Bodenmarkierungen vor Einfahrten - Anfrage um Prüfung
Allgemeine Informationen
Bodenmarkierungen vor Einfahrten dienen der Verdeutlichung des Parkverbots vor einer Einfahrt in eine Liegenschaft und müssen bei der Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) beantragt werden.
Voraussetzungen
- Die Einfahrt muss baupolizeilich bewilligt sein.
- Eine Gehsteigauf- und Überfahrt ist vorhanden.
- AntragstellerIn ist HauseigentümerIn oder die Hausverwaltung.
Fristen und Termine
Zirka zwei bis vier Monate für Antrag, Ermittlungsverfahren und Ortsverhandlung.
Zuständige Stelle
Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 955 59
Fax: +43 1 81114-99-92637
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
Die schriftliche Anfrage um Prüfung der Ein- bzw. Ausfahrtssituation muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Adresse, Telefon
- Ort der Einfahrt
- Kopie der Gehsteigauffahrts- und Gehsteigüberfahrtsbewilligung der Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) oder die Baubewilligung der Baupolizei (MA 37), in der die Gehsteigauffahrts- und Gehsteigüberfahrtsbewilligung enthalten ist.
Kosten und Zahlung
- 14,30 Euro Bundesabgabe für die Anfrage um Prüfung
- Zirka 72 Euro für Verhandlungsgebühren
Für die Einzahlung der Gebühren stehen im Kundencenter eine Kassa zur Barzahlung sowie eine Bankomatkassa zur Verfügung.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Zusätzliche Informationen
Die Anbringung der Bodenmarkierung und die laufende Erhaltung erfolgt durch die Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28).
Errichtung einer Gehsteigauf- und -überfahrt
Homepage: Verkehrsorganisation Wien
Verantwortlich für diese Seite:Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
Kontaktformular
