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Dachbegrünung - Förderungsantrag

Eine Einreichung ist derzeit leider nicht möglich, da die verfügbaren Fördermittel ausgeschöpft sind.

Die Wiener Umweltschutzabteilung fördert Dachbegrünungen bis zu einer Höhe von maximal brutto 30.000 Euro.

Für den Online-Antrag benötigen Sie

  • Bei allen Eigentumsformen (schlichtes Miteigentum, Wohnungseigentum) wird von der Fördergeberin von der Eigentümer*innen-Gemeinschaft oder einer rechtlich befugten Vertretung (z. B. Hausverwaltungen per Vollmacht) zumindest die Erbringung eines einfachen Mehrheitsbeschlusses angenommen.
  • Kostenvoranschlag über Dachbegrünungsmaßnahmen (mit Angaben zu Fläche und durchwurzelbarer Aufbaudicke)
  • Fotos vor der Begrünungsmaßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Rechnung für (auch bereits erfolgte) Planungs- und Beratungsleistungen für die geplante Begrünungsmaßnahme
  • Fördervertrag (unterzeichnet von dem*der Hauseigentümer*in)

Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Allgemeine Informationen

Die Wiener Umweltschutzabteilung fördert zur Hebung der Lebensqualität, der Biodiversität und für ein gesundes Stadtklima die Begrünung von Dächern.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Die Förderung von Dachbegrünungen kann unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:

  • Förderwürdig sind ausschließlich Dachbegrünungen mit durchwurzelbaren Aufbaudicken von mindestens 10 cm gemäß ÖNORM B 1131, wenn die Maßnahme nicht im Zuge einer Baueinreichung verpflichtend ist.
  • Doppelförderungen (über das Maß der Gesamtkosten hinaus) sind unzulässig. Mehrfachförderungen (mehrere Stellen fördern ein Projekt zu insgesamt maximal 100 Prozent) sind, mit Ausnahme von Förderungen im Rahmen von OekoBusiness Wien, zulässig. Der*die Förderwerber*in muss bei Antragsstellung alle Unterlagen anderer Förderstellen übermitteln.
  • Der*die Fördernehmer*in ist kein öffentlicher Rechtsträger (z. B. Bund, Stadt Wien usw.).
  • Bei allen Eigentumsformen (schlichtes Miteigentum, Wohnungseigentum) wird zumindest von der Erbringung eines einfachen Mehrheitsbeschlusses oder einer Einverständniserklärung einer rechtlich befugten Vertretung, wie zum Beispiel einer Hausverwaltung per Vollmacht ausgegangen.
  • Eine Förderzusage/Förderauszahlung ersetzt keine Bewilligungen oder Genehmigungen anderer Stellen der Stadt Wien oder des Bundes. Förderwerbende sind selbst für die Einholung sämtlicher erforderlicher Genehmigungen und Bewilligungen verantwortlich.
  • Die Dachbegrünung muss mindestens 15 Jahre erhalten bleiben.
  • Im Falle einer Entfernung innerhalb von 15 Jahren muss die Begrünung auf eigene Kosten wiederhergestellt werden.
  • Die umgesetzte Maßnahme muss von der Wiener Umweltschutzabteilung innerhalb der 15-jährigen Mindestbestandsdauer stichprobenartig besichtigt werden können.
  • Substratmodellierung: auf mindestens 10 Prozent der begrünten Dachfläche sind variable Substrataufbaudicken (15 bis 35 Zentimeter, im Mittel mindestens 20 Zentimeter) durchzuführen.
  • Zusätzliche biodiversitätsfördernde Maßnahmen: Mindestens eine der folgenden Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität muss realisiert werden:
    • Stein- und Kiesbereiche: Es müssen Gesteine mit einem Durchmesser zwischen 10 und 30 Zentimeter verwendet werden - in Abwechslung mit Sandhaufen in einer Schichtstärke von mindestens 30 Zentimeter. Es müssen möglichst regionale Materialien verwendet werden. Als Mindesterfordernis gelten 5 Anhügelungen von mindestens 2 Quadratmeter/100 Quadratmeter begrünter Dachfläche.
    • Totholz: Es muss mindestens ein Stück unbehandeltes Totholz mit einem Mindestdurchmesser von 30 cm und einer Mindestlänge von 200 Zentimeter pro 500 Quadratmeter Dachfläche aufgebracht werden - von möglichst heimischen Gehölzen, als kompakte Stämme mit Verzweigungen. Unterschiedlichen Holzarten in verschiedenen Moderzuständen müssen - gegenüber von Einheitlichkeit - bevorzugt werden. Die Strukturelemente sind Teil der Windlastplanung und müssen im Bedarfsfall windsicher verankert werden.
    • Wasserstelle: Es muss mindestens 1 Wasserstelle/Lehmlacke/1.000 Quadratmeter begrünter Dachfläche in einer Mindestgröße von 1 Quadratmeter und einer Mindesttiefe von 5 Zentimeter ausgeführt werden. Sie müssen in geeigneter Form ausgebildet (zum Beispiel Folien, Wannen und so weiter) und mit Lehm und Kies ausgekleidet werden.
    • Regionales Saatgut: Die Verwendung von regionalem und für Dachbegrünungen geeignetem Saatgut (zum Beispiel REWISA zertifiziert oder gleichwertig) und/oder Pflanzmaterial auf zumindest 20 Prozent der gesamten Gründachfläche wird nachgewiesen (Saatgutlisten und Rechnungsbelege müssen beigelegt werden).
    • Generell sollte auf ein dauerhaft verfügbares Nahrungsangebot für Insekten und Vögel (Blütezeit von Trachtpflanzen, Fruchtbildung) über die gesamte Vegetationsperiode geachtet werden.

