Einbruchshemmende Wohnungseingangstüren - Förderungsantrag

Voraussetzungen

Gemäß den Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (WWFSG 1989) und der dazu ergangenen Sanierungsverordnung können im Rahmen der Wohnungsverbesserung folgende Personen eine Förderung erhalten:

  • MieterInnen von Wohnungen
  • EigentümerInnen von Wohnungen

Wesentliche Förderungsvoraussetzungen:

  • FörderungswerberInnen müssen den Hauptwohnsitz in der zu sanierenden Wohnung führen.
  • Nutzfläche der Wohnung: mindestens 22 Quadratmeter.
  • Das Haus wurde vor mindestens 20 Jahren errichtet.

Der Einbau solcher Türen in Eigenheimen, Kleingartenwohnhäusern und Reihenhäusern, sowie der bloße Austausch von Schlössern und ähnlichem, wird nicht gefördert.

Es werden nur einbruchshemmende Wohnungseingangstüren ab Widerstandsklasse 3 gefördert.

Hinweis: Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt.

Erforderliche Unterlagen

  • Rechnung, die ein Rechnungsdatum (ein Fertigstellungsdatum) bis längstens sechs Monate vor Antragstellung in der MA 50 aufweist
  • Ein entsprechendes Zertifikat hinsichtlich der Einhaltung der ÖNORM B 5338 ab der Widerstandsklasse 3
    • Bei Mietwohnungen: Zustimmung der HauseigentümerInnen bzw. der Hausverwaltung zum Türeinbau
    • Bei Mietwohnungen in Städtischen Wohnhäusern (Gemeindebauten): Zustimmungserklärung von Wiener Wohnen für Sanierungsarbeiten im Sinne des WWFSG 1989

Nicht vollständig ausgefüllte Anträge oder Anträge, die nicht mit den zur Beurteilung notwendigen Dokumenten versehen sind, können nicht in Behandlung genommen werden.

Österreichisches Normungsinstitut

Zuständige Stelle

Informations- und Einreichstellen

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
19., Muthgasse 62, 1. Stock, Zimmer C1.09
Telefon: +43 1 4000-74860
Fax: +43 1 4000-99-74879
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at
Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr

Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser (MA 25)
19., Muthgasse 62, Ebene 1, OG
Telefon: +43 1 4000-74870

Kompetenzstelle barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen in Wien

Kosten und Zahlung

Für den Einbau einer einbruchshemmenden Wohnungseingangstüre, welche nach der ÖNORM B 5338 geprüft und gekennzeichnet sein muss und über mindestens Widerstandsklasse 3 verfügt, kann ein einmaliger nichtrückzahlbarer Beitrag im Ausmaß von 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 400 Euro je Türflügel, gewährt werden.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 2.

Termine und Fristen

Keine

Beachten

Liste der einbruchhemmenden Produkte nach ÖNORM B 5338 - Achtung: gefördert werden nur Eingangstüren der Widerstandsklasse 3 oder höher

Rechtliche Grundlagen:

Formular

Elektronische Akteneinsicht in bereits gestellte Anträge

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Verantwortlich für diese Seite:
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (Magistratsabteilung 50)
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