Bewilligung für den Betrieb einer Kindergruppe - Antrag

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Voraussetzungen

  • Eine Kindergruppe ist eine Betreuungseinrichtung, in der Minderjährige (Tageskinder) bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (Kleinkinder, Vorschulkinder und/oder Schulkinder) regelmäßig und entgeltlich für einen Teil des Tages in geeigneten Räumlichkeiten betreut und erzogen werden, sofern dies nicht im Rahmen des Kindertagesheim- oder Schulbetriebes erfolgt.
  • Für den Betrieb einer Kindergruppe ist eine Bewilligung durch die MAG ELF - Amt für Jugend und Familie erforderlich.
  • RechtsträgerInnen von Kindergruppen können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.
  • Weder bei den AntragstellerInnen noch bei mit ihnen in Wohngemeinschaft lebenden Personen sowie bei GesellschafterInnen oder zur Vertretung nach außen berufenen Organen von juristischen Personen dürfen Gründe vorliegen, die das Wohl von Tageskindern gefährden. Hinweis: Im Zuge des Bewilligungsverfahrens wird vom Amt für Jugend und Familie bei der Bundespolizeidirektion Wien ein Auszug aus dem Strafregister eingeholt. Im Bedarfsfall können eine Anfrage an die Regionalstelle des Amtes für Jugend und Familie - Soziale Arbeit mit Familien im Wohnbezirk und eine Meldeabfrage erfolgen, die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung erforderlich oder weitere Erhebungen notwendig sein.
  • Die Kindergruppe bedarf längerfristig geeigneter Räumlichkeiten. Größe, Ausstattung und Einrichtung der Räumlichkeiten müssen auf das pädagogische Konzept, das Alter und die Bedürfnisse der Tageskinder Bedacht nehmen und müssen die entsprechende Sicherheit aufweisen. Pro Tageskind und Betreuungsperson müssen die Räumlichkeiten eine Fläche von mindestens vier Quadratmeter umfassen.
  • Für jede Kindergruppe muss zumindest eine fachlich ausgebildete Betreuungsperson vorhanden sein, die eigenberechtigt und persönlich geeignet ist: Ausbildung für Betreuungspersonen in Kindergruppen: 71 KB PDF
  • In einer Kindergruppe können maximal 14 Tageskinder gleichzeitig betreut werden. Es dürfen nur zehn Tageskinder gleichzeitig betreut werden, wenn mindestens ein Kind im Alter bis zu zwei Jahren ist und nicht eine weitere Betreuungsperson anwesend ist.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf Erteilung der Bewilligung zum Betrieb einer Kindergruppe muss Folgendes enthalten:

  • Angaben über die persönlichen Voraussetzungen der BetreiberInnen und die Kindergruppe
  • Angaben über die Eigentums- oder sonstigen Rechtsverhältnisse an den in Betracht kommenden Räumlichkeiten
  • Beschreibung der Lage, Größe und Ausstattung der Räumlichkeiten sowie der Raumnutzung und den zur Verfügung stehenden Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten
  • Angaben über die Anzahl sowie die persönliche und fachliche Eignung des vorgesehenen Betreuungspersonals
  • Angaben über die beabsichtigte Anzahl und das Alter der Tageskinder sowie die pädagogische Arbeit

Dem Antrag muss Folgendes verpflichtend beigelegt werden:

  • Pädagogisches Konzept (Inhalt des pädagogischen Konzeptes: 17 KB PDF bzw. 64 KB RTF)
  • Nachweis über das Nutzungsrecht, z. B. Mietvertrag
  • Raumplanskizzen

Weitere im Laufe des Bewilligungsverfahrens erforderliche Dokumente:

  • Überprüfungsbefunde der Feuerungs-, Rauchfang- und Elektroanlagen
  • Bei Vereinen: Vereinsstatuten und Auszug aus dem Vereinsregister
  • Von den AntragstellerInnen:
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Lebenslauf
  • Werden die AntragstellerInnen von einer anderen Person vertreten, wird eine Vertretungsbefugnis bzw. Vollmacht benötigt.
  • Im Einzelfall und für Nicht-EU-BürgerInnen können weitere Dokumente erforderlich sein, wie z. B. eine Niederlassungsbewilligung.
  • Von zumindest einer Betreuungsperson:

Zuständige Stelle

MAG ELF - Amt für Jugend und Familie
Gruppe Recht, Referat Tageseltern und Kindergruppen
3., Rüdengasse 11
Telefon: +43 1 4000-90923 oder -90737
Fax: +43 1 4000-99-90739
E-Mail: g-gra@ma11.wien.gv.at

Telefon: +43 1 4000-90796 - Auskunft für den 1., 4., 6., 7., 8., 13., 15., 16., 17. und 23. Bezirk
Telefon: +43 1 4000-90797 - Auskunft für den 2., 3., 5., 9., 11., 12., 14., 18. und 20. Bezirk
Telefon: +43 1 4000-90794 - Auskunft für den 10., 19., 21. und 22. Bezirk

Telefonische Auskünfte: 7.30 bis 15.30 Uhr

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Termine und Fristen

Keine

Beachten

Es wird empfohlen vor Antragstellung das pädagogische Konzept sowie aktuelle Raumpläne zur Beurteilung der Eignung der Räumlichkeiten zu übermitteln. Die baubehördliche Umwidmung des Objekts (MA 37) als Kinderbetreuungseinrichtung ist unbedingt erforderlich.

Weitere und ausführliche Informationen in den Leitfäden:

PDF-Betrachter herunterladen

Rechtliche Grundlagen:

Zusätzliche Informationen über Kindergruppen

Formular

Online-Antrag: Bewilligung für den Betrieb einer Kindergruppe

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
MAG ELF - Servicestelle (Magistratsabteilung 11)
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