Meldebestätigung
Voraussetzungen
Eine Meldebestätigung über den aufrechten Wiener Wohnsitz kann jede Person, für sich oder für eine Person, für die sie bzw. er meldepflichtig ist (z. B. Kind) beantragen.
Weitere Informationen: Meldebestätigung über vergangene Wiener Wohnsitze - Meldedarstellung
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, ...)
- Formloser Antrag
- Gegebenenfalls: Nachweis über die Obsorge
Bei allen Anträgen müssen die amtlichen Urkunden im Original oder in einer beglaubigten Abschrift beigelegt sein.
Zuständige Stelle
- Meldeservice in den Magistratischen Bezirksämtern - unabhängig vom Wohnbezirk
- Meldeservice - Zentrale Meldeauskunft der MA 62
Kosten und Zahlung
- 14,30 Euro Antragsgebühr (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
- 3,90 Euro je Beilage (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
- 14,30 Euro Zeugnisgebühr (entfällt, wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte Person - ausgenommen AntragstellerInnen selbst - oder Behörde gerichtet wird)
- 3 Euro Bundesverwaltungsabgabe
Benötigt man die Meldebestätigung zur Vorlage bei der Sozialversicherung, bei der Pensionsversicherung oder der Kriegsopferversorgung so entfallen alle Gebühren.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Termine und Fristen
Keine
Beachten
Anträge per Telefon oder E-Mail sind nicht möglich.
Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. Für Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an ein Meldeservice der Stadt Wien.
Formular
Online-Terminreservierung
Man kann eine Online-Terminreservierung für einen Meldevorgang (z. B. einer Beantragung einer Meldebestätigung) vornehmen. Die Terminreservierung ist aber nicht zwingend notwendig.
Kann ein Termin nicht eingehalten werden, bitte dies dem betroffenen Meldeservice mitteilen (am einfachsten durch Stornierung mit Hilfe der Bestätigungs-E-Mail, die man anlässlich der Online-Reservierung erhalten hat).
Weiterführende Informationen
Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten (Magistratsabteilung 62)
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