Errichtung von Fahrrad- und Scooter-Abstellplätzen auf nicht öffentlichem Grund - Förderungsantrag

Die Stadt Wien - Straßenverwaltung und Straßenbau fördert die Errichtung von Fahrrad- und Scooter-Abstellanlagen auf nicht öffentlichem Grund.

Details zur Förderung können Sie den Förderrichtlinien für die Errichtung von Fahrrad- und Scooter-Abstellplätzen auf nicht öffentlichem Grund entnehmen.

Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen, die Sie für das Online-Ansuchen benötigen.

Allgemeine Informationen

Das sichere und komfortable Abstellen von Fahrrädern und Scootern trägt wesentlich zur Nutzung dieser Fortbewegungsmittel als innerstädtisches Verkehrsmittel bei. Daher sollen an den Zielen und Quellen der Fahrt sichere Abstellplätze für Fahrräder und Scooter geschaffen werden. Unter sicheren Abstellplätzen versteht man die Möglichkeit, den Fahrradrahmen/Scooterrahmen direkt an der Abstellanlage diebstahlgeschützt absperren zu können. Das Förderprogramm soll Anreize zur Umsetzung bieten.

Eine Förderfähigkeit ist nicht gegeben, wenn die Fahrrad-Abstellanlage errichtet wurde, um eine gesetzliche Vorgabe (z. B. §119 Bauordnung für Wien) zu erfüllen.

Die Entscheidung auf Zuerkennung der Förderung erfolgt nach den genannten Kriterien sowie nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel.

Ein dem Grunde oder der Höhe nach bestimmter subjektiver Anspruch bzw. Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung oder ein Kontrahierungszwang der Stadt Wien wird durch diese Förderrichtlinie nicht begründet.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Förderwerber*innen

Ein Förderantrag kann von folgenden Personen gestellt werden:

  • Natürliche Personen
  • Juristische Personen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften

Der Abstellplatz für Fahrräder oder Scooter muss sich auf einer privaten Fläche in Wien befinden, den Bewohner*innen zugänglich sein und mindestens 5 Jahre erhalten bleiben. Dies gilt genauso, wenn sich die Abstellplätze in Betriebstätten mit Besucherverkehr befinden und öffentlich zugänglich sind. Das Abstellen sowie das Entnehmen von Fahrrädern und Scootern muss einfach und schnell möglich sein.

Die Förderung kann erst nach der Errichtung der Anlage beantragt werden. Die Unterlagen müssen innerhalb eines Jahres nach Vorliegen aller Rechnungen eingereicht werden.

Die Förderstelle behält sich vor im Zuge einer Ortsbesichtigung auf Basis der in der vorliegenden Richtlinie genannten Kriterien von der Stadt Wien - Straßenverwaltung und Straßenbau zu entscheiden, ob die Anlage im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel gefördert werden kann.

Es muss das Einverständnis vorliegen, die Anlage (überdacht oder nicht überdacht) in ordentlichem und gebrauchsfähigem Zustand für die Dauer von mindestens 5 Jahren zu erhalten und während dieser Zeit nach Aufforderung durch die die Fördergeberin die Zugänglichkeit für etwaige Kontrollen zu gewährleisten.

Fristen und Termine

Der schriftliche Förderantrag muss nach der Fertigstellung aller Arbeiten für die Errichtung eines Fahrrad- oder Scooter-Abstellplatzes bei der Stadt Wien - Straßenverwaltung und Straßenbau samt den erforderlichen Beilagen (Rechnung und Fotos) innerhalb eines Jahres eingereicht werden.

Zuständige Stelle

Stadt Wien - Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28)
17., Lienfeldergasse 96
Telefon: +43 1 4000-49600
Fax: +43 1 4000-99-49610
E-Mail: fahrraeder@ma28.wien.gv.at

Kontakt und Kund*innenzentrum der Stadt Wien - Straßenverwaltung und Straßenbau
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Stadt Wien - Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28)
17., Lienfeldergasse 96
Telefon: +43 1 4000-49600
Fax: +43 1 4000-99-49610
E-Mail: post@ma28.wien.gv.at

Kontakt und KundInnenzentrum der Stadt Wien - Straßenverwaltung und Straßenbau
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Erforderliche Unterlagen

  • Allgemein erforderliche Unterlagen:
    • Die Kosten der Errichtung der Anlage müssen mittels Rechnung (mit Ortsbezug) belegt sein. Eine Kopie der Rechnung einschließlich Zahlungsnachweis muss dem Antrag beigelegt werden.
    • Ein Fotonachweis der errichteten Anlage muss dem Antrag unbedingt beigelegt werden.
    • Skizze des Standortes der Fahrrad-Abstellanlage, aus der auch die Zugänglichkeit ersichtlich ist (ob barrierefrei oder nicht)
    • Zustimmung der Liegenschaftseigentümer*innen
    • Eventuell vorliegender Baubewilligungsbescheid
  • Bei Antragstellung durch natürliche Personen:
    • Das vollständig ausgefüllte Antragsformular.
    • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
  • Bei Antragstellung durch nicht-natürliche Personen:
    • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises des vertretungsbefugten Organes
    • Aktueller Vereinsregisterauszug/Firmenbuchauszug/Auszug aus dem Stiftungs- und Fondsregister

Der*die Förderwerber*in oder das vertretungsbefugte Organ erklärt gleichzeitig mit der Einbringung des Förderantrags rechtsverbindlich, dass

  • kein Ausschlussgrund vorliegt,
  • er*sie die Haftung gemäß § 9 Abs. 1 des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes, LGBl. für Wien, Nr. 35/2004 idgF., übernimmt,
  • er*sie die Förderrichtlinie zur Kenntnis nimmt und als Bestandteil des Fördervertrags akzeptiert
  • sämtliche im Förderantrag gemachte Angaben richtig und vollständig sind.

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Erledigungsdauer

Zu beachten: nur vollständige Anträge ermöglichen eine rasche Erledigung und beschleunigen das Verfahren.

Formular

Online-Formular: Förderung von Fahrrad- und Scooterabstellanlagen auf nicht öffentlichem Gut - Antrag

Zusätzliche Informationen

Hinweis für die Überdachung von Fahrrad-Abstellanlagen
Für die Neuherstellung eines Flugdaches usw. zur Überdachung einer Fahrrad-Abstellanlage ist möglicherweise eine baubehördliche Bewilligungspflicht gegeben. Es wird daher auf die bezugnehmenden Bestimmungen der Bauordnung für Wien (BO) aufmerksam gemacht. Bei Fragen wird empfohlen mit der Stadt Wien - Baupolizei Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen

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