Informationen zu Fingerabdrücken
Beim Antrag müssen Sie Ihre Fingerabdrücke abgeben. Bei Kindern unter 12 Jahren ist das nicht notwendig. Ihre Fingerabdrücke werden auf dem Sicherheits-Chip im Reisedokument gespeichert, nicht aber in den Reisepass oder Personalausweis eingedruckt. Die Fingerabdrücke werden von beiden Zeigefingern oder von anderen Fingern gescannt, nicht aber von den kleinen Fingern.
- Sie können Ihre Fingerabdrücke wegen einer Krankheit oder einer Verletzung (höchstens 3 Monate lang) nicht abgeben: Sie bekommen ein zeitlich befristetes Reisedokument.
- Sie können Ihre Fingerabdrücke länger als 3 Monate nicht abgeben: Sie müssen eine ärztliche Bestätigung mitbringen. Sie bekommen ein neues Reisedokument ohne Fingerabdrücke.
- Sie haben alle Ihre Finger oder Fingerglieder verloren, die gescannt werden können: Sie bekommen ein neues Reisedokument ohne Fingerabdrücke und brauchen keine ärztliche Bestätigung.
Reisedokument bei Erwachsenenvertretung
Der*die Erwachsenenvertreter*in muss berechtigt sein, einen Reisepass für die Person zu beantragen. Dies wird im Einzelfall geprüft.
Voraussetzungen:
Die vertretene Person besitzt die österreichische Staatsbürgerschaft und muss persönlich beim Antrag anwesend sein. Die Passbehörde muss ihre Identität feststellen.
Folgende Dokumente brauchen Sie zusätzlich:
- Bei bestehender Erwachsenenvertretung:
- Nachweis der Erwachsenenvertretung
- Amtlicher Lichtbildausweis des*der Erwachsenenvertreter*in
- Bei einer Vollmacht des*der Erwachsenenvertreter*in an eine andere volljährige Person:
- Nachweis der Erwachsenenvertretung
- Schriftliche und unterschriebene, datierte Vollmacht des*der Erwachsenenvertreter*in
- Amtlicher Lichtbildausweis der bevollmächtigten Person
- Erwachsenenvertretung durch Vereine:
- Nachweis der Erwachsenenvertretung
- Nachweis über die bei Gericht als Erwachsenenvertreter*in bekannt gegebene Person
- Amtlicher Lichtbildausweis der bei Gericht als Erwachsenenvertreter*in bekannt gegebenen Person
Vorsorgevollmacht
Die bevollmächtigte Person muss das Recht haben, ein Reisedokument für die vertretene Person zu beantragen. Das muss in der Vorsorgevollmacht geregelt sein.
Voraussetzungen:
Die vertretene Person besitzt die österreichische Staatsbürgerschaft und muss persönlich beim Antrag anwesend sein. Die Passbehörde muss ihre Identität feststellen.
Folgende Dokumente brauchen Sie zusätzlich:
- Vorsorgevollmacht
- Nachweis des Eintritts des Vorsorgefalls durch Auszug aus dem österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis
- Amtlicher Lichtbildausweis der bevollmächtigten Person