Löschung von Grundbuchseintragungen - Zustimmung
Allgemeine Informationen
Generell kann man keine Eintragungen aus dem Grundbuch streichen. Man kann eine sogenannte Löschung durchführen. Die Löschung bedeutet jedoch keine Streichung, sondern nur eine Markierung, die kennzeichnet, dass dieser Fall abgeschlossen ist.
Voraussetzungen
Wenn im Grundbuch Eintragungen mit baurechtlichem Inhalt gegenstandslos geworden sind oder die Liegenschaft nicht mehr betreffen, ist zur Löschung die Zustimmung der MA 64 erforderlich.
Fristen und Termine
Fristen und Termine richten sich der jeweiligen individuellen Ausgangslage.
Zuständige Stelle
Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten (MA 64)
Gruppe Baurecht
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-89919
Fax: +43 1 4000-99-89910
E-Mail: post@ma64.wien.gv.at
Parteienverkehrszeiten: Dienstag von 7.30 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Erforderliche Unterlagen
Dem schriftlichen Antrag mit der Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers (mindestens einer Miteigentümerin bzw. eines Miteigentümers) muss ein vollständiger Auszug aus dem Grundbuch der betroffenen Liegenschaft beigelegt werden.
Kosten und Zahlung
- 6,54 Euro Verwaltungsabgabe
- 7,63 Euro Kommissionsgebühren für Erhebungen vor Ort, je Amtsorgan und angefangener halber Stunde
- 14,30 Euro Bundesgebühren für den Antrag
- 3,90 Euro Bundesgebühren pro Bogen Beilage
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Erledigungsdauer
Die Verfahrensdauer bestimmt sich nach der jeweiligen individuellen Ausgangslage. Eine unvollständige Vorlage von Dokumenten kann das Verfahren verzögern.
Formular
Antrag um Löschung:
Elektronische Zustellung
Bei diesem Verfahren erfolgt die Zustellung der behördlichen Erledigung elektronisch. Sollten Sie bei keinem elektronischen Zustelldienst registriert sein, erhalten Sie die Erledigung auf dem Postweg.
Mehr Information zur Elektronischen Zustellung behördlicher Dokumente
Zusätzliche Informationen
Homepage: Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten
Magistratsabteilung 64
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