Umweltfreundliche Materialien

  • Die Verwendung von Torf ist verboten (Erde muss als torffrei auf der Rechnung ausgewiesen sein).
  • Die Verwendung von Dachabdichtungsbahnen, die PVC, Wurzelhemmstoffe oder Biozide in den Systemen und Materialien enthalten, ist verboten. Die Nichtverwendung dieser Schadstoffe muss auf der Rechnung oder mittels Verweis auf den Nachweis für die Erfüllung der Kriterien im Baubook bestätigt werden. Link zu den deklarierten Produkten:https://www.baubook.at/zentrale/
  • Alle Systemkomponenten und Verpackungen bzw. Transporthilfen müssen frei von PVC sein.

Nicht förderwürdig sind:

  • Pflegearbeiten
  • Per Bescheid verordnete Ersatzpflanzungen

Fristen und Termine

Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Projektumsetzung gestellt werden. Die Auszahlung der Förderbeiträge erfolgt nach Fertigstellung und vollständiger Bezahlung der Dachbegrünungsmaßnahme und in Abhängigkeit der im jeweiligen Haushaltsjahr verfügbaren Mittel. (Eine Beauftragung kann zeitgleich mit dem Antrag um Förderung erfolgen. In diesem Fall trägt der*die Förderungswerber*in das volle Risiko selbst, sollte die Beurteilung des Förderantrags negativ ausfallen.)

Zuständige Stelle

Stadt Wien - Umweltschutz (MA 22)
20., Dresdner Straße 45
Telefon: +43 1 4000-73440
Fax: +43 1 4000-99-73415
Fax international: +43 1 4000-7222
E-Mail: post@ma22.wien.gv.at

Verfahrensablauf

  • Der Antrag auf Förderung wird mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen bei der Wiener Umweltschutzabteilung eingebracht.
  • Die Förderungswerber*innen werden von der Entscheidung (Förderzusage/Förderabsage) schriftlich verständigt.
  • Die Förderungswerber*innen beauftragen ein befugtes Unternehmen mit den Dachbegrünungsarbeiten und Lieferungen im Sinne der ÖNORM B 1131 (diese ist bei Austrian Standards plus Ges.m.b.H. erhältlich).
  • Die Förderungswerber*innen bezahlen die Rechnungen und reichen diese mit den Zahlungsbestätigungen zur Förderung bei der Wiener Umweltschutzabteilung ein. In diesen Dokumenten müssen die begrünten Flächen sowie die auf diesen ausgeführten durchwurzelbaren Aufbaudicken (im Sinne der ÖNORM B 1131) ersichtlich sein.
  • Ab dem Zeitpunkt der Zusage können Rechnungen innerhalb einer Frist von 12 Monaten eingereicht werden. Der letztmögliche Termin für die Einreichung der Rechnungen mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen in der aktuellen Förderperiode ist der 30. November 2030.
  • Das fertig begrünte Dach wird von der Wiener Umweltschutzabteilung stichprobenartig besichtigt.
  • Die Förderung wird von der Wiener Umweltschutzabteilung den Förderungswerber*innen auf das genannte Konto überwiesen.

