Baustofflagerungen - Antrag
Allgemeine Informationen
Die Lagerung von Baustoffen und die Aufstellung von Gerüsten, Containern und Kränen muss der Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) gemeldet werden.
Voraussetzungen
Keine
Fristen und Termine
Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor dem beabsichtigten Termin eingereicht werden, da eine Ortsverhandlung durchgeführt wird.
Zuständige Stelle
Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 955 59
Fax: +43 1 81114-99-92637
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at
Anträge können im Kundencenter, Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr eingereicht und abgeholt werden. Die MitarbeiterInnen stehen für persönliche Beratungen und Auskünfte gerne zur Verfügung. Es wird jedoch um vorherige Terminvereinbarung ersucht.
Erforderliche Unterlagen
Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Adresse, Telefonnummer
- Örtlichkeit (Adresse)
- Platzbedarf
- Zeitraum
- Art der Baustelleneinrichtung
- Bei umfangreichen Lagerungen ist eine Planskizze beizulegen
Kosten und Zahlung
- Bundesgebühr:
- 14,30 Euro für Antrag
- Mindestens 3,90 Euro für jede Beilage
- 14,30 Euro für Niederschrift
- Verwaltungsabgabe:
- 3,99 Euro für Niederschrift
- 6,54 Euro für die Gebrauchserlaubnis
- 1,81 Euro je Quadratmeter der bewilligten Fläche; mindestens 35,97 Euro
- Kommissionsgebühr: Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Verhandlung.
- Gebrauchsabgabe:
- 2,90 Euro je Quadratmeter der bewilligten Fläche und je begonnenen Monat, mindestens aber 29 Euro für einen Monat
- 5,80 Euro je Quadratmeter der bewilligten Fläche und je begonnenen Monat, mindestens aber 29 Euro für einen Monat (bei Container, die dem Aufenthalt von Personen dienen wie z. B. Baubürocontainer, Mobiltoiletten)
Für die Einzahlung der Gebühren stehen im Kundencenter eine Kassa zur Barzahlung sowie eine Bankomatkassa zur Verfügung.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
- Online-Antrag: Arbeiten auf oder neben der Straße (Benutzerregistrierung erforderlich)
- Arbeiten auf oder neben der Straße gemäß § 90 StVO und GAG:
Zusätzliche Informationen
Arbeiten auf oder neben der Straße (Baustellen)
Rechtliche Grundlage: § 90 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Homepage: Verkehrsorganisation Wien
Verantwortlich für diese Seite:Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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