Reisepass für österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger - Antrag

Die Wiener Passservicestellen der Magistratischen Bezirksämter haben von Montag bis Freitag von 8 bis 11.30 Uhr ohne Terminvereinbarung geöffnet. Montag bis Freitag von 12 bis 15.30 Uhr sowie am Donnerstag bis 17.30 Uhr können Sie Ihr neues Reisedokument ausschließlich nach einer Terminreservierung beantragen.

Hinweis:
Abgelaufene Reisepässe und Personalausweise werden zum Teil bei Behörden und Privaten als Identitätsdokument anerkannt, sofern man auf dem Foto noch eindeutig erkennbar ist. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall bei der jeweiligen Stelle.

Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. In Wien können Sie das in jedem Pass-Service, egal in welchem Bezirk Sie wohnen.

Beim Pass-Service stellen Sie den Antrag. Dort wird Ihre Identität geprüft, und Sie geben Ihre Fingerabdrücke ab. Außerdem müssen Sie persönlich unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass Sie Unterlagen mitbringen müssen ("Erforderliche Unterlagen").

Informationen zur ID Austria: Häufige Fragen

Allgemeine Informationen

Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Beim Pass-Service stellen Sie den Antrag. Dort wird Ihre Identität geprüft, und Sie geben Ihre Fingerabdrücke ab. Außerdem müssen Sie persönlich unterschreiben.

Ein Reisepass ist 10 Jahre gültig. Sie können Ihren Reisepass nicht verlängern.

Reisepässe für Minderjährige sind je nach Alter des Kindes 2, 5 oder 10 Jahre gültig.

Für den Antrag müssen Sie kein Formular ausfüllen.

Reisepass für Minderjährige

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Sie besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft.

Fristen und Termine

Sie können einen neuen Reisepass jederzeit beantragen. Beachten Sie bitte die Erledigungsdauer. Beantragen Sie Ihren neuen Reisepass unbedingt rechtzeitig vor Ihrer Abreise.

Zuständige Stelle

Sie können einen neuen Reisepass bei jeder Passbehörde in ganz Österreich beantragen, egal wo Sie wohnen.
In Wien können Sie in jedem Pass-Service Ihren neuen Reisepass beantragen, egal in welchem Bezirk Sie wohnen.

Erforderliche Unterlagen

Hinweis

Für einen Reisepass für Minderjährige werden weitere Unterlagen benötigt.

Kosten und Zahlung

  • Reisepass (rund 5 Arbeitstage nach dem Antragstag): 75,90 Euro
  • Expresspass (rund 2 bis 3 Arbeitstage nach dem Antragstag): 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 220 Euro (Info: 17 KB PDF)

Die Kosten für den neuen Reisepass müssen Sie gleich bei der Antragstellung bezahlen – bar, per Bankomat- oder Kreditkarte (Visa, Mastercard, Diners Club, JCB, American Express).

Wichtig: Im 9. und 19. Bezirk ist eine Zahlung nur mit Bankomat- oder Kreditkarte möglich.

Erledigungsdauer

  • Sie bekommen Ihren neuen Reisepass so schnell wie möglich. Er wird innerhalb von rund 5 Arbeitstagen per Post zugestellt.
  • Den Expresspass bekommen Sie innerhalb von 2 bis 3 Arbeitstagen per Post zugestellt. Der Tag, an dem Sie den Antrag stellen, wird nicht dazugerechnet.
  • Der Ein-Tages-Expresspass wird am nächsten Arbeitstag per Zustelldienst zugestellt. (Info: 17 KB PDF)

Der neue Reisepass wird von der österreichischen Staatsdruckerei hergestellt. Danach wird er an eine von Ihnen gewünschte Adresse in Österreich zugestellt. Das kann zum Beispiel Ihre Wohnadresse oder auch Ihre Arbeitsadresse sein. Sie erhalten Ihren neuen Reisepass mit einem RSb-Brief.

Reisepass nicht zugestellt

Sie haben einen Reisepass beantragt, aber noch nicht bekommen? Wenden Sie sich an jenes Pass-Service, bei dem Sie den Antrag gestellt haben.

Adressen und Öffnungszeiten des Wiener Pass-Service

Zusätzliche Informationen

Diebstahl oder Verlust

Alter Reisepass

Mit dem Antrag auf einen neuen Reisepass wird Ihr alter Reisepass beim Pass-Service entwertet. Er ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gültig. Sie können ihn aber entwertet zurückbekommen.

Wenn Sie Ihren alten Reisepass noch bis zur Zustellung des neuen Reisepasses brauchen, kann der alte Reisepass zeitlich begrenzt gültig bleiben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pass-Services helfen Ihnen gerne weiter.

Eintragungen

  • Wenn Ihr Name sich geändert hat, brauchen Sie einen neuen Reisepass. Der Name kann im Reisepass nicht geändert werden.
  • Folgende Eintragungen und Vermerke in einen neuen Reisepass sind kostenlos möglich:
    • Namen mit Umlaut (Ä, Ö, Ü) oder scharfem ß
    • Doppelnamen
    • Medizinische Implantate oder Prothesen aus Metall
    • Besondere Kennzeichen
  • Ein Kind ist in Ihrem Reisepass eingetragen: Seit dem 15. Juni 2012 sind diese Miteintragungen ungültig. Ihr Kind benötigt einen eigenen Reisepass. Das gilt auch für Säuglinge. Der Reisepass mit der Eintragung bleibt aber für die Besitzerin oder den Besitzer gültig.

Einreise in andere Länder

Sie planen eine Reise: Bitte beachten Sie die Einreisevorschriften in Ihrem Reiseland und in den Transitländern. Informieren Sie sich auch über die Beförderungsbestimmungen der Fluggesellschaften, wenn Sie per Flugzeug verreisen.

Für die Einreise in viele Länder benötigen Sie ein Visum. Beachten Sie deshalb, dass der Reisepass für die Einreise (und Ausreise) lange genug gültig ist. Bitte beachten Sie auch, ob Sie einen gestohlenen oder verlorenen und wiedergefundenen Reisepass verwenden dürfen.

Beim Außenministerium finden Sie die Einreisebestimmungen für alle Länder der Erde.

Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ein Pass-Service der Stadt Wien.

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