Werbung mit Lautsprecherwagen - Antrag
Allgemeine Informationen
Wer mittels Lautsprecherwagen auf öffentlichen Verkehrsflächen werben will, benötigt dafür eine Bewilligung.
Voraussetzungen
Keine
Fristen und Termine
Der Antrag muss drei Wochen - empfohlen werden fünf Wochen - vor der geplanten Werbemaßnahme eingereicht werden.
Zuständige Stelle
Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter: 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 95559
Fax: +43 1 4000-99-92110
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at
Anträge können im Kundencenter, Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr eingereicht werden. Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr (Kassa, Bescheidabholung von 8 bis 11 Uhr) geöffnet; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Erforderliche Unterlagen
Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name (inklusive Geburtsdatum) bzw. Firmenname (inklusive Firmenbuchnummer und UID-Nummer) sowie für Rückfragen: Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Zeitraum der geplanten Werbemaßnahme
- Polizeiliches KFZ-Kennzeichen
Kosten und Zahlung
- 28,60 Euro Bundesgebühr
- 268,88 Euro Verwaltungsabgabe
Für die Einzahlung der Gebühren stehen im Kundencenter eine Kassa zur Barzahlung sowie eine Bankomatkassa zur Verfügung.
Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
Aufgrund einer Gesetzesänderung steht derzeit kein Online-Formular zur Verfügung.
Zusätzliche Informationen
Für die Werbung mittels Lautsprecherwagen auf öffentlichen Verkehrsflächen muss zusätzlich eine privatrechtliche Vereinbarung mit der Stadt Wien - Straßengrundverwaltung (MA 28) abgeschlossen werden.
Homepage: Verkehrsorganisation Wien

Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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