Baustofflagerungen - Antrag

Allgemeine Informationen

Für die Lagerung von Baustoffen und die Aufstellung von Gerüsten, Containern und Kränen ist eine Bewilligung nach dem Gebrauchsabgabegesetz (GAG) und der Straßenverkehrsordnung (§ 90 StVO) von der Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) erforderlich.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Die Antragsteller*innen sind für die ordnungsgemäße Durchführung der Baustelle und die Beschilderung verantwortlich.

  • Verkehrszeichen zur Kennzeichnung einer Halteverbotszone können
    • im Baustoffhandel gekauft oder
    • beim Verkehrszeichenverleih der MA 48 ausgeliehen werden.
  • Sämtliche andere Verkehrszeichen können im Baustoffhandel gekauft werden. Verkehrszeichen müssen unmittelbar bei Einrichtung der Baustelle aufgestellt werden.

Fristen und Termine

Der Antrag muss mindestens 8 Wochen vor dem beabsichtigten Termin eingereicht werden, da eine Ortsverhandlung durchgeführt wird.

Zuständige Stelle

Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter: 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 95559
Fax: +43 1 4000-99-92637
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at

Bitte beachten Sie die derzeit gültigen Coronavirus-Sicherheitsvorkehrungen in den Wiener Ämtern.

Anträge können im Kundencenter, Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr eingereicht werden. Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr (Kassa, Bescheidabholung von 8 bis 11 Uhr) geöffnet; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Die Mitarbeiter*innen stehen für persönliche Beratungen und Auskünfte zur Verfügung; es wird jedoch um vorherige Terminvereinbarung ersucht.

Erforderliche Unterlagen

Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name (inklusive Geburtsdatum) bzw. Firmenname (inklusive Firmenbuchnummer und UID-Nummer) sowie für Rückfragen: Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Antragsteller*innen
  • Örtlichkeit (Adresse)
  • Platzbedarf
  • Zeitraum
  • Art der Baustelleneinrichtung
  • Bei umfangreichen Lagerungen ist eine Planskizze beizulegen

Kosten und Zahlung

  • Bundesgebühr:
    • 14,30 Euro für Antrag
    • 3,90 Euro je Beilage (Bogen), maximal 21,80 Euro
    • 14,30 Euro für Niederschrift
  • Verwaltungsabgabe:
    • 3,99 Euro für Niederschrift
    • 6,54 Euro für die Gebrauchserlaubnis
    • 1,81 Euro je Quadratmeter der bewilligten Fläche; mindestens 35,97 Euro
  • Kommissionsgebühr: Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Verhandlung.
  • Gebrauchsabgabe: Die Höhe der vorzuschreibenden Gebrauchsabgabe ist ab 1. März 2013 von der zur Nutzung erforderlichen Fläche, deren Lage und der Dauer der Nutzung abhängig. Die Dauer der Lagerungsmöglichkeit, Baustelleneinrichtung, Containeraufstellung ist auf maximal 12 Monate beschränkt.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Online-Formular: Arbeiten auf oder neben der Straße - Antrag

Zusätzliche Informationen

Arbeiten auf oder neben der Straße (Baustellen und Baustofflagerungen)

Rechtliche Grundlage: Straßenverkehrsordnung 1960: § 90

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