Fallweise Halteverbotszone - Bewilligung

Allgemeine Informationen

Eine fallweise Haltverbotszone zum Zweck von Transporten, Heizölanlieferung, Bustransfers und ähnlichem an einzelnen Tagen muss bei der Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) beantragt werden. Die Bewilligung gilt für maximal 2 Jahre.

Voraussetzungen

Vorhandensein eines regulären Parkstreifens für die Errichtung einer zeitlich begrenzten Halteverbotszone.

Fristen und Termine

Der Antrag muss mindestens 4 Wochen vor dem Gültigkeitsbeginn eingelangt sein.

Zuständige Stelle

Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter: 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 95559
Fax: +43 1 4000-99-92637
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at

Bitte beachten Sie die derzeit gültigen Coronavirus-Sicherheitsvorkehrungen in den Wiener Ämtern.

Abholung der Bewilligung bzw. des Bescheides:
Kundencenter: 1. Stock, Eingang 12., Ignazgasse 4
Montag bis Freitag (werktags) von 8 bis 15 Uhr geöffnet; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen

Verfahrensablauf

Bei der erstmaligen Bewilligung wird eine Verhandlung vor Ort durchgeführt.

Die Antragsteller*innen müssen die Verkehrszeichen zur Kennzeichnung der Halteverbotszone besorgen. Die Verkehrszeichen können in Baustoffgroßmärkten gekauft werden. Die Abteilung für Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (MA 48) bietet aber auch einen Verkehrszeichenverleih an.

Aufstellen und Entfernen der Verkehrszeichen:

  • Aufstellung: mindestens 24 Stunden vor Gültigkeitsbeginn der Halteverbotszone
  • Beiblatt ausfüllen (liegt dem Bescheid bei): Type und Kennzeichen derjenigen Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Aufstellung der Verkehrszeichen in der Halteverbotszone abgestellt sind.
  • Aufstellung der Verkehrszeichen anschließend am zuständigen Polizeiwachzimmer bestätigen lassen (Bescheid und ausgefülltes Beiblatt mitnehmen). Ist das Halteverbot gültig, und wurden nicht alle Fahrzeuge entfernt, so besteht die Möglichkeit, diese über Aufforderung der Polizei entfernen zu lassen. Allerdings: war das Fahrzeug bereits beim Aufstellen der Verkehrszeichen in der Halteverbotszone abgestellt (das geht aus dem Beiblatt hervor), tragen die Antragsteller*innen die Kosten. Wurde das Fahrzeug nachträglich in der Halteverbotszone abgestellt, so müssen die Fahrzeughalter*innen die Abschleppkosten übernehmen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten bzw. Ablauf der Frist: Verkehrszeichen entfernen und dies vom zuständigen Polizeiwachzimmer bestätigen lassen. Anschließend muss das Beiblatt an die MA 46 retourniert werden.

Erforderliche Unterlagen

Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name (inklusive Geburtsdatum) bzw. Firmenname (inklusive Firmenbuchnummer und UID-Nummer) sowie für Rückfragen: Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Antragsteller*innen
  • Ort, an dem die Halteverbotszone errichtet werden soll
  • Zweck der Halteverbotszone
  • Längenangabe (in Metern)
  • Durchschnittliche Dauer (Dauer der Lieferung usw.)
  • Wie oft die Halteverbotszone benötigt wird

Kosten und Zahlung

52,08 Euro bis zirka 120 Euro

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Zusätzliche Informationen

Keine

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