Abstellanlagen für Fahrräder
Abstellanlagen für Fahrräder sind so anzuordnen, dass eine sichere und geschützte Aufbewahrung von Fahrrädern gewährleistet ist. Nach Möglichkeit sollten diese aus Witterungsgründen überdacht und gegen Diebstahl versperrbar ausgeführt sein (zum Beispiel Fahrradboxen). Abstellräume in Gebäuden sind ebenerdig nahe dem Haupteingang anzuordnen. Wenn es Stiegen gibt, helfen Schieberillen.
- Richtwerte für den Bedarf von Abstellanlagen
- Abstellformen im Straßenraum
- Abstellformen außerhalb des Straßenraumes
- Bike & Ride-Anlagen
- Virtuelles Amt
- Weiterführende Informationen
Richtwerte für den Bedarf von Abstellanlagen
- Schulen
- 0,3 bis 0,7 Fahrradabstellplätze je Ausbildungsplatz
- Wohnhausanlagen
- Ein Fahrradabstellplatz je 30 Quadratmeter Wohnfläche
- Bürogebäude in zentraler Lage
- 0,3 Fahrradabstellplätze je Arbeitsplatz
- Verbrauchermärkte
- Ein Fahrradabstellplatz je 25 bis 80 Quadratmeter Verkaufsfläche
- Sportstätten und Bäder
- 0,5 Fahrradabstellplätze je Kleiderablage
Abstellformen im Straßenraum
Fahrradbügel (für zwei Fahrräder)
Die Anordnung der Fahrradbügel darf andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer - insbesondere Fußgängerinnen und Fußgänger, Fahrgäste im Haltestellenbereich und den Kfz-Verkehr - nicht behindern. Die Auflassung eines Pkw-Stellplatzes ermöglicht das Aufstellen von fünf Bügeln für zehn Fahrräder.
Überdachte Radständer
Zwei Beispiele für den Einsatz überdachter Radständer in Wien:
Abstellformen außerhalb des Straßenraumes
- Vollautomatisches Fahrradparksystem (Aufzugssystem)
- Fahrradkleingarage
- Abstellanlagen an Quell- und Zielpunkten
Bike & Ride-Anlagen
Bike & Ride-Anlagen dienen als wichtiger Schnittpunkt zwischen dem Schienenverkehr und dem Individualverkehr. Sowohl in Wien als auch im Umland gewinnt dieser kombinierte Verkehr an Bedeutung.
Daher werden bei bestehenden Abstellanlagen dem Bedarf, der Lage im Stadtgebiet, dem vorhandenen Platzangebot sowie den Zufahrtsmöglichkeiten entsprechend schrittweise Erweiterungen durchgeführt beziehungsweise neue Abstellanlagen eingerichtet.
Verantwortlich für diese Seite:Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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