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Zusätzliche Informationen zum Reisedokument-Antrag

Informationen zu Fingerabdrücken

Informationen zu Fingerabdrücken

Beim Antrag müssen Sie Ihre Fingerabdrücke abgeben. Bei Kindern unter 12 Jahren ist das nicht notwendig. Ihre Fingerabdrücke werden auf dem Sicherheits-Chip im Reisedokument gespeichert, nicht aber in den Reisepass oder Personalausweis eingedruckt. Die Fingerabdrücke werden von beiden Zeigefingern oder von anderen Fingern gescannt, nicht aber von den kleinen Fingern.

  • Sie können Ihre Fingerabdrücke wegen einer Krankheit oder einer Verletzung (höchstens 3 Monate lang) nicht abgeben: Sie bekommen ein zeitlich befristetes Reisedokument.
  • Sie können Ihre Fingerabdrücke länger als 3 Monate nicht abgeben: Sie müssen eine ärztliche Bestätigung mitbringen. Sie bekommen ein neues Reisedokument ohne Fingerabdrücke.
  • Sie haben alle Ihre Finger oder Fingerglieder verloren, die gescannt werden können: Sie bekommen ein neues Reisedokument ohne Fingerabdrücke und brauchen keine ärztliche Bestätigung.
Reisedokument bei Erwachsenenvertretung

Reisedokument bei Erwachsenenvertretung

Der*die Erwachsenenvertreter*in muss berechtigt sein, einen Reisepass für die Person zu beantragen. Dies wird im Einzelfall geprüft.

Voraussetzungen:
Die vertretene Person besitzt die österreichische Staatsbürgerschaft und muss persönlich beim Antrag anwesend sein. Die Passbehörde muss ihre Identität feststellen.

Folgende Dokumente brauchen Sie zusätzlich:

  • Bei bestehender Erwachsenenvertretung:
    • Nachweis der Erwachsenenvertretung
    • Amtlicher Lichtbildausweis des*der Erwachsenenvertreter*in
  • Bei einer Vollmacht des*der Erwachsenenvertreter*in an eine andere volljährige Person:
    • Nachweis der Erwachsenenvertretung
    • Schriftliche und unterschriebene, datierte Vollmacht des*der Erwachsenenvertreter*in
    • Amtlicher Lichtbildausweis der bevollmächtigten Person
  • Erwachsenenvertretung durch Vereine:
    • Nachweis der Erwachsenenvertretung
    • Nachweis über die bei Gericht als Erwachsenenvertreter*in bekannt gegebene Person
    • Amtlicher Lichtbildausweis der bei Gericht als Erwachsenenvertreter*in bekannt gegebenen Person
Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Die bevollmächtigte Person muss das Recht haben, ein Reisedokument für die vertretene Person zu beantragen. Das muss in der Vorsorgevollmacht geregelt sein.

Voraussetzungen:
Die vertretene Person besitzt die österreichische Staatsbürgerschaft und muss persönlich beim Antrag anwesend sein. Die Passbehörde muss ihre Identität feststellen.

Folgende Dokumente brauchen Sie zusätzlich:

  • Vorsorgevollmacht
  • Nachweis des Eintritts des Vorsorgefalls durch Auszug aus dem österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis
  • Amtlicher Lichtbildausweis der bevollmächtigten Person

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