Reisepass für minderjährige österreichische StaatsbürgerInnen - Antrag
Voraussetzungen
Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft
Ein eigener Reisepass für Minderjährige kann nur von dem Elternteil beantragt werden, der auch die gesetzliche Vertretung für die Minderjährigen hat. Dies sind in der Regel bei ehelichen Minderjährigen, solange die Ehe aufrecht ist, beide Elternteile. Bei unehelichen Minderjährigen ist in der Regel die leibliche Mutter gesetzlich vertretungsbefugt. Die gesetzliche Vertretung für Minderjährige können auch Personen haben, wenn ihnen diese vom Pflegschaftsgericht oder vom Jugendwohlfahrtsträger übertragen wurde.
Den Antrag auf Ausstellung eines neuen Reisepasses müssen die gesetzlichen VertreterInnen persönlich stellen. Die Anwesenheit der Minderjährigen (unabhängig vom Alter) ist für die Prüfung ihrer Identität vor der Passbehörde unbedingt erforderlich. Es muss kein eigenes Formular für den Reisepassantrag ausgefüllt werden.
Informationen zu:
Reisepass für österreichische StaatsbürgerInnen
Erforderliche Unterlagen
- Alter Reisepass der Minderjährigen vorhanden - nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen: Notwendige Dokumente)
- Kein Reisepass, aber ein Personalausweis der Minderjährigen vorhanden - nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen: Notwendige Dokumente
- Kein Reisepass und kein Personalausweis der Minderjährigen vorhanden: Notwendige Dokumente
Zuständige Stelle
Ein neuer Reisepass kann bei jeder Passbehörde in ganz Österreich (unabhängig vom Wohnort) beantragt werden.
- Passservice in den Magistratischen Bezirksämtern
- Zentrales Wiener Passservice der MA 62
Hinweise für AuslandsösterreicherInnen
Kosten und Zahlung
- 30 Euro - Reisepass für Minderjährige bis zum 12. Lebensjahr
- 75,90 Euro - Reisepass für Minderjährige ab dem 12. Lebensjahr
- 45 Euro - Expresspass für Minderjährige bis zum 12. Lebensjahr
- 100 Euro - Expresspass für Minderjährige ab dem 12. Lebensjahr
- 165 Euro - Ein-Tages-Expresspass für Minderjährige bis zum 12. Lebensjahr
- 220 Euro - Ein-Tages-Expresspass für Minderjährige ab dem 12. Lebensjahr
Reisedokumente, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, sofern sie innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt ausgestellt werden, sind von den Gebühren befreit (ausgenommen Expresspass für Minderjährige und Ein-Tages-Expresspass für Minderjährige).
Nähere Informationen: Finanzministerium
Die Gebühr für den neuen Reisepass muss sofort bei Antragstellung bar, per Bankomat- oder Kreditkarte (Visa, Mastercard, Eurocard, Diners Club, JCB) bezahlt werden.
Termine und Fristen
Es wird empfohlen, den neuen Reisepass rechtzeitig zu beantragen! Nach Bezahlung der Gebühr für den neuen Reisepass veranlasst das Passservice die Herstellung bei der Österreichischen Staatsdruckerei.
Nach der Herstellung wird das neue Reisedokument nachweislich an eine gewünschte Adresse im Inland (z. B. die Wohn- oder Arbeitsadresse) zugestellt.
Die Herstellung und Zustellung eines neuen Reisepasses erfolgt innerhalb von rund fünf Arbeitstagen (der Tag der Beantragung nicht mitgerechnet).
Ein Expresspass wird laut Aussage der Österreichischen Staatsdruckerei bevorzugt hergestellt. Er wird innerhalb von rund zwei bis drei Arbeitstagen (der Tag der Beantragung nicht mitgerechnet) zugestellt.
Ein Ein-Tages-Expresspass wird laut Aussage der Österreichischen Staatsdruckerei bevorzugt hergestellt. Er wird am nächsten Arbeitstag nach der Beantragung (Montag bis Freitag außer feiertags) per Zustelldienst an eine gewünschte Adresse im Inland zugestellt. Weitere Informationen zum Ein-Tages-Expresspass (insbesondere Zustellzeiten): 21 KB PDF
Zustellung von Reisedokumenten ins Ausland
Reisepass beantragt, aber noch nicht erhalten?
Auskünfte über das neue Reisedokument erhält man ausschließlich bei dem Passservice, bei dem der Reisepass beantragt wurde: Öffnungszeiten und Adressen des Wiener Passservice
Beachten
Gültigkeitsdauer des Reisepasses für Minderjährige:
- Bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr: zwei Jahre
- Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: fünf Jahre
- Ab der Vollendung des 12. Lebensjahres: zehn Jahre
Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Eine Namensänderung im Reisepass ist gesetzlich nicht zulässig. Es kann nur ein neues Reisedokument ausgestellt werden. Die Eintragung von personenbezogenen Daten in Reisepässen richtet sich nach den technischen Gegebenheiten.
Bei der Ausstellung eines neuen Reisepasses sind insbesondere folgende Eintragungen kostenlos möglich:
- Amtlicher Vermerk: Namen mit einem Umlaut (Ä,Ö,Ü) oder mit einem scharfen s (ß)
- Eintragung von medizinischen Implantaten und/oder Prothesen
- Eintragung von besonderen Kennzeichen
Bei der Planung einer Reise bitte die Einreisevorschriften des Reisezieles (inklusive Transitländer) und die Beförderungsbestimmungen der Fluggesellschaften beachten. Dies betrifft vor allem die Notwendigkeit eines Visums und die geforderte (Rest-)Gültigkeit des Reisedokumentes bei der Ein- und Ausreise.
- Einreisebestimmungen für alle Länder der Erde findet man beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
- Einreisebestimmungen USA - Infoblatt des Bundesministeriums für Inneres: 1 MB PDF
Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. Für Fragen im Einzelfall kann man sich an ein Passservice der Stadt Wien wenden.
Formular
Online-Terminreservierung
Man kann eine Online-Terminreservierung für die Beantragung des Reisepasses im Passservice vornehmen. Die Terminreservierung ist aber nicht zwingend notwendig.
Kann ein Termin nicht eingehalten werden, bitte dies dem betroffenen Passservice mitteilen (am einfachsten durch Stornierung mit Hilfe der Bestätigungs-E-Mail, die man anlässlich der Online-Reservierung erhalten hat).
Weiterführende Informationen
Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten (Magistratsabteilung 62)
Kontaktformular
