Meldeauskunft über mehrere Personen - Massenauskunft

Allgemeine Informationen

Jede Person kann für mehrere Personen Auskunft aus dem Örtlichen Melderegister oder aus dem Zentralen Melderegister verlangen.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Keine

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Meldeservice - Zentrale Meldeauskunft der MA 62

Erforderliche Unterlagen

Dem formlosen Antrag muss ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein usw.) beigelegt werden.

Für die Abfrage:

  • Vor- und Familiennamen der gesuchten Personen
  • Um eine Person eindeutig identifizieren zu können, sind in der Regel weitere Suchkriterien (z. B. Geburtsdatum, eine frühere Adresse) erforderlich

Kosten und Zahlung

Kosten pro abgefragter Person:

  • 14,30 Euro Antragsgebühr (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
  • 3,90 Euro je Beilage (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
  • 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe für Abfragen aus dem Örtlichen Melderegister
  • 3,30 Euro Bundesverwaltungsabgabe für Abfragen aus dem Zentralen Melderegister

Tipp:
Sie können den Antrag auf Meldeauskunft aus dem Zentralen Melderegister auch für jede Person online mit ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur) (Informationen zur ID Austria) stellen. Dann bezahlen Sie weniger:

  • 3,30 Euro Bundesverwaltungsabgabe

Die Kosten müssen Sie auch bezahlen, wenn die Abfrage ergebnislos war.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Zusätzliche Informationen

Anträge per Telefon sind nicht möglich.

Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. Für Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an das Meldeservice - Zentrale Meldeauskunft der MA 62.

Homepage: Alles rund um das Meldeservice

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