Ortstaxe
Allgemeine Informationen
Für den Aufenthalt in einem Beherbergungsbetrieb (z. B. Hotel, Pension) gegen Entgelt im Gebiet der Stadt Wien muss eine Ortstaxe bezahlt werden.
Voraussetzungen
Die InhaberInnen der Beherbergungsbetriebe sind zur Einhebung und Abgabe verpflichtet.
Ausnahmen
- Minderjährige, die sich zum Schulbesuch oder zur Berufsausbildung oder in Jugendherbergen aufhalten
- Studierende an Wiener Hoch- oder Fachschulen
Fristen und Termine
- Zahlungstermin: bis zum 15. des der Beherbergung folgenden Monates
- Abgabe der Steuererklärung: bis zum 15. Februar des darauf folgenden Kalenderjahres, über die im Vorjahr entstandene Steuerschuld (aufgegliedert nach Kalendermonaten)
Zuständige Stelle
Kontoführende Stelle
Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6)
Buchhaltungsabteilung 40
22., Donaustadtstraße 1, 4. Stock
Telefon: +43 1 4000-22600
Bemessungsstelle
Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6)
Dezernat II - Abgaben, Referat 1
1., Ebendorfer Straße 2, 4. Stock
Telefon: +43 1 4000-86344, -86354, -86374, -86481
Fax: +43 1 4000-99-86355
E-Mail: kanzlei-d02r01@ma06.wien.gv.at
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr, an gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 7.30 bis 12 Uhr
Verfahrensablauf
Auf schriftlichen Antrag der Abgabepflichtigen (beispielsweise der Online-Antrag) wird von der kontoführenden Stelle (BA 40) ein Abgabenkonto eröffnet.
Anschließend ergeht von der BA 40 eine Mitteilung über die Abgabenkontonummer und über weitere relevante Informationen zur Erklärung und Entrichtung der Abgabe.
Rechtsfragen zu den gesetzlichen Bestimmungen der Abgabe können bei der Bemessungsstelle (Dezernat II - Referat 1) eingeholt werden. Bei mangelnder Selbstbemessung der Abgabe wird durch die Bemessungsstelle die Abgabe mittels Bescheid vorgeschrieben.
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten und Zahlung
- Kosten der Meldung und Abgabenerklärung: Keine
- Höhe der Ortstaxe: 2,8 Prozent des Beherbergungsentgeltes (ohne Umsatzsteuer)
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Erledigungsdauer
Die Vergabe der Abgabenkontonummer durch die kontoführende Stelle und Rechtsauskünfte der Bemessungsstelle erfolgen umgehend.
Formular
- Online-Formular: Ortstaxe-Erklärung
- Online-Formular: Ortstaxe - Kontoeröffnung
Elektronische Zustellung
Bei Verfahren der Bemessungsstelle (Bemessungs- und Haftungsverfahren) erfolgt die Zustellung der behördlichen Erledigung elektronisch. Sollten Sie bei keinem elektronischen Zustelldienst registriert sein, erhalten Sie die Erledigung auf dem Postweg.
Mehr Information zur Elektronischen Zustellung behördlicher Dokumente
Zusätzliche Informationen
Die Höhe der Zimmerpreise
- muss der Verrechnungsstelle Ortstaxe, 22., Donaustadtstraße 1, Telefon: +43 1 211 23-22620, bekannt gegeben werden und
- muss in den Fremdenzimmern angeschlagen werden.
Rechtliche Grundlage: Gesetz betreffend die Tourismusförderung in Wien (Wiener Tourismusförderungsgesetz WTFG)
Homepage: Finanzen der Stadt Wien
Verantwortlich für diese Seite:Elisabeth Wirth (Magistratsabteilung 6)
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