Arten von Baubewilligungsverfahren
Verfahrensart anzuwenden für |
Anwendung |
Frühestmöglicher Baubeginn |
Zu beachten |
|---|---|---|---|
Die meisten Änderungen im Inneren des Gebäudes |
Unmittelbar nach Vorlage der vollständigen Unterlagen bei der Baubehörde |
Sie erhalten keinen Bewilligungsbescheid und es erfolgt keine Bauverhandlung. Die Baubehörde schließt die Prüfung der Zulässigkeit binnen sechs Wochen nach Vorlage der Unterlagen ab. Bis zu diesem Zeitpunkt kann eine Untersagung erfolgen. | |
Wenn keiner der in § 70a Abs. 1 BO genannten Ausschließungsgründe vorliegt. |
Ein Monat nach Vorlage der vollständigen Unterlagen bei der Baubehörde |
Sie erhalten keinen Bewilligungsbescheid und es erfolgt keine Bauverhandlung.
Die Baubehörde schließt die Prüfung der Zulässigkeit binnen drei Monaten (beziehungsweise vier Monaten) nach Vorlage der Unterlagen ab. Bis zu diesem Zeitpunkt kann eine Untersagung erfolgen. | |
Baubewilligung nach § 70 BO |
Bewilligungspflichtige Bauführungen nach § 60 BO, wie zum Beispiel: Neu-, Zu- und Umbauten, Abbrüche oder Teilabbrüche in Schutzzonen, Änderungen im Inneren und am Erscheinungsbild der Gebäude - sofern nicht eine Bauanzeige ausreicht |
Nach Erteilung der Baubewilligung (Rechtskraft) |
Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens wird oft eine Bauverhandlung abgehalten. Die Baubewilligung wird mit Bescheid erteilt. |
Allgemeine Baubewilligung von Bauten oder baulichen Anlagen (Bewilligung für Bauten vorübergehenden Bestandes nach § 71 BO) |
Bauten, die vorübergehenden Zwecken dienen oder nicht dauernd bestehen bleiben |
Nach Erteilung der Baubewilligung (Rechtskraft) |
Verfahren, wie Baubewilligung nach § 70 BO |
Gebäude oder bauliche Anlagen, die bereits über einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren ohne Bewilligung bestehen |
Kein frühestmöglicher Baubeginn |
Die Bestandsdauer muss der Behörde nachgewiesen werden. | |
Gebäude ohne Baubewilligung, die vor dem 1.5.1997 bereits bestanden haben und für die eine Bewilligung durch eine andere Verfahrensart nicht möglich ist |
Kein frühestmöglicher Baubeginn |
Die Bestandsdauer muss der Behörde nachgewiesen werden. | |
Baubewilligungen in Kleingärten nach dem Wiener Kleingartengesetz |
Bauführungen in Kleingärten (Kleingartenhäuser, Kleingartenwohnhäuser) |
Nach Erstattung des vollständig belegten Bauansuchens |
Sie erhalten keinen Bewilligungsbescheid und es erfolgt keine Bauverhandlung. |
Baupolizei (Magistratsabteilung 37)
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