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Lichtbildausweis für EWR-Bürger*innen und Schweizer*innen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates oder der Schweiz haben und eine Anmeldebescheinigung oder eine Bescheinigung des Daueraufenthalts haben oder beantragen, können Sie auch einen Lichtbildausweis für EWR-Bürger*innen beantragen. Sie müssen den Lichtbildausweis aber nicht beantragen.

Der Lichtbildausweis ist 5 Jahre gültig und hat das Format einer Kreditkarte. Er gilt im Unterschied zur Anmeldebescheinigung als Identitätsdokument.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Fristen und Termine

Für den Lichtbildausweis gibt es keine Fristen und Termine. Das heißt, Sie können den Lichtbildausweis immer beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Der Lichtbildausweis ist 5 Jahre gültig. Sie können den Lichtbildausweis jederzeit wieder beantragen, auch wenn er schon abgelaufen ist.

Zuständige Stelle

Wenn Sie in Wien wohnen, ist das jeweilige EWR-Referat der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) zuständig.

  • Wenn Sie in Wien in den Bezirken 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 11, 12, 13, 14 oder 23 wohnen, ist das EWR-Referat 5.0 zuständig.
  • Wenn Sie in Wien in den Bezirken 1, 2, 9, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21 oder 22 wohnen, ist das EWR-Referat 5.1 zuständig.

Wie Sie dort einen Termin buchen, erfahren Sie im Verfahrensablauf.

Wenn Sie in einem anderen Bundesland in Österreich wohnen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle in diesem Bundesland.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag persönlich stellen. Für Minderjährige, also Personen, die jünger als 18 Jahre sind, muss die gesetzliche Vertretung, also zum Beispiel ein Elternteil, den Antrag stellen.

Wenn Sie in Wien wohnen werden, müssen Sie einen Termin bei dem für Ihren Wohnbezirk zuständigen EWR-Referat der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) buchen.

Informieren Sie sich rechtzeitig über freie Termine.

Wenn Sie kein Internet haben, können Sie unter +43 1 4000-3535 telefonisch einen Termin buchen.

Wenn Sie den Termin nicht einhalten können, stornieren Sie ihn bitte rechtzeitig.

Für Informationen zu Ihrem Verfahren wenden Sie sich bitte an das Servicecenter der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35), Telefon: +43 1 4000-3535, E-Mail: servicecenter@ma35.wien.gv.at.

Erforderliche Unterlagen

Es kann sein, dass Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.

Wenn Sie Unterlagen nachreichen, müssen Sie diese per Post oder E-Mail an die für Sie zuständige Stelle schicken. E-Mails, die Sie an die persönliche E-Mail-Adresse von Mitarbeiter*innen schicken, gelten nicht als rechtswirksam eingebracht.

Und Sie müssen für E-Mails und Beilagen die von der Stadt Wien unterstützten Dokumentenformate verwenden. Dokumente, die als Downloadlink geschickt werden, können nicht geöffnet werden. Wenn Sie Beilagen in einem Format schicken, das aus Sicherheitsgründen nicht unterstützt wird, bekommen Sie eine E-Mail, die Sie auf das Problem hinweist.

Informationen zur ordnungsgemäßen Übermittlung von Unterlagen, Schreiben und Dokumenten: Die Stadt Wien elektronisch kontaktieren

Kosten und Zahlung

  • Für Personen, die jünger als 16 Jahre sind: 39 Euro
  • Für Personen, die 16 Jahre oder älter sind: 91 Euro

Sie bekommen den Lichtbildausweis erst, wenn Sie die Kosten bezahlt haben.

Verwenden Sie in Wien dafür den Zahlschein, den Sie von der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) bekommen oder zahlen Sie an einer der Stadtkassen.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Zusätzliche Informationen

Keine

Kontakt

Stadt Wien - Einwanderung und Staatsbürgerschaft

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