Errichtung einer Gehsteigauf- und -überfahrt - Antrag
Allgemeine Informationen
Die Bekanntgabe der Ausführung der Konstruktion einer Gehsteigauf- und -überfahrt wird in folgenden Fällen bei der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) eingereicht:
- Zufahrt zu einem bewilligungsfreien Stellplatz
- Gehsteigauf- und -überfahrt für Ladezwecke
- Nachträgliche Bewilligung einer bestehenden Gehsteigauf- und -überfahrt
- Provisorische Gehsteigauf- und -überfahrt auf Baudauer für Bauzwecke
Voraussetzungen
Zustimmung der LiegenschaftseigentümerInnen der zu befahrenden Liegenschaft.
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28)
17., Lienfeldergasse 96
Telefon: +43 1 4000-49600
Fax: +43 1 4000-99-49610
E-Mail: post@ma28.wien.gv.at
Kontakt und Kundenzentrum der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.30 Uhr (Kassa von 8 bis 16 Uhr), Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr (Kassa bis 15 Uhr)
Verfahrensablauf
Anträge können persönlich oder per Post, Fax und E-Mail bei der MA 28 eingereicht werden.
Der Bescheid berechtigt zur Herstellung einer Gehsteigauf- und -überfahrt. Die konkrete Bauleistung muss von den BewilligungswerberInnen direkt beauftragt werden. Die Gehsteigauf- und -überfahrt kann nicht in die bauliche Erhaltung durch die Stadt Wien übernommen werden.
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag muss die Unterschriften der AntragstellerInnen sowie die Unterschriften aller LiegenschaftseigentümerInnen oder deren bevollmächtigte VertreterInnen (Vorlage der Vollmacht erforderlich) enthalten. Ein Lageplan, dem die örtliche Lage der Gehsteigauf- und -überfahrt zweifelsfrei entnommen werden kann, muss beigelegt werden.
Kosten und Zahlung
Der Antrag muss vergebührt werden:
- 6,54 Euro Verwaltungsabgabe (für eine Überfahrt)
- 14,30 Euro Gebühr nach dem Gebührengesetz
- 3,90 Euro pro Beilagen bis Format A3 (vier Seiten)
- 7,20 Euro pro Beilagen größer als Format A3
Die Gebühren können entrichtet werden:
- Barzahlung bei der MA 28
- Anforderung eines Zahlscheines
Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Erledigungsdauer
Zu beachten: nur vollständige Anträge (alle erforderlichen Unterschriften und sonstige Beilagen) ermöglichen eine rasche Erledigung und beschleunigen das Verfahren.
Formular
Antrag zur Bekanntgabe der Konstruktion für Gehsteigauf- und -überfahrt(en):
Bei Einreichungen per E-Mail muss unbedingt beachtet werden, dass der Antrag nur dann ordnungsgemäß ist, wenn auf dem Antrag eine Originalunterschrift vorhanden ist (Einscannen des unterschriebenen Formulars).
Zusätzliche Informationen
Im Zuge einer Baubewilligung erfolgen Konstruktionsbekanntgaben für Gehsteigauf- und -überfahrten durch die Baupolizei (MA 37). Im Zuge der gewerberechtlichen Bewilligung für Gewerbebetriebe erfolgt dies durch das Magistratische Bezirksamt. Eine gesonderte Beantragung bei der MA 28 ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Homepage: Straßen Wien
straßen wien (Magistratsabteilung 28)
Kontaktformular
