Wohnungsverbesserung - Einbruchshemmende Wohnungseingangstüren - Förderungsantrag

Voraussetzungen

Gemäß den Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (WWFSG 1989) und der dazu ergangenen Sanierungsverordnung können im Rahmen der Wohnungsverbesserung folgende Personen eine Förderung erhalten:

  • WohnungsmieterInnen
  • WohnungseigentümerInnen

Wesentliche Förderungsvoraussetzungen:

  • FörderungswerberInnen müssen den Hauptwohnsitz in der zu sanierenden Wohnung führen.
  • Nutzfläche der Wohnung: 22 bis maximal 150 Quadratmeter.
  • Das Haus wurde vor mindestens 20 Jahren errichtet.

Der Einbau solcher Türen in Eigenheimen, Kleingartenwohnhäusern und Reihenhäusern, sowie der bloße Austausch von Schlössern und ähnlichem, wird nicht gefördert.

Ab 15.1.2009 werden nur mehr einbruchshemmende Wohnungseingangstüren ab Widerstandsklasse 3 gefördert.

Hinweise:
Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt.

Im Rahmen einer Sonderförderung sind auch Türen in Wohnungen mit mehr als 150 Quadratmetern Nutzfläche bzw. in Wohnungen in Häusern mit einer Bestandsdauer unter 20 Jahren sowie in Eigenheimen, Reihenhäusern und Kleingartenwohnhäusern förderbar: Sonderförderaktion für einbruchshemmende Eingangstüren 2009/2010.

Unterlagen
  • Rechnung, die ein Rechnungsdatum (ein Fertigstellungsdatum) bis längstens sechs Monate vor Antragstellung in der MA 50 aufweist
  • Ein entsprechendes Zertifikat hinsichtlich der Einhaltung der ÖNORM B 5338 ab der Widerstandsklasse 3
    • Bei Mietwohnungen: Zustimmung der HauseigentümerInnen bzw. der Hausverwaltung zum Türeinbau
    • Bei Mietwohnungen in Städtischen Wohnhäusern (Gemeindebauten): Zustimmungserklärung von Wiener Wohnen für Sanierungsarbeiten im Sinne des WWFSG 1989

Österreichisches Normungsinstitut

Zuständigkeit

Informations- und Einreichstelle
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
19., Muthgasse 62, 1. Stock, Zimmer C1.09
Telefon: +43 1 4000-74860
Fax: +43 1 4000-99-74879
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at
Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr

Sowie auch:
Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser (MA 25)
19., Muthgasse 62, Ebene 1, OG
Telefon: +43 1 4000-74870

Fahrplanauskunft

Kosten / Zahlung

Für den Einbau einer einbruchshemmenden Wohnungseingangstüre, welche nach der ÖNORM B 5338 geprüft und gekennzeichnet zu sein hat und über mindestens Widerstandsklasse 3 verfügt, kann ein einmaliger nichtrückzahlbarer Beitrag im Ausmaß von 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 400 Euro je Türflügel, gewährt werden.

Rechnung und Zahlung
AnsprechpartnerIn in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 2.

Termin / Frist

Keine

Beachten

Gesetzliche Grundlagen:

Achtung: Nicht vollständig ausgefüllte oder nicht mit den zur Beurteilung notwendigen Unterlagen versehene Anträge können nicht in Behandlung genommen werden.

Liste der Türen, die gefördert werden

Homepages: Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) und
Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser (MA 25)

Formular

Einbruchshemmende Wohnungseingangstüren:

Elektronische Akteneinsicht in bereits gestellte Anträge

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Verantwortlich für diese Seite:
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (Magistratsabteilung 50)
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