Kanaldarlehen - Antrag
Allgemeine Informationen
Einkommensschwachen Personen soll die Herstellung von (gesetzlich vorgeschriebenen) Kanalanschlüssen erleichtert werden.
Voraussetzungen
Die Finanzierung der Kanalkosten mittels eines Bankkredites stellt aufgrund der Familien- und Einkommensverhältnisse eine unzumutbare finanzielle Belastung dar.
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Finanzwesen (MA 5)
1., Ebendorferstraße 2, 5. Stock, Tür 509A
Telefon: +43 1 4000-86558
Fax: +43 1 4000-86510
E-Mail: post@ma05.wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
Bei Eigengrund müssen dem Antrag folgende Dokumente beigelegt werden:
- Kanalplan
- Kostenvoranschlag
- Auszug aus dem Grundbuch (nicht älter als drei Monate)
- Letzter Einheitswertbescheid
- Einkommensbelege der AntragstellerInnen und aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
- Anzahl der mit den AntragstellerInnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, Obsorgepflichten
Bei Pachtgrund müssen dem Antrag folgende Dokumente beigelegt werden:
- Kanalplan
- Kostenvoranschlag
- Auszug aus dem Grundbuch (nicht älter als drei Monate)
- Kopie des Pachtvertrages
- Bürgschaftserklärung oder andere Art der Sicherstellung
- Einkommensbelege der BürgInnen
- Einkommensbelege der AntragstellerInnen und aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
- Anzahl der mit den AntragstellerInnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, Obsorgepflichten
Kosten und Zahlung
1 Prozent Manipulationsgebühr
Bei Eigengrund: Kosten für Eintragung des Pfandrechtes im Grundbuch: 1,2 Prozent
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 2.
Erledigungsdauer
Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Formular
Online-Antrag: Kanaldarlehen
Bei Einreichung über den Österreichischen Siedlerverband bitte direkt mit der MA 5 Kontakt aufnehmen.
Zusätzliche Informationen
Die Gewährung von zinsenfreien Kanaldarlehen erfolgt ausschließlich zweckgebunden an die Kanalherstellung. Etwaige im Zuge dessen miterstellte Wasserleitungen sowie die Kosten für die Straßeninstandsetzung dürfen nicht berücksichtigt werden.
Herstellung eines Kanalanschlusses
Homepage: Das Budget der Stadt Wien
Finanzwesen (Magistratsabteilung 5)
Kontaktformular
