Bewilligung von Lichtreklamen (beleuchtete Werbeanlagen) - Antrag

Allgemeine Informationen

Für das Anbringen von Lichtreklamen (beleuchtete Werbeanlagen) wird eine Bewilligung benötigt.

Für Lichtreklamen und Werbeanlagen auf öffentlichen Verkehrsflächen muss je nach Größe und Anbringstelle zusätzlich eine Baubewilligung der Baupolizei (MA 37) eingeholt werden. Eine Baubewilligung ist für Lichtreklamen dann erforderlich, wenn Anlagen größer als drei Quadratmeter sind oder (unabhängig von der Größe) Anlagen an einem Haus in einer Schutzzone oder in einem Gebiet mit Bausperre angebracht werden.

Für das Anbringen von Lichtreklamen (beleuchteten Werbeanlagen) muss zusätzlich eine privatrechtliche Vereinbarung mit der Abteilung für Straßengrundverwaltung (MA 28) abgeschlossen werden.

In diesem Zusammenhang werden von der Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) die Lichtreklamen (beleuchten Werbeanlagen) hinsichtlich der gestalterischen Einfügung in das örtliche Stadtbild überprüft Werbeanlagen (Geschäftsaufschrift, Leuchtreklame, Steckschilder).

Voraussetzungen

Die Auflagen bezüglich Sicherheit sowie Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs müssen erfüllt werden.

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter: 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 95559
Fax: +43 1 4000-99-92110
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at

Bitte beachten Sie die derzeit gültigen Coronavirus-Sicherheitsvorkehrungen in den Wiener Ämtern.

Anträge können im Kundencenter, Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr eingereicht werden. Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr (Kassa, Bescheidabholung von 8 bis 11 Uhr) geöffnet; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Erforderliche Unterlagen

Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name (inklusive Geburtsdatum) bzw. Firmenname (inklusive Firmenbuchnummer und UID-Nummer) sowie für Rückfragen: Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Antragsteller*innen
  • Örtlichkeit (Adresse)
  • Pläne, in denen Lage und Größe der geplanten Einrichtungen ersichtlich sind
  • Foto des Lokalbereichs bzw. der Anbringstelle der geplanten Einrichtungen

Kosten und Zahlung

  • Bundesgebühr:
    • 14,30 Euro für den Antrag
    • 3,90 Euro je Beilage (Bogen), maximal 21,80 Euro
    • 14,30 Euro für die Verhandlungsschrift
  • Verwaltungsabgabe: Die Höhe richtet sich nach der Art der Bewilligung.
  • Kommissionsgebühr: Die Höhe richtet sich nach Dauer und Ergebnis der Verhandlung.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Zusätzliche Informationen

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