Weiterer Reisepass (Zweitpass) - Antrag

Hinweis:
Abgelaufene Reisepässe und Personalausweise werden zum Teil bei Behörden und Privaten als Identitätsdokument anerkannt, sofern man auf dem Foto noch eindeutig erkennbar ist. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall bei der jeweiligen Stelle.

Allgemeine Informationen

Sie können, wenn Sie bereits einen gültigen Reisepass besitzen, einen weiteren Reisepass, auch Zweitpass genannt, beantragen. Dazu müssen Sie nachweisen, dass der Besitz von mehreren Reisepässen für eine aus persönlichen oder beruflichen Gründen wichtige Reise notwendig ist. Als Gründe gelten hier insbesondere politische Spannungen zwischen 2 oder mehreren Staaten, die Sie im Zuge von Reisen besuchen, oder lange Wartezeiten bis zur Erteilung des erforderlichen Sichtvermerks (Visum).

Einen weiteren Reisepass (Zweitpass) müssen Sie persönlich beantragen. Beim Pass-Service stellen Sie den Antrag. Dort wird Ihre Identität geprüft und Sie geben Ihre Fingerabdrücke ab. Außerdem müssen Sie persönlich unterschreiben.

Für den Antrag müssen Sie kein Formular ausfüllen.

Informationen zur ID Austria: Häufige Fragen

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft.
  • Sie besitzen bereits einen österreichischen Reisepass.

Fristen und Termine

Sie können einen neuen weiteren Reisepass (Zweitpass) jederzeit beantragen. Beachten Sie bitte die Erledigungsdauer.

Zuständige Stelle

Sie können einen weiteren Reisepass (Zweitpass) grundsätzlich bei jeder Passbehörde in ganz Österreich beantragen, egal wo Sie wohnen. In Wien können Sie einen weiteren Reisepass nur im Zentralen Pass-Service der Stadt Wien beantragen.

Zentrales Wiener Pass-Service der MA 62
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-4001
Fax: +43 1 4000-99-89520
E-Mail: passservice@ma62.wien.gv.at

Montag bis Mittwoch, Freitag von 8 bis 15.30 Uhr
Donnerstag von 8 bis 17.30 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 11.30 Uhr geöffnet, an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Hinweise für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher

Erforderliche Unterlagen

Sie möchten einen weiteren Reisepass (Zweitpass) beantragen. Für den Antrag bringen Sie bitte folgende Unterlagen ins Pass-Service mit:

  • Amtlicher Lichtbildausweis oder Identitätszeugin/Identitätszeuge:
    • Amtlicher Lichtbildausweis: zum Beispiel Reisepass, bereits vorhandener weiterer Reisepass, Personalausweis, Führerschein, amtlicher Dienstausweis, Identitätsausweis. Auf dem Foto im Ausweis müssen Sie noch eindeutig erkennbar sein.
    • Identitätszeugin/Identitätszeuge: zum Beispiel Ihre Ehefrau/Ihr Ehemann, Ihre Lebensgefährtin/Ihr Lebensgefährte oder eine Verwandte/ein Verwandter. Diese Zeugin/dieser Zeuge braucht einen amtlichen Lichtbildausweis mit Foto, auf dem sie/er eindeutig erkennbar ist.
  • Aktuelles Farb-Passbild: Das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein. Bitte beachten Sie die Kriterien für Passbilder.
  • Sie möchten einen akademischen Grad, die Standesbezeichnung Ingenieurin bzw. Ingenieur oder die Bezeichnung Meisterin bzw. Meister eintragen lassen? Sie brauchen die Verleihungsurkunde oder die Urkunde über die erfolgreiche Ablegung der Meisterprüfung: Eintragbare akademische Grade und Bezeichnungen
  • Falls Sie bereits vorhandene weitere Reisepässe haben: Nehmen Sie diese bitte mit.

Um die Voraussetzungen für einen weiteren Reisepass (Zweitpass) nachzuweisen, müssen Sie je nach Zweck zusätzliche Unterlagen mitbringen:

  • Für berufliche Auslandsreisen:
    • Unselbstständig Erwerbstätige:
      • Begründungsschreiben der Arbeitgeberin oder des Arbeitsgebers
    • Selbstständig Erwerbstätige:
      • Begründungsschreiben und
      • Vorlage eines Selbstständigen-Nachweises, der nach Art der Selbstständigkeit möglich ist: zum Beispiel Gewerbeschein beziehungsweise Gewerberegisterauszug, Firmenbuchauszug, schriftliche Mitteilung der Finanzbehörde über eine Einkommenssteuer-Nummer oder eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Für private Auslandsreisen:
    • Begründungsschreiben und
    • Nachweise in Form von Buchungsbestätigungen, Flug- beziehungsweise Bahntickets, Hotelbuchungen oder Ähnliches

Wichtige Hinweise

Rechtskräftige Urkunden, Bescheide und Nachweise: Falls Daten in Ihren Unterlagen nicht übereinstimmen oder andere Unklarheiten bestehen, kann Sie das Pass-Service um weitere Unterlagen bitten.

