Allgemeine Informationen
Die Stadt Wien vergibt im Rahmen ihrer Möglichkeiten finanzielle Unterstützung für Projekte, Maßnahmen und Initiativen, die insbesondere Maßnahmen zur Förderung der interkulturellen Sensibilität und Kompetenz sowie der Niederlassungs- und Integrationsbegleitung von Zugewanderten zum Ziel haben.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Allgemeine Voraussetzungen
- Wien-Bezug: Das Vorhaben muss sich entweder inhaltlich auf Wien beziehen oder Wien muss der Veranstaltungs- oder Durchführungsort sein.
- Öffentliches Interesse: Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Vorhaben das Gemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Wien sichert, steigert oder zum kulturellen Fortschritt beiträgt.
- Es darf zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Insolvenzverfahren anhängig oder mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben worden sein.
Inhaltliche Voraussetzungen
- Maßnahmen zur Förderung interkultureller Sensibilität und Kompetenz
- Förderung des guten Zusammenlebens von Menschen unterschiedlicher Herkunft
- Zusammenarbeit unterschiedlicher Gruppen
- Bewusstseinsbildung im Bereich Migration, Integration und Diversität
- Niederlassungs- und Integrationsbegleitung von Zugewanderten
- Spracherwerbsmaßnahmen
- Bildung und Orientierung, insbesondere Verbesserung von Basis- und Schlüsselkompetenzen (Alphabetisierung) und Maßnahmen, die den Einstieg in den österreichischen Arbeitsmarkt erleichtern
- Basisbildungsmaßnahmen für Migrant*innen (eine Initiative des Bundes und der Länder). Achtung: Für die Förderung einer Basisbildungsmaßnahme im Rahmen der Bund-Länder-Initiative muss der*die Fördernehmer*in vorab vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) akkreditiert worden sein. Weitere Informationen
Förderrichtlinie für die Basisbildungsmaßnahmen im Rahmen der Initiative Erwachsenenbildung (PDF). - Beratung in einschlägigen Rechtsmaterien, die mit dem Status von Neuzugewanderten zusammenhängen (Aufenthalt, Beschäftigung, Staatsbürgerschaft)
- Grundsätze des Zusammenlebens
- Maßnahmen zur Auseinandersetzung mit Grundrechten und demokratischen Prinzipien
- Maßnahmen zur Förderung der Teilnahme und Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben
Fristen und Termine
Die Förderungen erfolgen in der Regel kalenderjahrbezogen. Sie sind für Maßnahmen und Vorhaben, die im Kalenderjahr begonnen und abgeschlossen werden.
Zuständige Stelle
Integration und Diversität (MA 17)
8., Friedrich-Schmidt-Platz 3
Telefon: +43 1 4000-81510
Fax: +43 1 4000-99-81520
E-Mail: post@ma17.wien.gv.at
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss online eingereicht werden.
- Das Online-Formular für den Förderantrag und die Musterformulare für erforderliche Unterlagen stehen unter dem Punkt Formulare zur Verfügung.
- Sobald die Abteilung Integration und Diversität den Online-Antrag erhalten hat, bekommen der*die Förderwerber*in eine Verständigung über das Einlangen.
- Die Verständigung sowie jeder weitere Schriftverkehr seitens der Abteilung Integration und Diversität erfolgt an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse.
Erforderliche Unterlagen
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Formular
Zusätzliche Informationen