Erforderliche Unterlagen

Für den Antrag

Dem Antrag auf Förderung müssen folgende Dokumente beigelegt werden:

  • Kostenvoranschlag über die Dachbegrünungsmaßnahme (mit Angabe zu Quadratmeter und durchwurzelbarer Aufbaudicke)
  • Fotos vor der Begrünungsmaßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Rechnung für (auch bereits erfolgte) Planungs- und Beratungsleistungen für die geplante Begrünungsmaßnahme
  • Lageplan mit Bemaßungen der zu begrünenden Dachfläche
  • Fördervertrag

Für die Förderauszahlung

  • Rechnung(en) und Zahlungsbestätigung(en): In diesen Dokumenten müssen die begrünten Flächen sowie die auf diesen ausgeführten durchwurzelbaren Aufbaudicken (im Sinne der ÖNORM B 1131) ersichtlich sein.
  • Der*die Förderungswerber*in ist verpflichtet eine Plakette an dem geförderten Gebäude anzubringen, die darauf hinweist, dass die Gebäudebegrünung von der Stadt Wien gefördert wurde. Die Plakette wird von der Stadt Wien nach Fertigstellung zugesandt.
  • Fotos von der Dachbegrünung vor und nach Fertigstellung. Die Fotos müssen im JPG-Format in einer entsprechenden Auflösung übermittelt werden.
  • Einverständniserklärung - Rechteübertragung - Die Förderungswerber*innen besitzen die Bildrechte an diesen Fotos und übertragen sie mittels Einverständniserklärung der Wiener Umweltschutzabteilung. Mit der Unterzeichnung des Fördervertrages stimmen Sie der Veröffentlichung der Fotos mit der dazugehörigen Adresse im Umweltgut https://www.wien.gv.at/umweltgut/public/ zu.

Kosten und Zahlung

  • 5 Euro pro Zentimeter durchwurzelbarer Aufbaudicke gemäß ÖNORM B 1131 und Quadratmeter begrünter Fläche.
  • Planungs- und Beratungsleistungen werden in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtkosten mitgefördert.
  • Wenn die Begrünung vorzeitig (innerhalb von 15 Jahren) entfernt wird, muss der*die Fördernehmer*in die Wiener Umweltschutzabteilung davon verständigen und die erhaltene Förderung zur Gänze zurückzahlen.
  • Anträge werden nach dem Einlangen in der Förderdienststelle bearbeitet und entsprechend den im Haushaltsjahr vorhandenen finanziellen Ressourcen berücksichtigt.
  • Die Förderhöhe beträgt pro Objekt maximal 30.000 Euro.

Erledigungsdauer

Die oben genannten Unterlagen stellen die Grundlage für die Antragstellung bei der Wiener Umweltschutzabteilung dar. Nach vollständiger Vorlage der Einreichunterlagen werden diese hinsichtlich formaler, inhaltlicher und finanzieller Kriterien geprüft. Die Abwicklung des Verfahrens kann bis zu 3 Monate dauern. Es besteht generell kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Unvollständige Einreichungen können nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall werden die Antragsteller*innen schriftlich informiert.

Formular

Eine Einreichung ist derzeit leider nicht möglich, da die verfügbaren Fördermittel ausgeschöpft sind.

Zusätzliche Informationen

Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Gerichtsort ist Wien. Die Fördermittel müssen wirtschaftlich, sparsam und entsprechend der im Antrag festgelegten Widmung verwendet werden.

Weitere Auskünfte zur Stadterneuerung bei der Wiener Gebietsbetreuung und dem Verband für Bauwerksbegrünung.

"DIE UMWELTBERATUNG" bietet im Auftrag der Wiener Umweltschutzabteilung eine kostenlose Beratung für Fassadenbegrünung in Wien an.

Kontakt

Stadt Wien - Umweltschutz

Kontaktformular

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