Werbung mit Lautsprecherwagen - Antrag

Allgemeine Informationen

Wer mittels Lautsprecherwagen auf öffentlichen Verkehrsflächen werben will, benötigt dafür eine Bewilligung.

Voraussetzungen

Keine

Fristen und Termine

Der Antrag muss 3 Wochen - empfohlen werden 5 Wochen - vor der geplanten Werbemaßnahme eingereicht werden.

Zuständige Stelle

Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter: 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 95559
Fax: +43 1 4000-99-92110
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at

Bitte beachten Sie die derzeit gültigen Coronavirus-Sicherheitsvorkehrungen in den Wiener Ämtern.

Anträge können im Kundencenter, Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr eingereicht werden. Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr (Kassa, Bescheidabholung von 8 bis 11 Uhr) geöffnet; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Erforderliche Unterlagen

Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name (inklusive Geburtsdatum) bzw. Firmenname (inklusive Firmenbuchnummer und UID-Nummer) sowie für Rückfragen: Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Antragsteller*innen
  • Zeitraum der geplanten Werbemaßnahme
  • Polizeiliches KFZ-Kennzeichen

Kosten und Zahlung

  • 28,60 Euro Bundesgebühr
  • 268,88 Euro Verwaltungsabgabe

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Aufgrund einer Gesetzesänderung steht derzeit kein Online-Formular zur Verfügung.

Zusätzliche Informationen

Für die Werbung mittels Lautsprecherwagen auf öffentlichen Verkehrsflächen muss zusätzlich eine privatrechtliche Vereinbarung mit der Stadt Wien - Straßengrundverwaltung (MA 28) abgeschlossen werden.

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