Meldeauskunft über eine Person - Einzelauskunft

Voraussetzungen

Jede Person, egal ob österreichische Staatsbürgerin bzw. österreichischer Staatsbürger oder Fremde bzw. Fremder, hat die Möglichkeit eine Meldeauskunft aus dem Zentralen oder Örtlichen Melderegister über die aktuellen Wohnsitze einer anderen Person zu verlangen.

Sie haben auch die Möglichkeit Ihren eigenen Meldedatenbestand zu erfragen, indem Sie anstelle einer Meldebestätigung (z. B. bei Verlust der Bestätigung aus dem Zentralen Melderegister) eine Meldeauskunft über Ihre eigene Person beantragen.

Auskünfte aus dem Meldearchiv vor 1976 können nur vom Wiener Stadt- und Landesarchiv erteilt werden. Für diese Auskünfte gibt es eigene Richtlinien.

Hinweise für FamilienforscherInnen

Erforderliche Unterlagen

Dem formlosen Antrag muss ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein usw.) beigelegt werden.

Bei allen Anträgen müssen die amtlichen Urkunden im Original oder in einer beglaubigten Abschrift beigelegt sein.

Für die Abfrage:

  • Vorname und Familien- oder Nachname der gesuchten Person
  • Um eine Person eindeutig identifizieren zu können, sind in der Regel weitere Suchkriterien (z. B. Geburtsdatum, eine frühere Adresse) erforderlich

Zuständige Stelle

Kosten und Zahlung

  • 14,30 Euro Antragsgebühr (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
  • 3,90 Euro je Beilage (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
  • 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe für Abfragen aus dem Örtlichen Melderegister
  • 3 Euro Bundesverwaltungsabgabe für Abfragen aus dem Zentralen Melderegister

Die Gebühr ist auch fällig, wenn die Abfrage ergebnislos war.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Keine

Beachten

Anträge per Telefon oder E-Mail sind nicht möglich.

Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. Für Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an ein Meldeservice der Stadt Wien.

Formular

Online-Terminreservierung
Man kann eine Online-Terminreservierung für einen Meldevorgang (z. B. einer Beantragung einer Meldeauskunft) vornehmen. Die Terminreservierung ist aber nicht zwingend notwendig.

Kann ein Termin nicht eingehalten werden, bitte dies dem betroffenen Meldeservice mitteilen (am einfachsten durch Stornierung mit Hilfe der Bestätigungs-E-Mail, die man anlässlich der Online-Reservierung erhalten hat).

Weiterführende Informationen

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