbuchnummer und UID-Nummer) sowie für Rückfragen: Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Antragsteller*innen
  • Genaue Definition des Standortes und Lageplan mit Umfang der Nutzungsfläche
  • Aktuelles Foto der Örtlichkeit
  • Kurzbeschreibung der Nutzung
  • Zeitraum und Aufstellzeiten

Kosten und Zahlung

  • Bundesgebühr:
    • 14,30 Euro für den Antrag
    • 14,30 Euro für die Verhandlungsschrift
    • 3,90 Euro je Beilage (Bogen), maximal 21,80 Euro
  • Verwaltungsabgabe: Die Höhe richtet sich nach der Art der Bewilligung.
  • Kommissionsgebühr: Die Höhe richtet sich nach Dauer und Ergebnis der Verhandlung.
  • Gebrauchsabgabe: Die Höhe ist von der zur Nutzung erforderlichen Fläche, deren Lage und der Dauer der Nutzung abhängig.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Erledigungsdauer

Die Dauer der Erledigung richtet sich nach Art und Umfang des geplanten Vorhabens sowie nach der Qualität der Antragsunterlagen. Mögliche zusätzliche Anforderungen haben ebenfalls Einfluss auf die Erledigungsdauer.

Formular

Zusätzliche Informationen

Laut einer Verordnung der Stadt Wien aus dem Jahre 1980 ist das Aufstellen von A-Ständern und Dreicksständern auf Gehsteigen und Straßen in Wien verboten. Nur zu Wahlzeiten sind diverse Ständer für wahlwerbende Gruppen erlaubt.

Bewilligung von Lichtreklamen (beleuchtete Werbeanlagen)

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