Befreiung vom Essensbeitrag in Kinderbetreuungseinrichtungen - Antrag
Allgemeine Informationen
Wenn die notwendigen Voraussetzungen zutreffen, kann eine Befreiung vom Essensbeitrag in Kinderbetreuungseinrichtungen beantragt werden.
Voraussetzungen
Einen Antrag kann stellen, wer
- ein Kind im Alter von 0 bis 6 Jahren hat,
- das Kind in einem Kindertagesheim, in einer Kindergruppe oder bei einer Tagesmutter bzw. einem Tagesvater untergebracht hat,
- in Wien hauptgemeldet ist,
- mit dem Kind im gleichen Haushalt lebt.
Die Einkommensgrenze für alle im Haushalt lebenden Personen beträgt insgesamt 1.100 Euro netto pro Monat.
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
MAG ELF - Amt für Jugend und Familie
Gruppe Recht, Referat Gefördertes Essen in Kinderbetreuungseinrichtungen
3., Rüdengasse 11
Telefon: +43 1 4000-90710
Fax: +43 1 4000-99-90710
E-Mail: gr-gek@ma11.wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag um Befreiung vom Essensbeitrag müssen alle erforderlichen Bestätigungen von Einkünften in Kopie beigelegt werden.
- Nettogehalt
- Arbeitslosengeld
- Mindestsicherung
- Lehrlingsentschädigung
- Entnahmebestätigung von SteuerberaterInnen (bei Selbständigkeit)
- Kinderbetreuungsgeld
- Krankengeld
- Unterhalt (Alimente)
- Studienbeihilfe
- Wochengeld
- AMS-Beihilfe
- Pension, Witwen-, Waisenpension
- Notstandshilfe
- Pflegegeld
- Pflegegeld für LandeslehrerInnen
- Sonstige Einkünfte
Auf der ersten Seite der jeweiligen Bestätigung muss von den LeiterInnen bzw. BetreiberInnen der Kinderbetreuungseinrichtung der Besuch des Kindes bestätigt werden. Der Antrag muss per Post, per Fax oder per E-Mail an die MAG ELF übermittelt werden.
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Formular
Antrag für das Kindergartenjahr 2012/2013 (gültig ab 1.9.2012): 793 KB PDF
Zusätzliche Informationen
- Der Antrag liegt in den Kinderbetreuungseinrichtungen auf bzw. kann ausgedruckt werden.
- Der Antrag gilt nur für ein Kindergartenjahr.
- Es ist für jedes Kind ein Antrag zu stellen.
- Für jedes weitere im Haushalt lebende Kind werden 350 Euro angerechnet.
- Auf die Befreiung vom Essenbeitrag gibt es keinen Rechtsanspruch.
- Informationsblatt - deutsch:
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- Informationsblatt - bosnisch-kroatisch:
- Informationsblatt - englisch:
- Informationsblatt - serbisch:
- Informationsblatt - türkisch:
Homepage: MAG ELF - Amt für Jugend und Familie
Verantwortlich für diese Seite:MAG ELF - Servicestelle (Magistratsabteilung 11)
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