Antrag auf Verkürzung der Schutzfrist zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung

Archivarische Schutzfristen können zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung, zum Beispiel für Forschungen im Rahmen von Master-Arbeiten oder Dissertationen, verkürzt werden.

Die Verkürzung der Schutzfristen können Sie online beantragen. Sie benötigen dafür jedenfalls:

  • Angabe der Bestände, für die die Schutzfrist verkürzt werden soll
  • Eine Beschreibung des Vorhabens, aus der hervorgeht, dass es sich um wissenschaftliche Forschung handelt
  • Bei Master-Arbeiten oder Dissertationen: Bestätigung der universitären Betreuer*innen

Sie können sich online auch mit Ihrem Stadt Wien Konto anmelden.

Allgemeine Informationen

Eine Einsicht in Archivgut des Wiener Stadt- und Landesarchivs ist, besonders bei personenbezogenen Daten, erst nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfristen möglich:

  • Allgemeine Schutzfrist ("Archivsperre"): Grundsätzlich darf Archivgut erst 30 Jahre nach der letzten inhaltlichen Bearbeitung zur Benützung freigegeben werden.
  • Schutz personenbezogener Daten: Die allgemeine Schutzfrist verlängert sich bei Archivgut, das schutzwürdige personenbezogene Daten im Sinne des § 1 Abs. 1 Datenschutzgesetz 2000 enthält. In solchen Fällen endet die Schutzfrist erst mit dem Tod der betroffenen Person.
    Ausnahme: Die betroffene Person hat einer Einsichtnahme zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt.
    Ist der Todestag nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 110 Jahre nach der Geburt der betreffenden Person.

Diese Schutzfristen können zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung, zum Beispiel für Forschungen im Rahmen von Master-Arbeiten oder Dissertationen, verkürzt werden.

Wenn Ihr Antrag positiv erledigt wird, dürfen Sie das Archivgut nur unter Auflagen verwenden.

Ausnahme von den Schutzfristen: Eine Auskunft an Betroffene unterliegt grundsätzlich keinen Schutzfristen. Betroffene sind Personen, die im Archivgut genannt sind oder die einen Rechtsanspruch oder ein rechtliches Interesse an einer im Archivgut behandelten Angelegenheit nachweisen können.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Sie benötigen die Einsicht in das Archivgut im Rahmen einer wissenschaftlichen Forschungstätigkeit.

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Wiener Stadt- und Landesarchiv (MA 8)
11., Guglgasse 14, Gasometer D (Zugang über Gasometer A, Postanschrift: 1010, Rathaus)
Telefon: +43 1 4000-84808
Fax: +43 1 4000-84809
E-Mail: post@ma08.wien.gv.at

Verfahrensablauf

Die Verkürzung der Schutzfrist können Sie online beantragen. Sie können die Verkürzung der Schutzfrist auch ohne Online-Formular beantragen, es wird aber empfohlen, das Online-Formular zu verwenden.

Das Wiener Stadt- und Landesarchiv prüft Ihren Antrag und wägt Ihr Interesse an einer Benützung der Unterlagen gegen das Geheimhaltungsinteresse der von den Unterlagen Betroffenen ab.

Die Archivdirektion entscheidet über Ihren Antrag mit Bescheid. Der Bescheid wird an die angegebene Adresse zugestellt.

Erforderliche Unterlagen

Bei Master-Arbeiten oder Dissertationen: Bestätigung der universitären Betreuer*innen
Es genügt ein formloses Schreiben.
Die Betreuer*innen können die Bestätigung per E-Mail schicken, wenn Sie einen universitären E-Mail-Account verwenden.

Inhalt des Antrags:

  • Liste der Bestände, für die die Schutzfrist verkürzt werden soll
  • Beschreibung des Vorhabens, aus der hervorgeht, dass es sich um wissenschaftliche Forschung handelt
  • Wenn vorhanden:
    • Präzedenzentscheidungen anderer Stellen
    • Verweise auf Förderungen durch öffentliche Stellen ("öffentliches Interesse")

Kosten und Zahlung

  • Für den Bescheid: 20,84 Euro
  • Für jede Beilage: 3,60 Euro

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Zusätzliche Informationen

Auflagen:

Wenn Ihr Antrag positiv erledigt wird, dürfen Sie das Archivgut nur unter folgenden Auflagen verwenden:

  • Nur Sie selbst oder von Ihnen dem Wiener Stadt- und Landesarchiv schriftlich genannte Vertreter*innen dürfen das Archivgut einsehen oder kopieren.
  • Sie dürfen die personenbezogenen Unterlagen nur zum Zweck des im Antrag angeführten Forschungsvorhabens benützen.
  • Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten müssen Sie die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des §7 Datenschutzgesetz (DSG) einhalten.
  • Weiteren Personen dürfen Sie nur im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO und besonders des § 48 DSG Zugang zu den Daten gewähren.
  • Die personenbezogenen Daten müssen nach Abschluss des Forschungsvorhabens gelöscht werden. Ausnahme: Sie wurden im Einklang mit den bestehenden Rechtsvorschriften an eine geeignete Institution zur Archivierung übermittelt oder rechtmäßig veröffentlicht.
  • Die Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte ist verboten. Ausnahme: zum Zweck der Archivierung
  • Die Weitergabe von angefertigten Reproduktionen personenbezogener Unterlagen an Dritte ist verboten. Ausnahme: zum Zweck der Archivierung

Rechtliche Grundlagen:

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Stadt Wien | Wiener Stadt- und Landesarchiv
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