Satellitenantennen - Antrag auf architektonische Begutachtung

Voraussetzungen

Gemäß § 85 Bauordnung für Wien (BO) muss das Bauvorhaben so gestaltet werden (bzw. montiert, gefärbt, konstruiert werden), dass die einheitliche Gestaltung des örtlichen Stadtbildes in Form, Farbe, Material und Maßstäblichkeit nicht gestört wird.

Die Parabolanlagen (SAT-Schüsseln) bringen neue Formen in die Architekturdiskussion. Sie wirken an einer herkömmlichen Fassade fremdartig. Meist ist kein Bezug zur bestehenden Fassadengliederung herstellbar.

Ziel aus stadtgestalterischer Sicht

Die gestalterischen Intentionen liegen in der Erhaltung der Einheitlichkeit von bestehenden Wohnhausfassaden.

  • Die Montage von SAT-Antennen wird nur auf der hofseitigen Dachfläche, unterhalb des Dachfirstes gestattet.
  • Bei Flachdächern müssen die SAT-Antennen auf der hofnahen Dachfläche montiert werden, um das örtliche Stadtbild nicht zu beeinträchtigen.
  • Die genaue Position muss auf einem Lageplan oder Foto eingezeichnet werden.

Erforderliche Unterlagen

Für eine Begutachtung ist erforderlich:

  • Formloses Schreiben (Name, Adresse, Unterschrift der BauwerberInnen)
  • Foto(s) des Anbringungsortes (Antennenstandort am Foto markieren, eventuell Fotomontage)
  • In Schutzzonen: Belegexemplar für das Archiv der Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)

Zuständige Stelle

Architektursachverständige:
Die Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) ist Architektursachverständige für alle Bewilligungsverfahren. Ihre Gutachten zu den eingereichten Projekten werden der für die Bewilligung zuständigen Behörde zur Kenntnis gebracht.

Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)
12., Niederhofstraße 21-23
Telefon: +43 1 81114-88915, -88916, -88917
Fax: +43 1 81114-99-88910
E-Mail: post@ma19.wien.gv.at

Das Beratungsservice der MA 19 bietet für PlanverfasserInnen und BauwerberInnen Hilfestellung zu ihren vorgelegten Projekten. Eine Beurteilung aus stadtgestalterischer Sicht gibt Aussicht auf die zu erwartende Stellungnahme.

Kontakt:
Dezernat Architektonische Begutachtung
Ansprechperson: Helmut Tyra
E-Mail: helmut.tyra@wien.gv.at
Parteienverkehr: Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12.30 Uhr

Erteilung der Baubewilligung in Schutzzonen:
Baupolizei (MA 37)

Denkmalgeschützte Objekte:
Bundesdenkmalamt (BDA) - Landeskonservatorat für Wien (Hierfür muss gesondert ein Bescheid vom Bundesdenkmalamt erwirkt werden.)

Kosten und Zahlung

Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen 3,20 Euro Verwaltungsabgabe.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Die Einreichung muss vor der beabsichtigten Satellitenantennenmontage erfolgen.

Beachten

In Schutzzonen sind Satelliten-Antennen bewilligungspflichtig. Außerhalb von Schutzzonen sind Satelliten-Antennen nur dann bewilligungsfrei, wenn sie das Stadtbild nicht stören. Zur Absicherung bietet die Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung daher ihren Beratungsservice an. Eine Einreichung wird empfohlen.

Mehr Informationen:

Rechtliche Grundlage: Bauordnung für Wien (BO):

  • § 62a Bewilligungsfreie Bauvorhaben (Abs. 1 lit. 24 und Abs. 3)
  • § 85 Äußere Gestaltung von Bauwerken (Abs. 1 und 6)

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Architektur und Stadtgestaltung (Magistratsabteilung 19)
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