Abfallkonzepte und Mehrweggebot für Veranstaltungen

Am 1. Jänner 2011 ist eine neue Bestimmung im Wiener Abfallwirtschaftsgesetz (Wr. AWG) in Kraft getreten, die für Veranstaltungen, die dem Wiener Veranstaltungsgesetz unterliegen und an denen mehr als 2.000 Personen teilnehmen können, die Erstellung eines Abfallkonzeptes vorschreibt.

Bei großen Veranstaltungen fallen enorme Abfallmengen an. Durch eine vorausschauende Planung und den Einsatz von Mehrwegsystemen können diese Abfallmengen wesentlich verringert werden. Die getrennte Abfallsammlung gehört ebenfalls zum Standard einer umweltfreundlichen Veranstaltung, denn nur getrennt gesammelte Abfälle können gut wiederverwertet werden. Mit diesen Maßnahmen werden nicht nur die Umwelt und Ressourcen geschont, die VeranstalterInnen können sich dadurch auch Entsorgungskosten ersparen.

Veranstalterinnen und Veranstalter können sich kostenlos beraten lassen beim Veranstaltungsservice von "die umweltberatung" Wien:

Einsatz von Mehrwegprodukten bei Veranstaltungen

Seit 1. Jänner 2011 besteht auch gemäß § 10 d des Wiener Abfallwirtschaftsgesetzes die Verpflichtung Mehrwegsysteme bei Veranstaltungen einzusetzen, bei denen Speisen oder Getränke ausgegeben werden, und

  • an denen mehr als 1.000 Personen teilnehmen können.
  • an denen mehr als 500 Personen teilnehmen können und die in Veranstaltungsstätten stattfinden, für die eine unbefristete Eignungsfeststellung gemäß § 21 Wiener Veranstaltungsgesetz vorliegt.
  • die auf Liegenschaften stattfinden, die im Eigentum der Bundeshauptstadt Wien stehen.

Die hygienische Reinigung von Mehrweggeschirr beziehungsweise Mehrwegbesteck kann vor Ort durch die Nutzung bereits vorhandener Infrastruktur erfolgen oder durch den Einsatz eines Leihgeschirrspülers oder Geschirrmobils (bei gleichzeitiger Bereitstellung von Geschirr). Üblicherweise wird das Geschirr durch den Caterer bereitgestellt beziehungsweise kann auch extra gemietet werden (zum Beispiel Mehrwegbecher-Mietsystem).

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