Verkürzung der Schutzfrist zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung - Antrag
Allgemeine Informationen
Das Wiener Stadt- und Landesarchiv stellt das Archivgut nach Ablauf der Schutzfristen für die Allgemeinheit kostenlos zur Einsicht in den Benützersaal des Archivs zur Verfügung.
Voraussetzungen
Archivsperre: Grundsätzlich darf Archivgut nach § 10 Abs. 1 Wiener Archivgesetz erst 30 Jahre nach der letzten inhaltlichen Bearbeitung zur Benützung freigegeben werden.
Schutz personenbezogener Daten: Die allgemeine Schutzfrist verlängert sich nach § 10 Abs. 2 Wiener Archivgesetz bei Archivgut, das schutzwürdige personenbezogene Daten im Sinne des § 1 Abs. 1 Datenschutzgesetz 2000 enthält. In solchen Fällen endet sie erst mit dem Tod der betroffenen Person, es sei denn, die betroffene Person hat einer Einsichtnahme schon zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt. Ist der Todestag nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 110 Jahre nach der Geburt der betreffenden Person.
Diese Schutzfristen können nach § 10 Abs. 3 Wiener Archivgesetz unter anderem zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung verkürzt werden. Dafür muss ein Antrag an das Archiv gestellt werden, über den die Archivdirektion per Bescheid entscheidet. In diesem rechtlichen Verfahren muss das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft werden und das Interesse an einer Benützung von Unterlagen gegen das Geheimhaltungsinteresse der von den Unterlagen Betroffenen abgewägt werden.
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Wiener Stadt- und Landesarchiv (MA 8)
11., Guglgasse 14, Gasometer D (Zugang über Gasometer A, Postanschrift: 1082, Rathaus)
Telefon: +43 1 4000-84808
Fax: +43 1 4000-84809
E-Mail: post@ma08.wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
Für Diplomarbeiten und Dissertationen muss der Antrag eine Bestätigung der universitären BetreuerInnen (formloses Schreiben, kann von den BetreuerInnen per E-Mail übermittelt werden, wenn die E-Mail von einem universitären Mail-Account ausgeht) enthalten.
Kosten und Zahlung
- Der Bescheid muss mit 19,74 Euro nach dem Gebührengesetz vergebührt werden.
- Für jede Beilage muss zusätzlich 3,60 Euro bezahlt werden.
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
Online-Antrag: Verkürzung der Schutzfrist zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung
Zusätzliche Informationen
Der Antrag soll den Charakter des Vorhabens als wissenschaftliche Forschung erkennen lassen sowie Präzedenzentscheidungen anderer Stellen oder Verweis auf Förderungen durch öffentliche Stellen ("öffentliches Interesse") vorlegen und damit die Entscheidung über das Erkenntnisinteresse der AntragstellerInnen im Verhältnis zu bestehenden Geheimhaltungsinteressen der vom Archivgut Betroffenen unterstützen.
Der Bescheid wird an die angegebene Adresse zugestellt.
Rechtliche Grundlage: Wiener Archivgesetz
Homepage: Wiener Stadt- und Landesarchiv
Verantwortlich für diese Seite:Wiener Stadt- und Landesarchiv (Magistratsabteilung 8)
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