An- und Abmeldung von Lehrpersonen und Fahrzeugen in Fahrschulen - Antrag

Allgemeine Informationen

An- und Abmeldung von Lehrpersonen und Fahrzeugen müssen der Abteilung für Rechtliche Verkehrsangelegenheiten bekannt gegeben werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Keine

Fristen und Termine

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Antrag.

Zuständige Stelle

Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65)
Dezernat Fahrschulen
3., Ungargasse 33, (Eingang Rochusgasse 18)
Fax: +43 1 79514-99-38319
E-Mail: fahrschulen@ma65.wien.gv.at

Ansprechperson:
Verena Partsch
Telefon: +43 1 79514-38316

Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehrszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 7.30 bis 12 Uhr geöffnet

Erforderliche Unterlagen

Der formlose Antrag auf An- bzw. Abmeldung kann schriftlich, persönlich, am Postweg, per Fax: +43 1 79514-99-38319 oder mittels E-Mail post@ma65.wien.gv.at eingebracht werden.

Kosten und Zahlung

Lehrpersonal-Anmeldung:

  • 14,30 Euro Antragsgebühr
  • 14,30 Euro für den Ausweis
  • 26 Euro Verwaltungsabgabe

Die Gebühren können mittels Überweisung ("Zahlungsinformation" im Bescheid) bezahlt werden.

Alternativ steht für die Einzahlung der Gebühren im Magistratischen Bezirksamt, 3., Karl-Borromäus-Platz 3, eine Kassa zur Barzahlung und eine Bankomatkassa zur Verfügung.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Zusätzliche Informationen

Bitte beachten: Der Bearbeitungsaufwand der Behörde wird erleichtert, wenn die Unterlagen per E-Mail oder Fax übermittelt werden.

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