Befreiung vom Essensbeitrag in Kinderbetreuungseinrichtungen - Antrag
Voraussetzungen
Einen Antrag kann stellen, wer
- ein Kind im Alter von 0 bis 6 Jahren hat,
- das Kind in einem Kindertagesheim, in einer Kindergruppe oder bei einer Tagesmutter bzw. einem Tagesvater untergebracht hat,
- in Wien hauptgemeldet ist,
- mit dem Kind im gleichen Haushalt lebt.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag um Befreiung vom Essensbeitrag müssen alle erforderlichen Bestätigungen von Einkünften in Kopie beigelegt werden.
- Nettogehalt
- Arbeitslosengeld
- Mindestsicherung
- Lehrlingsentschädigung
- Entnahmebestätigung von SteuerberaterInnen (bei Selbständigkeit)
- Kinderbetreuungsgeld
- Krankengeld
- Unterhalt (Alimente)
- Studienbeihilfe
- Wochengeld
- AMS-Beihilfe
- Pension, Witwen-, Waisenpension
- Notstandshilfe
- Pflegegeld
- Pflegegeld für LandeslehrerInnen
- Sonstige Einkünfte
Auf der ersten Seite der jeweiligen Bestätigung muss von den LeiterInnen bzw. BetreiberInnen der Kinderbetreuungseinrichtung der Besuch des Kindes bestätigt werden. Der Antrag muss per Post, per Fax oder per E-Mail an die MAG ELF übermittelt werden.
Zuständige Stelle
MAG ELF - Amt für Jugend und Familie
Gruppe Recht, Referat Gefördertes Essen in Kinderbetreuungseinrichtungen
3., Rüdengasse 11
Telefon: +43 1 4000-90710
Fax: +43 1 4000-99-90710
E-Mail: gr-gek@ma11.wien.gv.at
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Termine und Fristen
Keine
Beachten
- Der Antrag liegt in den Kinderbetreuungseinrichtungen auf bzw. kann ausgedruckt werden.
- Der Antrag gilt nur für ein Kindergartenjahr.
- Es ist für jedes Kind ein Antrag zu stellen.
- Für jedes weitere im Haushalt lebende Kind werden 350 Euro angerechnet.
- Auf die Befreiung vom Essenbeitrag gibt es keinen Rechtsanspruch.
- Informationsblatt - deutsch:
- Informationsblatt - arabisch:
- Informationsblatt - bosnisch-kroatisch:
- Informationsblatt - englisch:
- Informationsblatt - serbisch:
- Informationsblatt - türkisch:
Formular
Antrag für das Kindergartenjahr 2011/2012 (gültig ab 1.9.2011):
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:MAG ELF - Servicestelle (Magistratsabteilung 11)
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