Sanitärinstallationen in Wohnungen - Förderungsantrag
Voraussetzungen
Gemäß den Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (WWFSG 1989) und der dazu ergangenen Sanierungsverordnung können im Rahmen der Wohnungsverbesserung folgende Personen eine Förderung erhalten:
- MieterInnen von Wohnungen
- EigentümerInnen von Wohnungen
Wesentliche Förderungsvoraussetzungen:
- FörderungswerberInnen müssen den Hauptwohnsitz in der zu sanierenden Wohnung führen.
- Nutzfläche der Wohnung: 22 bis maximal 150 Quadratmeter.
- Das Haus wurde vor mindestens 20 Jahren errichtet errichtet.
Förderbare Sanierungsmaßnahmen:
- Erstmaliger Einbau eines WCs und/oder Bades bzw. Badenische
- Badeeinrichtungen (Dusche usw.)
- Umbau oder Modernisierung eines bestehenden Bades oder einer WC-Anlage (nur bei Anträgen von MieterInnen bei Neubezug innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Mietvertrages)
Hinweis:
Die Abflüsse müssen auf kurzem Wege mit den Abfallsträgen verbunden sein. Neu zu errichtende Abfallsträge einschließlich Kanalanschluss und Lüftung über Dach können mitgefördert werden. Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt.
Erforderliche Unterlagen
- Zustimmung der Hausverwaltung bzw. der HauseigentümerInnen
- Bei Mietwohnungen und Genossenschaftswohnungen: Erklärung der VermieterInnen (Formular kann heruntergeladen werden)
- Bei Mietwohnungen in Städtischen Wohnhäusern (Gemeindebauten): Zustimmungserklärung von Wiener Wohnen für Sanierungsarbeiten im Sinne des WWFSG 1989
- Bei Eigentumswohnungen bzw. Eigenheimen: Auszug aus dem Grundbuch als Nachweis des Eigentums
- Baubehördliche Bewilligung oder die Kenntnisnahme einer Bauanzeige bzw. ein Gleichstück der bei der Baubehörde eingereichten Plankopie (bei Antragstellung)
- Bescheid und der genehmigte Originalplan (bei Rechnungslegung)
- Bei Förderung durch Annuitätenzuschüsse ist die Finanzierungszusage eines Kreditinstitutes erforderlich
- Kostenvoranschläge bzw. Rechnungen, die ein Rechnungsdatum (ein Fertigstellungsdatum) bis längstens sechs Monate vor Antragstellung in der MA 50 aufweisen
- Finanzierungszusage eines Kreditinstitutes (Formular kann heruntergeladen werden)
- Kopie des Mietvertrages bei Modernisierung bestehender Sanitärinstallationen (nur bei Neubezug)
Nicht vollständig ausgefüllte Anträge oder Anträge, die nicht mit den zur Beurteilung notwendigen Dokumenten versehen sind, können nicht in Behandlung genommen werden.
Zuständige Stelle
Informations- und Einreichstellen
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
19., Muthgasse 62, 1. Stock, Zimmer C1.09
Telefon: +43 1 4000-74860
Fax: +43 1 4000-99-74879
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at
Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr
Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser (MA 25)
19., Muthgasse 62, Ebene 1, OG
Telefon: +43 1 4000-74870
Kosten und Zahlung
WC-Einbau
Für Sanierungen in Wohnungen der Kategorie D (das sind Wohnungen, die über kein WC oder keine Wasserentnahmestelle verfügen) können, sofern damit eine Anhebung dieser Wohnungskategorie erzielt wird (zumindest WC-Einbau)
- bei einer zehnjährigen Darlehenslaufzeit Annuitätenzuschüsse im Ausmaß von jährlich höchstens sieben Prozent,
- bei einer fünfjährigen Darlehenslaufzeit Annuitätenzuschüsse im Ausmaß von jährlich höchstens 12 Prozent
des dafür aufgenommenen Darlehens (Fremdfinanzierung) gewährt werden.
Badeinbau
Für Sanierungsmaßnahmen in Wohnungen der Kategorie C (das sind Wohnungen in brauchbarem Zustand, die zumindest über eine Wasserentnahmestelle und ein WC im Inneren verfügen) können, sofern eine Anhebung dieser Wohnungskategorie vorgenommen wird (zumindest Einbau eines Bades)
- bei einer zehnjährigen Darlehenslaufzeit Annuitätenzuschüsse im Ausmaß von jährlich höchstens fünfeinhalb Prozent,
- bei einer fünfjährigen Darlehenslaufzeit Annuitätenzuschüsse im Ausmaß von jährlich höchstens neun Prozent
des dafür aufgenommenen Kapitalmarktdarlehens gewährt werden.
Badeeinrichtungen (Dusche)
Für den Einbau von Badeeinrichtungen können
- bei einer zehnjährigen Darlehenslaufzeit Annuitätenzuschüsse im Ausmaß von jährlich höchstens zwei Prozent,
- bei einer fünfjährigen Darlehenslaufzeit Annuitätenzuschüsse im Ausmaß von jährlich höchstens drei Prozent
des dafür aufgenommenen Kapitalmarktdarlehens gewährt werden.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 2.
Termine und Fristen
Keine
Beachten
Rechtliche Grundlagen:
Formular
- Antragsformular für Eigentumswohnungen, Eigenheime und Kleingartenwohnhäuser im Eigentum:
- Antragsformular für Mietwohnungen, Genossenschaftswohnungen, Dienstwohnungen:
- Bei Mietwohnungen und Genossenschaftswohnungen: Erklärung der VermieterInnen:
- Finanzierungszusage eines Kreditinstitutes:
- 36 KB PDF
- 310 KB RTF (nur für Gasetagenheizungen oder Einzelöfen (Konvektoren))
Elektronische Akteneinsicht in bereits gestellte Anträge
Weiterführende Informationen
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (Magistratsabteilung 50)
Kontaktformular
