Wasseranschluss - Wasserbezugsende - Antrag

Sie können als Wasserabnehmerin oder Wasserabnehmer das Ende Ihres Wasserbezugs online bei der MA 31 melden.

Füllen Sie bitte das Online-Formular aus. Anschließend werden Sie für eine Terminvereinbarung kontaktiert.

Der Ausbau des Wasserzählers und das Sperren das Wasserzuflusses ist gebührenpflichtig.

Für das Online-Formular benötigen Sie

  • Gebührenkontonummer
  • Wasserzählernummer

Allgemeine Informationen

Die Wasserabnehmerinnen und Wasserabnehmer müssen das Ende des Wasserbezuges Wiener Wasser (MA 31) melden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

  • Bezugsendemeldung
  • Kann nur durch die WasserabnehmerInnen oder deren Bevollmächtigten (z. B. Hausverwaltung) erfolgen

Fristen und Termine

Nach dem Ausbau des Wasserzählers bleiben den Wasserabnehmerinnen und Wasserabnehmer vier Wochen Zeit bis zur endgültigen Trennung der Anschlussleitung seitens der MA 31.

Zuständige Stelle

Wiener Wasser (MA 31)
6., Grabnergasse 4-6
Telefon: +43 1 59959-31600
Fax: +43 1 59959-99-31600
E-Mail: kanzlei-wv@ma31.wien.gv.at

Verfahrensablauf

Nachdem die Wasserabnehmerinnen und Wasserabnehmer das Ende des Wasserbezuges gemeldet haben erfolgt eine Kontaktaufnahme durch die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwecks Terminvereinbarung für den Ausbau des Wasserzählers.

Erforderliche Unterlagen

Meldung Ende Wasserbezug

Kosten und Zahlung

  • Vergebührung
    • 14,30 Euro Bundesgebühr für den Antrag
    • 6,54 Euro Verwaltungsabgaben
  • Kosten
    • Der Ausbau des Wasserzählers und die Sperrung des Wasserzuflusses erfolgt auf Kosten der WasserabnehmerInnen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach Dimension des Wasserzählers und beträgt für die am häufigsten eingesetzten Wasserzähler 65,54 Euro inklusive Umsatzsteuer.
    • Die erforderliche Trennung der Wasseranschlussleitung von der Anschlussstelle erfolgt auf Kosten der Stadt Wien.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 9.

Formular

Online-Formular: Wasseranschluss - Wasserbezugsende - Antrag

Zusätzliche Informationen

Rechtliche Grundlage: § 17 Abs. 1 des Wasserversorgungsgesetzes (LGBl. für Wien Nr. 10/1960 idgF.)

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