Befreiung vom Essensbeitrag in Kinderbetreuungseinrichtungen - Antrag

Voraussetzungen

Einen Antrag kann stellen, wer

  • ein Kind im Alter von 0 bis 6 Jahren hat,
  • das Kind in einem Kindertagesheim, in einer Kindergruppe oder bei einer Tagesmutter bzw. einem Tagesvater untergebracht hat,
  • in Wien hauptgemeldet ist,
  • mit dem Kind im gleichen Haushalt lebt.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag um Befreiung vom Essensbeitrag müssen alle erforderlichen Bestätigungen von Einkünften in Kopie beigelegt werden.

  • Nettogehalt
  • Arbeitslosengeld
  • Mindestsicherung
  • Lehrlingsentschädigung
  • Entnahmebestätigung von SteuerberaterInnen (bei Selbständigkeit)
  • Kinderbetreuungsgeld
  • Krankengeld
  • Unterhalt (Alimente)
  • Studienbeihilfe
  • Wochengeld
  • AMS-Beihilfe
  • Pension, Witwen-, Waisenpension
  • Notstandshilfe
  • Pflegegeld
  • Pflegegeld für LandeslehrerInnen
  • Sonstige Einkünfte

Auf der ersten Seite der jeweiligen Bestätigung muss von den LeiterInnen bzw. BetreiberInnen der Kinderbetreuungseinrichtung der Besuch des Kindes bestätigt werden. Der Antrag muss per Post, per Fax oder per E-Mail an die MAG ELF übermittelt werden.

Zuständige Stelle

MAG ELF - Amt für Jugend und Familie
Gruppe Recht, Referat Gefördertes Essen in Kinderbetreuungseinrichtungen
3., Rüdengasse 11
Telefon: +43 1 4000-90710
Fax: +43 1 4000-99-90710
E-Mail: gr-gek@ma11.wien.gv.at

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Termine und Fristen

Keine

Beachten

  • Der Antrag liegt in den Kinderbetreuungseinrichtungen auf bzw. kann ausgedruckt werden.
  • Der Antrag gilt nur für ein Kindergartenjahr.
  • Es ist für jedes Kind ein Antrag zu stellen.
  • Für jedes weitere im Haushalt lebende Kind werden 350 Euro angerechnet.
  • Auf die Befreiung vom Essenbeitrag gibt es keinen Rechtsanspruch.

Formular

Antrag für das Kindergartenjahr 2011/2012 (gültig ab 1.9.2011):

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Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
MAG ELF - Servicestelle (Magistratsabteilung 11)
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