Mistplatz-ABC

Privatpersonen können zweimal täglich und Gewerbebetriebe einmal täglich je Anlieferung in der Regel einen Kubikmeter Müll am Mistplatz abgeben. Genauere Informationen dazu finden sich bei den Annahmebestimmungen der Mistplätze. Bei manchen Abfallfraktionen, wie zum Beispiel Asbestzement oder Reifen, sind andere Mengenbeschränkungen vorgegeben. Folgende Abfallfraktionen werden unterschieden:

Altspeiseöle

  • Frittier- und Bratfette, Öle von eingelegten Speisen, verdorbene Speisefette (alles frei von Verunreinigungen) am besten im WÖLI (Wiener Ölsammelkübel) zu drei Litern oder im Gastro-WÖLI zu 25 Litern

Mehr zum Thema: Altspeiseöle

Altstoffe

  • Altpapier, Weiß- und Buntglas, Altmetall, Plastikflaschen
  • CDs und DVDs: ohne Hüllen
  • Styropor: Weißes, sauberes, unbeklebtes Styropor ohne Etiketten, Klebe- oder Farbreste, Blockstyropor
  • Alttextilien: Saubere Damen-, Herren- und Kinderbekleidung, Unterwäsche, Bett-, Tisch- und Haushaltswäsche, Wolldecken, Bettdecken und Polster, Stofftiere, Gürtel, Taschen, Schuhe
  • Kartonagen: Braune und graue Verpackungskartonagen
  • Kunststofffolien: große Kunststoffverpackungsfolien

Mehr zum Thema: Altpapier, Weiß- und Buntglas, Altmetall, Plastikflaschen

Baustellenabfälle

  • Asbestzement, Welleternit: ein Kubikmeter, jedoch maximal 90 mal 90 Zentimeter groß
  • Bauschutt:
    • Restmaterialien von Bauarbeiten im Haushaltsbereich (Mauerteile, Sand, Gips, Verputz, Fliesen)
    • Flachglas, Drahtglas, Spiegelglas et cetera
    • Maximal zehn Bauschuttsäcke oder ein halber Kubikmeter lose

Biogene Abfälle

Es dürfen bis zu zwei Kubikmeter organische Abfälle pro Anlieferung abgegeben werden. Dazu zählen:

  • Baum- und Strauchschnitt (Äste mit einem Durchmesser bis 8 Zentimeter von Wurzelstöcken und Baumstämmen über 8 Zentimeter Durchmesser trennen und gesondert abgeben)
  • Laub (eventuell mit Laubsack)
  • Ernterückstände von Obst und Gemüse
  • Rasenschnitt, Unkraut

Mehr zum Thema: Biogene Abfälle

Elektroaltgeräte

  • Geräte oder Geräteteile in Haushaltsmengen
  • Elektrogroßgeräte: Das sind alle Geräte mit einer Kantenlänge über 50 Zentimeter. Beispiele hierfür sind:
    • Waschmaschinen, Wäschetrockener, Bügelmaschinen, Geschirrspüler, Elektroherde, Ceranfelder, Heizgeräte, Geschirrspüler, E-Gitarren et cetera.
    • Gewerbegroßgeräte bitte zur Abfallbehandlungslage bringen.
  • Elektrokleingeräte: Das sind alle Geräte mit einer Kantenlänge unter 50 Zentimeter. Beispiele hierfür sind
    • Bügeleisen, Mixer, Kaffeemaschinen, elektrische Pfeffermühlen, Rasierapparate, elektrische Zahnbürsten, Blutdruckmessgeräte, Radios, CD-Player und Videorekorder, DVD-Player, Werkzeuge wie Bohrmaschinen oder Handkreissägen, Computerzubehör wie Tastatur, Drucker, Maus, USB-Sticks, Konsolen, Telefone und Headsets et cetera.
  • Kühl- und Gefriergeräte: Kühlschränke, Tiefkühltruhen, Klimageräte für den privaten Bereich. Je Anlieferung dürfen zwei Stück abgegeben werden.
    • Geräte mit weniger als 1.000 Gramm Kühlflüssigkeit. Gewerbegroßgeräte, beispielsweise Kühlvitrinen, bitte zur Abfallbehandlungslage bringen.
  • Bildschirmgeräte:
    • TV-Geräte, Computerbildschirme, Laptops und Notebooks
    • zwei Geräte oder Geräteteile

Mehr zum Thema: Elektro-Altgeräte

Flohmarktware

  • gut erhaltene Gebrauchsgegenstände wie Elektrogeräte, Bücher, Möbel, Spielzeug, Sportgeräte et cetera, aber bitte keinen Restmüll

Mehr zum Thema: Flohmarktware

Holz

  • Reines, unbehandeltes Holz (zum Beispiel saubere Holzpaletten)
  • Faserplatten
  • Beschichtete beziehungsweise lackierte Althölzer
  • Press-Spanplatten
  • Obststeigen, Kisten, Brenn- und Bauholz

Ein Kubikmeter, bei sperrigen Gegenständen auch über ein Kubikmeter

PKW-Reifen

  • Fünf Stück (mit oder ohne Felgen) mit maximal 70 Zentimeter Reifendurchmesser
  • Altreifen von LKWs und Spezialfahrzeugen bis maximal 130 Zentimeter Reifendurchmesser bitte zur Abfallbehandlungslage

Problemstoffe

  • Giftige und gefährliche Abfälle
  • Haushaltsübliche Mengen (kein Gewerbe)
  • Für Apotheken gilt: ein 120 Liter-Sack pro Tag für Altmedikamente ohne Schachtel und ohne Spritzen
  • Gewisse gefährliche Abfälle aus dem Gewerbebereich können bei der Abfallbehandlungsanlage gegen Entgelt abgegeben werden.

Mehr zum Thema: Problemstoffe

Restmüll

Auf folgenden Mistplätzen kann Restmüll gegen Gebühr in Münzpressen entsorgt werden (zwei Euro für cirka 150 Liter):

Auf allen anderen Mistplätzen ist keine Annahme von Restmüll möglich. Die Entsorgung erfolgt über den privaten Restmüllbehälter der Wohnadresse.

Mehr zum Thema: Restmüll

Sperrmüll

  • Möbel, Teppiche, Matratzen, Teppichrollen aus Karton, Fenster, Türen, Teerpappe
  • Bei sperrigen Gegenständen (zum Beispiel Couch) auch über einen Kubikmeter, jedoch keine Wohnungsräumungen

Mehr zum Thema: Sperrmüll

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Bernhard Ratz (Magistratsabteilung 48)
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