Reisepass für österreichische StaatsbürgerInnen - Antrag

Voraussetzungen

Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Reisepasses muss persönlich gestellt werden. Die Prüfung der Identität, die Abgabe der Fingerabdrücke und die Unterschriftsleistung vor der Passbehörde sind unbedingt erforderlich. Es muss kein eigenes Formular für den Reisepassantrag ausgefüllt werden.

Informationen zu:
Reisepass für minderjährige österreichische StaatsbürgerInnen
Zusätzliche Eintragungen im Reisepass (Änderungen bzw. Ergänzungen)

Erforderliche Unterlagen

  • Alter Reisepass vorhanden - nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen: Notwendige Dokumente
  • Kein Reisepass, aber ein Personalausweis vorhanden - nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen: Notwendige Dokumente
  • Kein Reisepass, kein Personalausweis, aber ein anderer amtlicher Lichtbildausweis vorhanden: Notwendige Dokumente
  • Kein Reisepass, kein Personalausweis und kein anderer amtlicher Lichtbildausweis vorhanden: Notwendige Dokumente

Zuständige Stelle

Ein neuer Reisepass kann bei jeder Passbehörde in ganz Österreich (unabhängig vom Wohnort) beantragt werden.

Hinweise für AuslandsösterreicherInnen

Kosten und Zahlung

Die Gebühr für den neuen Reisepass muss sofort bei Antragstellung bar, per Bankomat- oder Kreditkarte (Visa, Mastercard, Eurocard, Diners Club, JCB) bezahlt werden.

Termine und Fristen

Es wird empfohlen, den neuen Reisepass rechtzeitig zu beantragen! Nach Bezahlung der Gebühr für den neuen Reisepass veranlasst das Passservice die Herstellung bei der Österreichischen Staatsdruckerei.

Nach der Herstellung wird das neue Reisedokument nachweislich an eine gewünschte Adresse im Inland (z. B. die Wohn- oder Arbeitsadresse) zugestellt.

Die Herstellung und Zustellung eines neuen Reisepasses erfolgt innerhalb von rund fünf Arbeitstagen (der Tag der Beantragung nicht mitgerechnet).

Ein Expresspass wird laut Aussage der Österreichischen Staatsdruckerei bevorzugt hergestellt. Er wird innerhalb von rund zwei bis drei Arbeitstagen (der Tag der Beantragung nicht mitgerechnet) zugestellt.

Ein Ein-Tages-Expresspass wird laut Aussage der Österreichischen Staatsdruckerei bevorzugt hergestellt. Er wird am nächsten Arbeitstag nach der Beantragung (Montag bis Freitag außer feiertags) per Zustelldienst an eine gewünschte Adresse im Inland zugestellt. Weitere Informationen zum Ein-Tages-Expresspass (insbesondere Zustellzeiten): 21 KB PDF

Zustellung von Reisedokumenten ins Ausland

Reisepass beantragt, aber noch nicht erhalten?
Auskünfte über das neue Reisedokument erhält man ausschließlich bei dem Passservice, bei dem der Reisepass beantragt wurde: Öffnungszeiten und Adressen des Wiener Passservice

Beachten

Gültigkeitsdauer des Reisepasses:
Zehn Jahre (Ausnahme bei Minderjährigen). Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Eine Namensänderung im Reisepass ist gesetzlich nicht zulässig. Es kann nur ein neues Reisedokument ausgestellt werden. Die Eintragung von personenbezogenen Daten in Reisepässen richtet sich nach den technischen Gegebenheiten.

Bei der Ausstellung eines neuen Reisepasses sind insbesondere folgende Eintragungen kostenlos möglich:

Bei der Planung einer Reise bitte die Einreisevorschriften des Reisezieles (inklusive Transitländer) und die Beförderungsbestimmungen der Fluggesellschaften beachten. Dies betrifft vor allem die Notwendigkeit eines Visums und die geforderte (Rest-)Gültigkeit des Reisedokumentes bei der Ein- und Ausreise.

Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. Für Fragen im Einzelfall kann man sich an ein Passservice der Stadt Wien wenden.

Formular

Online-Terminreservierung
Man kann eine Online-Terminreservierung für die Beantragung des Reisepasses im Passservice vornehmen. Die Terminreservierung ist aber nicht zwingend notwendig.

Kann ein Termin nicht eingehalten werden, bitte dies dem betroffenen Passservice mitteilen (am einfachsten durch Stornierung mit Hilfe der Bestätigungs-E-Mail, die man anlässlich der Online-Reservierung erhalten hat).

Weiterführende Informationen

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Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten (Magistratsabteilung 62)
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