Förderung der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit in Wien - Antrag
Mit Beschluss des Wiener Gemeinderats vom 16. Dezember 2015 wurde der Resolutionsantrag betreffend die Förderung der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit in Wien, PGL-03594-2015/0001/GAT: 188 KB PDF, angenommen. Bis dahin wurde die Bildungsarbeit durch die politischen Parteien abgewickelt. Die staatsbürgerliche Bildungsarbeit erfolgt jetzt nicht mehr im Rahmen der Parteienförderung, sondern davon getrennt und transparent nach dem Modell der Förderung von Akademien auf Bundesebene.
Bitte beachten Sie den oben angeführten Beschluss, sowie die erforderlichen Unterlagen, die Sie für den Online-Antrag benötigen.
Bitte füllen Sie alle für die Einbringung des Förderantrags erforderlichen Formulare aus und speichern diese jeweils als eigene Datei ab. Diese Dateien können Sie dann einzeln in das jeweilige Online-Formular hochladen. Bitte beachten Sie, dass die Dateien vor dem Hochladen in das Online-Formular sowie vor der Übermittlung per E-Mail in ein PDF-Format umgewandelt werden müssen.
Wenn Sie keine Handy-Signatur haben, müssen Sie folgendes Formular ausfüllen.
Weiters benötigen Sie eine Einverständniserklärung. Sie müssen die Erklärung ausfüllen und unterschreiben. Anschließend können Sie die Einverständniserklärung als Beilage in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.
Wenn Sie eine Handy-Signatur haben, müssen Sie folgendes Formular ausfüllen:
Wenn Sie das Förderansuchen mit Handy-Signatur unterzeichnen, benötigen Sie keine gesonderte Einverständnisverklärung.
Allgemeine Informationen
Die Details zur Förderung können Sie dem Beschluss PGL-03594-2015/0001/GAT: 188 KB PDF entnehmen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Erfüllung der im Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 16. Dezember 2015, PGL-03594-2015/0001/GAT: 188 KB PDF, definierten Voraussetzungen.
Fristen und Termine
Die Beantragung einer Förderung für die staatsbürgerliche Bildungsarbeit in Wien muss jährlich bis 31. Jänner des Förderjahres beim Magistrat der Stadt Wien erfolgen.
Nach formaler Prüfung des Förderantrags durch die Abteilung für Finanzwesen und wenn das Prüfergebnis positiv ist, erfolgt eine entsprechende Auszahlung bis zum 31. März des Förderjahres.
Bis spätestens 31. Mai dem der Förderung folgenden Jahr muss dem Stadtrechnungshof ein Bericht über die Verwendung der im vergangen Jahr erhaltenen Förderung vorgelegt werden. Eine Abschrift dieses Berichts müssen Sie der zuständigen Magistratsabteilung der Stadt Wien vorlegen.
Zuständige Stelle
Finanzwesen (MA 5)
1., Ebendorferstraße 2, 7. Stock, Raum 7.22
Telefon: +43 1 4000-86528
Fax: +43 1 4000-99-86510
E-Mail: foerderungen@ma05.wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag muss folgende Dokumente und Beilagen enthalten:
- Einverständniserklärung, sofern der Förderantrag nicht mittels Handy-Signatur unterzeichnet werden kann
- Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (des vertretungsbefugten Organs), sofern der Förderantrag nicht mittels Handy-Signatur unterzeichnet werden kann
- Benennung der Förderwerberin bzw. des Förderwerbers durch einen Wiener Gemeinderatsklub
- (Verpflichtungs-) Erklärung: 97 KB PDF
Kosten und Zahlung
Es fallen keine Gebühren an.
Formular
Bitte füllen Sie alle für die Einbringung des Förderantrags erforderlichen Formulare und Dokumente aus und speichern Sie diese jeweils als eigene Datei ab. Diese Dateien können Sie dann einzeln in das jeweilige Online-Formular hochladen.
Wenn Sie keine Handy-Signatur haben:
- Online-Formular: Förderung der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit der politischen Parteien - Antrag
- Einverständniserklärung
- (Verpflichtungs-) Erklärung: 97 KB PDF
Wenn Sie eine Handy-Signatur haben:
- Online-Formular: Förderung der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit der politischen Parteien mit Handy-Signatur
- (Verpflichtungs-) Erklärung: 97 KB PDF
Zusätzliche Informationen
Keine
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