Allgemeine Informationen
Eine Bestellung, Abbestellung oder eine Veränderung von Müllbehältern (Behältergröße, Behälteranzahl, Anzahl der Entleerungen) kann nur in Form eines Antrags von den Hauseigentümer*innen, Liegenschaftseigentümer*innen oder von der bevollmächtigten Verwaltung erfolgen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Der Antrag wird von der MA 48 entsprechend dem Wiener Abfallwirtschaftsgesetz, und den Richtlinien für Müllräume und Müllbehälterstandplätze für Restmüll und Altstoffe überprüft. Das betrifft vor allem die sanitären und die brandschutztechnischen Notwendigkeiten sowie die technischen und betrieblichen Erfordernisse der öffentlichen Müll- und Altstoffsammlung.
Fristen und Termine
Bereitstellung: Die Erledigung erfolgt maximal 4 Wochen nach Antragstellung.
Zuständige Stelle
Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (MA 48)
Betriebsabteilung 6.1.2 (Müll- und Altstoffsammlung, Kundendienst)
5., Einsiedlergasse 2
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.
Formular
Online-Formular: Restmüllgefäße - Bestellung/Abbestellung - Antrag
Zusätzliche Informationen
Bestellung von zusätzlichen Behältern oder Reduzierung der vorhandenen Behälter
Sollten die vorhandenen Gefäße nicht ausreichen, muss von den Antragsberechtigten ein schriftlicher Antrag um Vermehrung der Müllgefäße gestellt werden. In begründeten Fällen (z. B. Verringerung der Wohnungseinheiten, Absiedlung von Geschäften, Überkapazität der Restmüllbehälter wegen Einstellung von Altstoffbehältern) kann auch ein Antrag auf Verminderung der Anzahl der Müllgefäße gestellt werden. Solchen Anträgen wird (nach einem Beobachtungszeitraum von vier Entleertagen) nur dann entsprochen, wenn vom sanitären Standpunkt keine Bedenken dagegen bestehen (Überprüfungszeitraum).
Rechtliche Grundlage: Wiener Abfallwirtschaftsgesetz