Einzel- und Gesamtförderung im Bereich Wissenschaft - Antrag

In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu den Einzel- und Gesamtförderungen im Bereich Wissenschaft. Bei der Antragstellung im Online-Formular müssen Sie bestätigen, dass Sie die Förderrichtlinien gelesen haben, akzeptieren und rechtsverbindlich zur Kenntnis nehmen.

Antrag mit ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur)

Informationen zur ID Austria

Antrag ohne ID Austria

Sie benötigen eine Einverständniserklärung. Sie müssen diese ausfüllen und unterschreiben und anschließend in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.

Sie benötigen eine der beiden Excel-Tabellen für die Einnahmen- und Ausgabenaufstellung. Sie müssen diese ausfüllen, lokal abspeichern und anschließend in das Online-Formular hochladen:

Tragen Sie bei einem korrigierten Förderantrag im Online-Formular bitte "Korrektur" in das Freitextfeld "Mitteilungen" ein.

Hilfe - Online-Formulare der Stadt Wien Kultur - Begriffserklärungen, Hinweise und Tipps

Technische Hilfe - Online-Formulare der Stadt Wien Kultur - technische Hinweise und Tipps

Allgemeine Informationen

Die Kulturabteilung vergibt im Bereich Wissenschaft unter anderem Einzelförderungen und Gesamtförderungen. Es werden Institutionen, Forschungsprojekte, Symposien, Tagungen, Vorträge und Veranstaltungsreihen gefördert.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Wien sowie Einzelunternehmen, juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien.

In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Antragsberechtigte" und "Fördervoraussetzungen".

Termine und Fristen

  • Bis 8 Wochen vor Beginn des Vorhabens/der Veranstaltung: Einzelförderung bis 5.000 Euro
  • Bis 30. April, 24 Uhr: Einzelförderung ab 5.001 Euro für Vorhaben im 2. Halbjahr desselben Jahres
  • Bis 15. Oktober, 24 Uhr:
    • Einzelförderung ab 5.001 Euro für Vorhaben im 1. Halbjahr des nächsten Jahres
    • Gesamtförderung für Vorhaben im nächsten Jahr

Zuständige Stelle

Stadt Wien Kultur (MA 7)
Referat: Wissenschaft- und Forschungsförderung, Stipendien
E-Mail: wissenschaft@ma07.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-84785, -84788

Verfahrensablauf

Nach dem Abschicken des Formulars erhalten Sie per E-Mail eine automatisierte Eingangsbestätigung des Formularservers. Nach formaler Prüfung des Antrags erhalten Sie spätestens nach 3 Wochen per E-Mail eine Empfangsbestätigung des zuständigen Referats. Sollten Sie eine der beiden E-Mails nicht erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das Referat Wissenschafts- und Forschungsförderung, Stipendien.

In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Abwicklung und Ablauf von Förderungen".

Erforderliche Unterlagen

In den Förderrichtlinien finden Sie alle für den Antrag und die Abrechnung erforderlichen Unterlagen.

Einnahmen-Ausgabenrechnung (EAR) samt Vermögensübersicht - Informationen und Muster: 335 KB PDF

Schicken Sie korrigierte Unterlagen oder Unterlagen, die Sie vergessen haben, bitte per E-Mail an wissenschaft@ma07.wien.gv.at.

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

Antrag und Abrechnung mit ID Austria

Antrag und Abrechnung ohne ID Austria

Sie benötigen eine Einverständniserklärung. Sie müssen diese ausfüllen, unterschreiben und anschließend in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.

Sie benötigen eine der beiden Excel-Tabellen für die Einnahmen- und Ausgabenaufstellung. Sie müssen diese ausfüllen, lokal abspeichern und anschließend in das Online-Formular hochladen:

Zusätzliche Informationen

Beziehen Sie bitte die Grundsätze des "Code of Ethics" der Kulturabteilung in Ihre Arbeit und in die Umsetzung Ihrer Vorhaben mit ein.

Eine Gesamtförderung für mehrere Jahre kann nur bei laufender Gesamtförderung und nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachreferat beantragt werden.

Steuerrechtliche Fragen können von der Kulturabteilung nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Finanzamt.

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