Errichtung von Mehrfamilienwohnhäusern und Wohnheimen - Förderungsantrag

Bitte beachten Sie:
Der Kund*innenverkehr ist ausschließlich mit Online-Terminreservierung oder telefonischer Terminvereinbarung möglich:
Online-Terminreservierung
Bitte bringen Sie Anträge und Unterlagen weiterhin per Post ein:
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
20., Maria-Restituta-Platz 1,
per Fax: +43 1 4000-997 48 79 oder
per E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at ein oder nutzen Sie das vorhandene Online-Formular-Service.

Allgemeine Informationen

Die Stadt Wien fördert die Errichtung von Wohnungen, Geschäftsräumen, Heimplätzen, Eigenheimen, Kleingartenwohnhäusern und Einrichtungen der kommunalen Infrastruktur im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 (Neubauverordnung 2007).

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

  • Förderungsempfehlung durch den Grundstücksbeirat
  • Gewonnener Bauträgerwettbewerb

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Zuständigkeit für rechtliche Angelegenheiten (und Informationsstelle für Mieter*innen und Eigentümer*innen):

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
19., Muthgasse 62, 1. Stock, Zimmer F1.10
Telefon: +43 1 4000-74840
Fax: +43 1 40 00-99-74840
E-Mail: post@ma50.wien.gv.at
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr

Callcenter der Gruppe Neubauförderung
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr

Zuständigkeit für technische Angelegenheiten:

Technische Stadterneuerung (MA 25)
20., Maria-Restituta-Platz 1
Telefon: +43 1 4000-8025
Fax: +43 1 4000-99-8025
E-Mail: post@ma25.wien.gv.at

Dienstag und Donnerstag von 8 bis 13 Uhr sowie nach Vereinbarung

Erforderliche Unterlagen

Zum Förderungsantrag für Mehrwohnungshäuser und Heime müssen folgende Unterlagen per E-Mail an die Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at) oder an die Abteilung Technische Stadterneuerung (neubau@ma25.wien.gv.at) übermittelt werden:

  • Grundbuchseinsicht, eventuell Baurechtsvertrag
  • Genehmigte Einreichpläne in digitaler Form (DWG- oder PLA-Format)
  • Topographie prüffähig, digital im XLS-Format - Die Beispieldatei kann bei der Abteilung Technische Stadterneuerung angefordert werden.
  • Baubewilligung mit Rechtskraft
  • Bei Baubeginn:
    • Baubeginnsanzeige rechtzeitig vor Baubeginn
    • Kopie der Kontoeröffnung des Baukontos laut Zusicherung
    • Energieausweis (mit bauphysikalischer Berechnung)
    • Auftragsschreiben der Baumeister*innen oder der Generalunternehmer*innen
    • Auftragsschreiben der ArchitektInnen, der StatikerInnen und sonstiger Sachverständigen
    • Kopie der Ankündigung des Bauvorhabens im Amtsblatt der Stadt Wien
    • Reihungsliste der eingelangten Angebote
    • Zahlungsplan, Bauzeitenplan
    • Ausschreibungsunterlagen
  • Während der Bauführung:
    • Anforderungen der Finanzierungsmittel nach Baufortschritt
    • Bekanntgabe von Planungs- und Ausführungsänderungen
  • Bei Bauende:
    • Fertigstellungsanzeige mit Eingangsstempel der Baupolizei Ziviltechnikerbestätigung
    • Bestandspläne in digitaler Form (DWG- oder PLA-Format)
    • Topographie prüffähig, digital im XLS-Format - Die Beispieldatei kann bei der Abteilung Technische Stadterneuerung angefordert werden.
  • Für die Endabrechnung:
    • Endabrechnungsunterlagen mit dem Formblatt der Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
    • Falls notwendig Aufstellung der geförderten und freifinanzierten Einheiten und Gebäudeteile (Garagen)

Zusätzliche allenfalls erforderliche Unterlagen müssen nach Bedarf vorgelegt werden.

Kosten und Zahlung

Keine

Erledigungsdauer

Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

Formular

Zusätzliche Informationen

Rechtliche Grundlagen und Richtlinien

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