Aktion "Billigere Senkgruben"

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Die Aktion "Billigere Senkgruben" bietet die Möglichkeit, den Senkgrubeninhalt zum Preis der jeweils aktuellen Abwassergebühr (bezogen auf die tatsächliche Wasserbezugsmenge) räumen zu lassen. Die Aktion gilt nicht für Abscheideranlagen, Sickergruben und Hauskläranlagen.

Mit dem Online-Formular können Sie einen Antrag stellen, der Ihnen im Rahmen dieser Aktion ermöglicht, die Abwässer von Liegenschaften, die derzeit über keinen Kanalanschluss verfügen (Wohnhäuser, Betriebe, Kleingärten) kostengünstig entsorgen zu lassen.

Allgemeine Informationen

Die Abwässer von Liegenschaften, die derzeit über keinen Kanalanschluss verfügen (Wohnhäuser, Betriebe, Kleingärten) können im Rahmen der Aktion "Billigere Senkgrube" kostengünstig entsorgt werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

  • Eine generelle Bestellung der Senkgrubenräumung muss bereits vorliegen.
  • Für den Wasserbezug (Stadtwasser, Brunnenwasser, Sonstiger Wasserbezug) muss eine geeignete Messeinrichtung (Wasserzähler) vorhanden sein.

Die Teilnahme an der Aktion kann unter folgenden Voraussetzungen (auszugsweise) erfolgen:

  • Es gibt bereits ein Projekt für einen öffentlichen Kanal.
  • Die Senkgrube ist ganzjährig über eine befestigte Verkehrsfläche erreichbar.
  • Die Zu- und Abfahrt eines Räumfahrzeuges ist in Vorwärtsfahrt möglich.
  • Die Senkgrube ist nicht weiter als 30 Meter von der Grundgrenze entfernt.
  • Die Zufahrt zur Senkgrube erfolgt nicht über Privatgrund Dritter.

Komplette Bedingungen:
Spezielle Geschäftsbedingungen Wien Kanal für Aktion Billigere Senkgruben (SGB-BIS): 272 KB PDF

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Wien Kanal
23., Großmarktstraße 5
Telefon: +43 1 4000-8030
E-Mail: post@wkn.wien.gv.at

Auskünfte zu Kosten und zur Verrechnung:
Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Telefon: +43 1 4000-30310

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten und Zahlung

Die Abrechnung der Senkgrubenräumung erfolgt wie bei einem Kanalanschluss entsprechend dem Wasserverbrauch und der jeweils aktuellen Abwassergebühr. Die Verrechnung erfolgt damit unabhängig von der Anzahl der Räumungen und der Inhaltsmenge der Senkgruben. Die Zahlung erfolgt nach Zustellung einer Zahlungsanweisung an die zuständige Buchhaltungsabteilung der Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen.

Für die Gartenbewässerung kann eine Ermäßigung beantragt werden.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 9.

Formular

Zusätzliche Informationen

Mit dem Antrag erklären sich die Antragstellerinnen und Antragsteller mit den Nutzungsbedingungen einverstanden. Im Falle einer Anschlussverpflichtung an die öffentliche Kanalisation besteht kein Anrecht auf die Teilnahme an der Aktion. Im Falle eines Anschlusses an die öffentliche Wasserversorgung bilden die nach dem Wasserversorgungsgesetz als bezogen ermittelten Wassermengen die Grundlage für die Berechnung des Entgeltes für die Senkgrubenräumung.

Rechtliche Grundlagen:

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