Hilfe in besonderen Lebenslagen - Antrag
Allgemeine Informationen
Im Einzelfall und nach individueller Prüfung können Menschen in einer Notlage eine Förderung als Hilfe in besonderen Lebenslagen erhalten, z. B. für
- Mietrückstände (zur Abwendung einer Delogierung)
- Instandsetzung der Wohnung und Installationen
- Beschaffung einer Unterkunft
- Nachzahlung von Pensionsbeiträgen zur Erlangung einer Pension.
Voraussetzungen
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten
- Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz(meldung) in Wien sowie tatsächlicher Aufenthalt in Wien
- Notlage auf Grund besonderer persönlicher, familiärer oder wirtschaftlicher Verhältnisse oder infolge außergewöhnlicher Ereignisse, die trotz des Einsatzes eigener Mittel und Kräfte nicht überwunden werden kann.
Fristen und Termine
Ein Antrag um Förderung als Hilfe in besonderen Lebenslagen kann bei Eintritt der Notlage gestellt werden.
Zuständige Stelle
Sozialzentrum des jeweiligen Wohnbezirkes
Wer in Krisen und prekären Lebens- und Wohnsituationen Beratung und Betreuung braucht, kann sich an diplomierte SozialarbeiterInnen in den Sozialzentren wenden.
Verfahrensablauf
Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag mit den kopierten Unterlagen kann in dem nach der Wohnadresse zuständigen Sozialzentrum abgeben, in den Postkasten des Sozialzentrums eingeworfen oder mit der Post an das Sozialzentrum geschickt werden. Nach Abschluss des Prüfverfahrens wird die Entscheidung schriftlich mitgeteilt. Auf Hilfe in besonderen Lebenslagen besteht kein Rechtsanspruch. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen müssen dem Antrag in Kopie beigefügt werden:
- Identitätsnachweis (Lichtbildausweis)
- Personaldokumente (Meldebestätigung, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Aufenthaltstitel/Anmeldebescheinigung oder Anerkennungsbescheid, Heiratsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsdekret, Vergleich)
- Aktuelle Einkommensbelege, aus denen das monatliche Nettoeinkommen ersichtlich ist (Lohnbestätigung, Pensionsbescheid, Bescheide über Beihilfen, Alimentations- oder Unterhaltszahlungen, Mitteilung des AMS und Terminkarte, Krankengeld, Kinderbetreuungsgeld, sonstige Einkünfte)
- Mietbelege (Mietvertrag, Nachweis über die Höhe der aktuellen Miete, Mietaufschlüsselung, Mietzins-/Wohnbeihilfebescheid)
- Nachweise über beantragte Leistungen (Anträge auf Pension, Leistungen des AMS, Leistungen der Krankenkasse (z. B. Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Wohnbeihilfe der MA 50, Mietzinsbeihilfe des Finanzamtes, Unterhalt, sonstige Anträge auf einen Anspruch auf ein Einkommen)
- Nachweise über Vermögen (z. B. PKW, Sparguthaben, Bausparverträge, Lebensversicherungen, Pensionsvorsorge, Haus- und Grundbesitz usw.)
- Begründung des Antrages (z. B. Ursache der Notlage, was wurde zu deren Überwindung bereits versucht, was wird benötigt, eventuell Kostenvoranschläge beifügen usw.)
Kosten und Zahlung
Keine
Erledigungsdauer
Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig und fristgerecht vorgelegt wurden.
Zusätzliche Informationen
BezieherInnen einer Dauerleistung bzw. Mindestsicherung-Mietbeihilfe für PensionsbezieherInnen können im Regelfall keine Hilfe in besonderen Lebenslagen erhalten. Für bereits geleistete Zahlungen kann keine finanzielle Unterstützung erfolgen.
In finanziellen Notlagen können auch folgende Leistungen der Mindestsicherung beantragt werden:
Das Formular für den Antrag um Förderung als Hilfe in besonderen Lebenslagen wird an den Rezeptionen der Sozialzentren ausgegeben.
Rechtliche Grundlagen:
Homepage: Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (Magistratsabteilung 40)
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