Weiterer Reisepass (Zweitpass) - Antrag
Voraussetzungen
- Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft
- Besitz eines gültigen österreichischen Reisepasses
Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen, können einen weiteren Reisepass (Zweitpass) beantragen. Dazu müssen die PasswerberInnen nachweisen, dass der Besitz von mehreren Reisepässen für eine aus persönlichen oder beruflichen Gründen wichtige Reise notwendig ist. Als Gründe gelten hier insbesondere politische Spannungen zwischen zwei oder mehreren Staaten, die im Zuge von Reisen besucht werden oder lange Wartezeiten bis zur Erteilung des erforderlichen Sichtvermerks (Visum).
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Reisepasses muss persönlich gestellt werden. Die Prüfung der Identität, die Abgabe der Fingerabdrücke und die Unterschriftsleistung vor der Passbehörde sind unbedingt erforderlich. Es muss kein eigenes Formular für den Reisepassantrag ausgefüllt werden.
Informationen zu:
Reisepass für österreichische StaatsbürgerInnen
Zusätzliche Eintragungen im Reisepass (Änderungen bzw. Ergänzungen)
Erforderliche Unterlagen
Zuständige Stelle
Ein weiterer Reisepass (Zweitpass) kann bei jeder Passbehörde in ganz Österreich (unabhängig vom Wohnort) beantragt werden. In Wien ist das Zentrale Passservice der MA 62 für die Ausstellung dieser Pässe zuständig.
Zentrales Wiener Passservice der MA 62
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-89516, -89517, -89523
Fax: +43 1 4000-99-89520
E-Mail: passservice@ma62.wien.gv.at
Hinweise für AuslandsösterreicherInnen
Kosten und Zahlung
- 75,90 Euro für einen Reisepass
- 100 Euro für einen Expresspass
- 220 Euro für einen Ein-Tages-Expresspass
- 30 Euro für einen Reisepass für Minderjährige bis zum 12. Lebensjahr
- 45 Euro für einen Expresspass für Minderjährige bis zum 12. Lebensjahr
- 165 Euro für einen Ein-Tages-Expresspass für Minderjährige bis zum 12. Lebensjahr
Reisedokumente, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, sofern sie innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt ausgestellt werden, sind von den Gebühren befreit (ausgenommen Expresspass für Minderjährige und Ein-Tages-Expresspass für Minderjährige).
Nähere Informationen: Finanzministerium
Die Gebühr für den neuen Reisepass muss sofort bei Antragstellung bar, per Bankomat- oder Kreditkarte (Visa, Mastercard, Eurocard, Diners Club, JCB) bezahlt werden.
Termine und Fristen
Es wird empfohlen, den neuen Reisepass rechtzeitig zu beantragen! Nach Bezahlung der Gebühr für den neuen Reisepass veranlasst das Passservice die Herstellung bei der Österreichischen Staatsdruckerei.
Nach der Herstellung wird das neue Reisedokument nachweislich an eine gewünschte Adresse im Inland (z. B. die Wohn- oder Arbeitsadresse) zugestellt.
Die Herstellung und Zustellung eines neuen Reisepasses erfolgt innerhalb von rund fünf Arbeitstagen (der Tag der Beantragung nicht mitgerechnet).
Ein Expresspass wird laut Aussage der Österreichischen Staatsdruckerei bevorzugt hergestellt. Er wird innerhalb von rund zwei bis drei Arbeitstagen (der Tag der Beantragung nicht mitgerechnet) zugestellt.
Ein Ein-Tages-Expresspass wird laut Aussage der Österreichischen Staatsdruckerei bevorzugt hergestellt. Er wird am nächsten Arbeitstag nach der Beantragung (Montag bis Freitag außer feiertags) per Zustelldienst an eine gewünschte Adresse im Inland zugestellt. Weitere Informationen zum Ein-Tages-Expresspass (insbesondere Zustellzeiten): 21 KB PDF
Zustellung von Reisedokumenten ins Ausland
Reisepass beantragt, aber noch nicht erhalten?
Auskünfte über das neue Reisedokument erhält man ausschließlich beim Zentralen Passservice der MA 62.
Beachten
Gültigkeitsdauer von weiteren Reisepässen:
- Aus beruflichen Gründen bis zu maximal fünf Jahren
- Aus privaten Gründen bis zu maximal drei Jahren
- Für Minderjährige bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr bis zu maximal zwei Jahren
- Für Minderjährige bis zum vollendeten 12. Lebensjahr bis zu maximal drei Jahren
Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Eine Namensänderung im Reisepass ist gesetzlich nicht zulässig. Es kann nur ein neues Reisedokument ausgestellt werden. Die Eintragung von personenbezogenen Daten in Reisepässen richtet sich nach den technischen Gegebenheiten.
Bei der Ausstellung eines neuen Reisepasses sind insbesondere folgende Eintragungen kostenlos möglich:
- Amtlicher Vermerk: Namen mit einem Umlaut (Ä,Ö,Ü) oder mit einem scharfen s (ß)
- Vermerk über einen nicht verpflichtend zu führenden Doppelnamen
- Eintragung von medizinischen Implantaten und/oder Prothesen
- Eintragung von besonderen Kennzeichen
Bei der Planung einer Reise bitte die Einreisevorschriften des Reisezieles (inklusive Transitländer) und die Beförderungsbestimmungen der Fluggesellschaften beachten. Dies betrifft vor allem die Notwendigkeit eines Visums und die geforderte (Rest-)Gültigkeit des Reisedokumentes bei der Ein- und Ausreise.
- Einreisebestimmungen für alle Länder der Erde findet man beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
- Einreisebestimmungen USA - Infoblatt des Bundesministeriums für Inneres: 1 MB PDF
Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. Für Fragen im Einzelfall kann man sich an ein Passservice der Stadt Wien wenden.
Formular
Online-Terminreservierung
Man kann eine Online-Terminreservierung für die Beantragung des Reisepasses im Passservice vornehmen. Bitte beachten: Ein weiterer Reisepass (Zweitpass) wird in Wien nur vom Zentralen Passservice der MA 62 ausgestellt. Man darf in diesem Fall nur bei dieser Servicestelle einen Termin vereinbaren. Die Terminreservierung ist aber nicht zwingend notwendig.
Kann ein Termin nicht eingehalten werden, bitte dies dem betroffenen Passservice mitteilen (am einfachsten durch Stornierung mit Hilfe der Bestätigungs-E-Mail, die man anlässlich der Online-Reservierung erhalten hat).
Weiterführende Informationen
Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten (Magistratsabteilung 62)
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