Kanaldarlehen - Antrag

Allgemeine Informationen

Einkommensschwachen Personen soll die Herstellung von (gesetzlich vorgeschriebenen) Kanalanschlüssen erleichtert werden.

Voraussetzungen

Die Finanzierung der Kanalkosten mittels eines Bankkredites stellt aufgrund der Familien- und Einkommensverhältnisse eine unzumutbare finanzielle Belastung dar.

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Finanzwesen (MA 5)
1., Ebendorferstraße 2, 5. Stock, Tür 509A
Telefon: +43 1 4000-86558
Fax: +43 1 4000-86510
E-Mail: post@ma05.wien.gv.at

Erforderliche Unterlagen

Bei Eigengrund müssen dem Antrag folgende Dokumente beigelegt werden:

  • Kanalplan
  • Kostenvoranschlag
  • Auszug aus dem Grundbuch (nicht älter als drei Monate)
  • Letzter Einheitswertbescheid
  • Einkommensbelege der AntragstellerInnen und aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
  • Anzahl der mit den AntragstellerInnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, Obsorgepflichten

Bei Pachtgrund müssen dem Antrag folgende Dokumente beigelegt werden:

  • Kanalplan
  • Kostenvoranschlag
  • Auszug aus dem Grundbuch (nicht älter als drei Monate)
  • Kopie des Pachtvertrages
  • Bürgschaftserklärung oder andere Art der Sicherstellung
  • Einkommensbelege der BürgInnen
  • Einkommensbelege der AntragstellerInnen und aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
  • Anzahl der mit den AntragstellerInnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, Obsorgepflichten

Kosten und Zahlung

1 Prozent Manipulationsgebühr
Bei Eigengrund: Kosten für Eintragung des Pfandrechtes im Grundbuch: 1,2 Prozent

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 2.

Erledigungsdauer

Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

Formular

Online-Antrag: Kanaldarlehen

Bei Einreichung über den Österreichischen Siedlerverband bitte direkt mit der MA 5 Kontakt aufnehmen.

Zusätzliche Informationen

Die Gewährung von zinsenfreien Kanaldarlehen erfolgt ausschließlich zweckgebunden an die Kanalherstellung. Etwaige im Zuge dessen miterstellte Wasserleitungen sowie die Kosten für die Straßeninstandsetzung dürfen nicht berücksichtigt werden.

Herstellung eines Kanalanschlusses

Homepage: Das Budget der Stadt Wien

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Finanzwesen (Magistratsabteilung 5)
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