Kleinprojekteförderung für Mädchen und Frauen - Antrag
Gemeinnützige Organisationen bzw. Vereine können online eine Kleinprojekteförderung für innovative Ideen und neue Projekte beantragen, die einen Mädchen- bzw. Frauenbezug in Wien haben. Die Projekte werden bis zu einer Höhe von maximal 5.000 Euro gefördert.
Für den Online-Antrag benötigen Sie
- Einverständniserklärung zu den Förderrichtlinien: 150 KB PDF
- Projektbeschreibung
- Statuten bzw. Firmenbuchauszug bzw. Stiftungsdokumente
- Rechnungsabschluss oder Übersicht Vermögensverhältnisse: 14 KB XLSX
- Finanzplan: 32 KB XLSX
- Personalübersicht: 22 KB XLSX
Hinweis: Die Excel-Tabellen müssen als Excel-Datei in das Online-Formular hochgeladen werden.
Für den Online-Antrag benötigen Sie die Einverständniserklärung. Sie müssen die Erklärung ausfüllen und unterschreiben. Anschließend können Sie die Einverständniserklärung in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.
Derzeit ist der Antrag auf eine Förderung nicht möglich. Sie können ab 15. Oktober 2024 wieder Kleinprojekte für das Förderjahr 2025 einreichen.
Allgemeine Informationen
Die Kleinprojekteförderung hat zum Ziel, innovative Ideen und neue Projekte zu fördern. Im Rahmen der Kleinprojekteförderung werden Projekte bis zu einer Höhe von maximal 5.000 Euro finanziert. Zielgruppen geförderter Angebote und Veranstaltungen sind vorrangig Mädchen und Frauen. Gegebenenfalls sind auch Personen mit eingeschlossen, die aufgrund von diskriminierenden Vorstellungen von Geschlechterrollen gesellschaftlich Nachteile erleben.
Im Rahmen des Förderschwerpunktes "Wien, wie sie will - Teilnahme und Teilhabe in unserer Stadt" sollen 2024 vorrangig Projekte gefördert werden, die niederschwellig, barrierefrei, kostenfrei beziehungsweise kostengünstig Angebote und Projekte für Mädchen und Frauen in Wien ermöglichen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Gefördert werden nur gemeinnützige, also nicht gewinnorientierte Einrichtungen, vorzugsweise Vereine,
- deren Angebote einen Wienbezug (inhaltlich, institutionell und geografisch) sowie einen Frauen/Mädchenbezug (inhaltlich) aufweisen und
- die (Förderrichtlinien Kleinprojekteförderung) das Frauenservice Wien im Zuge der Antragstellung mittels satzungsgemäßer Unterschrift akzeptiert und an diese übermittelt haben.
Grundsätzlich abgelehnt werden unter anderem Förderansuchen, auf die Folgendes zutrifft:
- Vorhaben, die keinen bzw. keinen ausreichenden Wienbezug (inhaltlich, institutionell und geografisch) oder Frauen/Mädchenbezug (inhaltlich)
- Vorhaben, die erst während oder nach Umsetzung des Projekts eingereicht werden
- Vorhaben, die unrealistisch kalkuliert sind
- Vorhaben, die nicht im eingereichten Kalenderjahr umgesetzt werden
- Vorhaben, die auch ohne beantragte Förderung durchgeführt werden können
- Vorhaben, die in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Magistratsabteilung fallen
Weiters nicht gefördert werden
- Basiskosten für Infrastruktur des Vereins oder der Organisation
- Anschaffungskosten für Güter des Anlagevermögens
- Personalkosten (Gehälter), die im Rahmen eines Dienstverhältnisses anfallen
- Aus-und Weiterbildung von Einzelpersonen
- Habilitationen, Dissertationen, Diplomarbeiten
- Reine Kosten für Drucksorten, wie Bücher/Publikationen
- Mahnspesen, Bankspesen
- Abschlagszahlungen
Generell wird neben der formalen, inhaltlichen und finanziellen Prüfung des Antrags auch die finanzielle Gesamtsituation der Antragsteller*innen geprüft. Erscheint die Durchführung des geplanten Vorhabens aufgrund der finanziellen Gesamtsituation, auch unter Berücksichtigung der beantragten Förderung, als nicht gesichert, können keine Förderungen gewährt werden.
Fristen und Termine
Anträge zur Kleinprojekteförderung müssen 8 Wochen vor Projektbeginn im Frauenservice Wien einlangen. Bei der Erstellung des Finanzplanes muss beachtet werden, dass eine Förderung durch das Frauenservice Wien an das Kalenderjahr gebunden ist und nicht jahresübergreifend erfolgen kann. Der Finanzplan muss daher für einen Zeitraum zwischen 1. Jänner und 31. Dezember erstellt werden.
Anträge auf Kleinprojekteförderung können nur eingereicht werden, wenn das Vorjahresprojekt positiv abgeschlossen und abgerechnet wurde.
Zuständige Stelle
Frauenservice Wien (MA 57)
Referat Förderungen
8., Friedrich-Schmidt-Platz 3
Telefon: + 43 1 4000-83536
Fax: +43 1 4000-99-83511
E-Mail: foerderungen@ma57.wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
Für den Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:
- Einverständniserklärung zu den Förderrichtlinien: 400 KB PDF
- Projektbeschreibung
- Statuten bzw. Firmenbuchauszug bzw. Stiftungsdokumente
- Rechnungsabschluss oder Übersicht Vermögensverhältnisse: 14 KB XLSX
- Finanzplan: 32 KB XLSX
- Personalübersicht: 22 KB XLSX
Für die Abrechnung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Belegaufstellung: 12 KB XLSX
- Projektbericht
- Exemplare Drucksorten (elektronisch als PDF-Datei oder Foto)
- Einnahmen/Ausgabenrechnung
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Formular
Derzeit ist der Antrag auf eine Förderung nicht möglich. Sie können ab 15. Oktober 2024 wieder Kleinprojekte für das Förderjahr 2025 einreichen.
Zusätzliche Informationen
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Prüfung des Förderantrages erfolgt nach formalen, inhaltlichen und finanziellen Kriterien.
Stadt Wien | Frauenservice Wien
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