Dezentrale Bezirkskulturförderungen - Antrag

In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu den Einzel- und Gesamtförderungen im Bereich der dezentralen Bezirkskultur. Bei der Antragstellung im Online-Formular müssen Sie bestätigen, dass Sie die Förderrichtlinien gelesen haben, akzeptieren und rechtsverbindlich zur Kenntnis nehmen.

Antrag mit ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur)

Informationen zur ID Austria

Antrag ohne ID Austria

Sie benötigen eine Einverständniserklärung. Sie müssen diese ausfüllen und unterschreiben und anschließend in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.

Sie benötigen eine der beiden Excel-Tabellen für die Einnahmen- und Ausgabenaufstellung. Sie müssen diese ausfüllen, lokal abspeichern und anschließend in das Online-Formular hochladen:

Tragen Sie bei einem korrigierten Förderantrag im Online-Formular bitte "Korrektur" in das Freitextfeld "Mitteilungen" ein.

Hilfe - Online-Formulare der Stadt Wien Kultur - Begriffserklärungen, Hinweise und Tipps

Technische Hilfe - Online-Formulare der Stadt Wien Kultur - technische Hinweise und Tipps

Allgemeine Informationen

Die Bezirke der Stadt Wien vergeben im Bereich der dezentralen Bezirkskultur Einzelförderungen und Gesamtförderungen. Sie unterstützen Vorhaben in der Stadtteilkultur, Aktivitäten, die einen Bezug zu einzelnen Bezirken haben sowie interkulturelle Vorhaben.

Nicht gefördert werden parteipolitische Veranstaltungen und Projekte, die vorwiegend einen religiösen Zweck erfüllen, z. B. Gottesdienste, Benefizveranstaltungen und vorhaben aus den Bereichen Soziales und Integration.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Vereine, Schulen, Religionsgemeinschaften und sonstige Institutionen mit Sitz in Wien sowie natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Wien.

In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Antragsberechtigte" und "Fördervoraussetzungen".

Fristen und Termine

  • Bis 31. Oktober und spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: Förderung von Vorhaben im laufenden Jahr
  • Ab 1. November und spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: Förderung von Vorhaben im nächsten Jahr

Zuständige Stelle

Für die Einreichung: Bezirksvorstehung in Wien

Für die Abwicklung
Stadt Wien Kultur (MA 7)
Referat: Dezentrale Bezirkskulturförderungen
E-Mail: bezirksfoerderung@ma07.wien.gv.at
Telefon: 4000-84713

Verfahrensablauf

In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Abwicklung und Ablauf von Förderungen".

Erforderliche Unterlagen

In den Förderrichtlinien finden Sie alle für den Antrag und die Abrechnung erforderlichen Unterlagen.

Einnahmen-Ausgabenrechnung (EAR) samt Vermögensübersicht - Informationen und Muster: 322 KB PDF

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

Antrag und Abrechnung mit ID Austria

Antrag und Abrechnung ohne ID Austria

Sie benötigen eine Einverständniserklärung. Sie müssen diese ausfüllen, unterschreiben und anschließend in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.

Sie benötigen eine der beiden Excel-Tabellen für die Einnahmen- und Ausgabenaufstellung. Sie müssen diese ausfüllen, lokal abspeichern und anschließend in das Online-Formular hochladen:

Zusätzliche Informationen

Beziehen Sie bitte die Grundsätze des "Code of Ethics" der Kulturabteilung in Ihre Arbeit und in die Umsetzung Ihrer Vorhaben mit ein.

Steuerrechtliche Fragen können von der Kulturabteilung nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Finanzamt.

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