Wienweite/spezielle Angebote - Förderungsantrag und Förderabrechnung

Die Stadt Wien - Bildung und Jugend fördert im Rahmen ihrer Möglichkeiten Projekte und Initiativen, die überregionale und wienweite bzw. spezielle Angebote setzen. Der Ausgangspunkt der Angebote sind dabei Lebens- und Ausdrucksformen sowie Grundrechte und Bedürfnisse (off- und online) von Kindern und Jugendlichen in Wien als internationaler Großstadt.

Der Förderantrag und die Förderabrechnung müssen online eingebracht werden: Online-Formulare

Wenn Sie das erste Mal einen Antrag stellen, nehmen Sie bitte im Vorfeld per E-Mail jugend@ma13.wien.gv.at Kontakt mit uns auf.

Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen, die Sie für den Online-Antrag und die Online-Abrechnung benötigen.

Allgemeine Informationen

Im Bereich der Förderung wienweiter bzw. spezieller Angebote stehen die offline und online gelebten Ausdrucksformen der Kinder und Jugendlichen im Zentrum. Die gesetzten Angebote sollen eine diverse Landschaft von Lebens- und Ausdrucksformen urbaner Kinder- und Jugendkultur fördern und die Ressourcen und fachliche Weiterbildung der Wiener Kinder- und Jugendarbeit selbst stärken.

Ziel dabei ist es, sowohl im Sinne der Kinderrechte das Recht auf Information und auf Beteiligung sicherzustellen, als auch den Kindern und Jugendlichen eine breite Palette an Fähigkeiten und Wissen in Bezug auf urban-kulturelle Ausdrucksformen zu vermitteln. Das gelingt unter anderem über die Förderung von wienweiten (freizeit)pädagogischen und/oder lebensweltorientierten Angeboten in den Bereichen Musik, Spiel, Kultur, Freizeit, Bildung, Sport und Medien für junge Menschen und ihre Bezugspersonen.

Die wienweiten bzw. speziellen Angebote befinden sich an der Schnittstelle zwischen der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen und städtischer Institutionen. Die Kinder und Jugendlichen lernen durch diese Angebote sowohl ihre Rechte, als auch ihre Stadt und deren (kulturelle) Angebote besser kennen. Durch diesen partizipativ geführten Dialog können auf der anderen Seite die Angebote der Stadt verbessert und der soziale Zusammenhalt in der Stadt gestärkt werden.

Nicht gefördert werden unter anderem Förderanträge, die sich ausschließlich auf folgende Vorhaben beziehen:

  • Aus- und Weiterbildung von Einzelpersonen
  • Ausstellungen
  • Publikationen (z. B. Buchveröffentlichungen)
  • Förderanträge von Schulen

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Förderungen erhalten ausschließlich gemeinnützige, also nicht gewinnorientierte, juristische Personen (z. B. Vereine oder Unternehmen),

  • die wienweite bzw. spezielle Angebote schaffen und nicht in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Magistratsabteilung fallen (z. B. Frauen, Sport, Kultur, Integration usw.),
  • deren Vorhaben im öffentlichen Interesse liegen und einen Wienbezug (inhaltlich, institutionell oder geografisch) aufweisen,
  • deren Vorhaben realistisch kalkuliert sind,
  • deren Vorhaben ohne die beantragte Förderung nicht durchgeführt werden können und
  • die den Förderrichtlinien: 220 KB PDF der Stadt Wien - Bildung und Jugend im Zuge der Antragstellung mit ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur) oder mit der Einverständniserklärung zustimmen.

Im Zuge der formalen, inhaltlichen und finanziellen Prüfung eines Förderantrags um Gesamtförderung wird auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Förderwerber*innen geprüft. Erscheint die Durchführung der geplanten Vorhaben aufgrund der finanziellen Gesamtsituation, auch unter Berücksichtigung der beantragten Förderung, als nicht gesichert, können keine Förderungen gewährt werden.

Fristen und Termine

Die Förderungen von Vorhaben erfolgen in der Regel kalenderjahrbezogen. Sie gelten für Maßnahmen und Vorhaben, die im Kalenderjahr begonnen und abgeschlossen werden. Die Förderanträge müssen zeitgerecht eingereicht werden. Die Abrechnungsfristen können den Förderrichtlinien entnommen werden.

Zuständige Stelle

Bildung und Jugend (MA 13)
Förderungen
8., Friedrich-Schmidt-Platz 5
Telefon: +43 1 4000-84328
Fax: +43 1 4000-99-24633
E-Mail: foerderungen@ma13.wien.gv.at

Verfahrensablauf

Förderantrag

Die Förderwerber*innen werden ersucht, noch vor Einbringen des Förderantrages zu prüfen, ob die Förderrichtlinien: 220 KB PDF und der Verhaltenskodex bei Gesamtförderungen - auch aus organisatorischer Sicht - eingehalten werden können.

Sobald die Stadt Wien - Bildung und Jugend den Online-Antrag erhalten hat, bekommen die Förderwerber*innen eine Verständigung über das Einlangen. Die Förderanträge werden nach formalen, inhaltlichen und finanziellen Kriterien geprüft und den zuständigen Gremien der Stadt Wien zur Entscheidung vorgelegt. Die Förderwerber*innen werden über das Ergebnis per E-Mail verständigt. Die bewilligte Fördersumme wird in voller Höhe oder in Raten (jedenfalls bei einer Fördersumme ab 500.000 Euro) auf das im Förderantrag angegebene Konto ausbezahlt.

Förderabrechnung

Nach Ablauf des Förderzeitraumes müssen von den Fördernehmer*innen die Abrechnungsunterlagen online hochgeladen werden.