Urkunden als Originale oder beglaubigte Kopien: Alle Urkunden müssen Originale oder beglaubigte Kopien sein. Damit Kopien beglaubigt sind, muss sie ein Gericht, eine Notarin oder ein Notar als echt bestätigen.

Ausländische Urkunden in Übersetzung: Falls die Urkunden nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen Sie eine Übersetzung mitbringen. Die Übersetzerin oder der Übersetzer der Urkunden muss gerichtlich beeidet sein.

Kosten und Zahlung

  • Weiterer Reisepass (Zweitpass), rund 5 Arbeitstage nach dem Antragstag: 75,90 Euro
  • Weiterer Reisepass (Zweitpass) in der Form eines Expresspasses, rund 2 bis 3 Arbeitstage nach dem Antragstag: 100 Euro
  • Weiterer Reisepass (Zweitpass) in der Form eines Ein-Tages-Expresspasses: 220 Euro (Info: 17 KB PDF)

Die Kosten für den neuen Reisepass müssen Sie gleich bei der Antragstellung bezahlen – bar, per Bankomat- oder Kreditkarte (Visa, Mastercard, Diners Club, JCB, American Express).

Erledigungsdauer

  • Sie bekommen Ihren neuen weiteren Reisepass (Zweitpass) so schnell wie möglich. Er wird innerhalb von rund 5 Arbeitstagen per Post zugestellt.
  • Den weiteren Reisepass (Zweitpass) in der Form eines Expresspasses bekommen Sie innerhalb von 2 bis 3 Arbeitstagen per Post zugestellt. Der Tag, an dem Sie den Antrag stellen, wird nicht dazugerechnet.
  • Den weiteren Reisepass (Zweitpass) in der Form eines Ein-Tages-Expresspass wird am nächsten Arbeitstag per Zustelldienst zugestellt (Info: 17 KB PDF).

Der weitere Reisepass (Zweitpass) wird von der österreichischen Staatsdruckerei hergestellt. Danach wird er an eine von Ihnen gewünschte Adresse in Österreich zugestellt. Das kann zum Beispiel Ihre Wohnadresse oder auch Ihre Arbeitsadresse sein.
Sie erhalten Ihren neuen Reisepass mit einem RSb-Brief.

Reisepass nicht zugestellt

Sie haben einen weiteren Reisepass (Zweitpass) beantragt, aber noch nicht bekommen? Wenden Sie sich bitte an das Zentrale Pass-Service der Stadt Wien.

Zusätzliche Informationen

Diebstahl oder Verlust

Gültigkeitsdauer von weiteren Reisepässen (Zweitpässen):

  • Aus beruflichen Gründen: maximal 5 Jahre
  • Aus privaten Gründen: maximal 3 Jahre
  • Für Minderjährige bis zum vollendeten 2. Lebensjahr: maximal 2 Jahre
  • Für Minderjährige bis zum vollendeten 12. Lebensjahr: maximal 3 Jahre

Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Eintragungen

  • Wenn Ihr Name sich geändert hat, brauchen Sie einen neuen Reisepass. Der Name kann im Reisepass nicht geändert werden.
  • Folgende Eintragungen und Vermerke in einen neuen Reisepass sind kostenlos möglich:
    • Namen mit Umlaut (Ä, Ö, Ü) oder scharfem ß
    • Doppelnamen
    • Medizinische Implantate oder Prothesen aus Metall
    • Besondere Kennzeichen

Einreise in andere Länder

Sie planen eine Reise: Bitte beachten Sie die Einreisevorschriften in Ihrem Reiseland und in den Transitländern. Informieren Sie sich auch über die Beförderungsbestimmungen der Fluggesellschaften, wenn Sie per Flugzeug verreisen.

Für die Einreise in viele Länder benötigen Sie ein Visum. Beachten Sie deshalb, dass der Reisepass für die Einreise (und Ausreise) lange genug gültig ist. Bitte beachten Sie auch, ob Sie einen gestohlenen oder verlorenen und wiedergefundenen Reisepass verwenden dürfen.

Beim Außenministerium finden Sie die Einreisebestimmungen für alle Länder der Erde.

Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an an das Zentrale Pass-Service der Stadt Wien.

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