Im Zuge der Abrechnungskontrolle wird geprüft, ob die bewilligten Fördergelder widmungsgemäß, sparsam und wirtschaftlich verwendet wurden. Nach erfolgter Abrechnungsprüfung und gegebenenfalls Rückforderung ergeht ein Schreiben über die Endabrechnung an die Fördernehmer*innen.

Erforderliche Unterlagen

Förderantrag

Der Online-Antrag muss folgende Beilagen enthalten:

  • Finanzplan/Finanzbericht und Personalübersicht
    Bitte verwenden Sie das Formular der Stadt Wien - Bildung und Jugend. Bei den darin enthaltenen Inhalten handelt es sich um verpflichtend anzugebende Informationen.
    Hinweis: Die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben müssen bei der Abrechnung den geplanten Einnahmen und Ausgaben laut Förderantrag gegenübergestellt werden. Bitte speichern Sie die Excel-Tabelle unbedingt ab, um diese später für die Abrechnung verwenden zu können.
  • Sachvorhaben/Sachbericht
    Bitte verwenden Sie das Formular der Stadt Wien - Bildung und Jugend.
    Hinweis: Der im Zuge der Abrechnung vorzulegende Sachbericht muss dem Sachvorhaben gegenübergestellt und in dem Formular abgebildet werden. Bitte speichern Sie das Formular mit dem ausgefüllten Sachvorhaben ab, um dieses später im Zuge der Abrechnung für den Sachbericht verwenden zu können.
  • Vereinsstatuten bzw. Gesellschaftsvertrag
  • Auszug aus dem Vereinsregister bzw. Firmenbuchabfrage
  • Einverständniserklärung für den Förderantrag, wenn der Online-Antrag nicht mit ID Austria unterzeichnet werden kann
  • Vermögensübersicht des abgelaufenen Geschäftsjahrs, wenn nichtbilanzierende Förderwerber*innen im Vorjahr keine Förderung der Stadt Wien - Bildung und Jugend erhalten haben
  • Aktueller genehmigter Jahresabschluss (inklusive Prüfvermerk, falls erforderlich), wenn bilanzierende Förderwerber*innen im Vorjahr keine Förderung der Stadt Wien - Bildung und Jugend erhalten haben

Förderabrechnung

Die Förderabrechnung muss online eingebracht werden und folgende Beilagen enthalten:

  • Finanzplan/Finanzbericht und Personalübersicht
  • Vermögensübersicht, bei Gesamtförderung nichtbilanzierender Fördernehmer*innen
    Hinweis: In der Vermögensübersicht müssen alle vermögenswerten Gegenstände und Schulden aufgelistet werden. Vermögensgegenstände - z. B. KFZ, Büroeinrichtung und Büromaschinen, Sparguthaben und ähnliches, sowie Forderungen gegenüber Dritten (z. B. Sponsorengelder); Schulden - z. B. aushaftende Darlehen oder Kredite, Lieferant*innenschulden, Leasingverträge. Bei mehreren Förderungen durch die Stadt Wien - Bildung und Jugend innerhalb eines Förderjahres muss die Vermögensrechnung nur einmal im Rahmen der Zentralabrechnung übermittelt werden.
  • Jahresabschluss, bei Gesamtförderung bilanzierender Fördernehmer*innen
    Hinweis: Bei mehreren Förderungen durch die Stadt Wien - Bildung und Jugend innerhalb eines Förderjahres muss der Jahresabschluss nur einmal im Rahmen der Zentralabrechnung übermittelt werden.
  • Sachvorhaben/Sachbericht
  • Inhaltlicher Jahresbericht/Projektbericht (nur bei Gesamtförderungen)
    Hinweis: Der Bericht gibt einen zusammenfassenden Überblick über die Aktivitäten des Vereins im Rahmen der von der Stadt Wien - Bildung und Jugend geförderten Angebote im Förderjahr. Bei mehreren Förderungen durch die Stadt Wien - Bildung und Jugend innerhalb eines Förderjahres muss der inhaltliche Jahresbericht nur einmal übermittelt werden.
  • Statistik - Bitte verwenden Sie das Formular der Stadt Wien - Bildung und Jugend.
  • Einverständniserklärung zur Förderabrechnung

Nach Aufforderung müssen weitere Unterlagen vorgelegt werden:

  • Buchungsjournale bzw. Einzelkontennachweise
    Das Buchungsjournal muss für das Förderjahr - oder den genehmigten Förderzeitraum - eingereicht werden. Aus dem Buchungsjournal müssen sämtliche Zahlungsvorgänge ersichtlich sein, d.h. es müssen alle Einnahmen und Ausgaben der gesamten Organisation getrennt nach Konten und Kassen chronologisch aufgelistet werden. Bitte beachten Sie die Pflichtbestandteile laut Förderrichtlinie.
  • Bericht von Rechnungs- bzw. Wirtschaftsprüfer*in

Die Stadt Wien - Bildung und Jugend behält sich vor, gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen von den Förderwerber*innen zu verlangen.

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

Hinweis: Bitte speichern Sie die Eingaben im Online-Formular vor dem Senden ab.

Förderantrag

Wenn Sie keine ID Austria haben:

Hinweis für Vereine: Die statutenmäßige Vertretungsregelung ist im Zentralen Vereinsregister (ZVR) ersichtlich.

Wenn Sie eine ID Austria haben:

Förderabrechnung

Weiters benötigen Sie für den Förderantrag und die Förderabrechnung folgende Dokumente:

Nachreichung von Unterlagen

Wenn Sie für den Förderantrag oder die Förderabrechnung Dokumente nachreichen müssen, können Sie das online erledigen:

Zusätzliche Informationen

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

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