Bei österreichischer Staatsbürgerschaft der Mutter: Ist das Kind innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des*der Ehepartner*in oder eingetragenen Partner*in geboren, setzen Sie sich bitte telefonisch mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung.
Dokumente der Mutter
Geburtsurkunde der Mutter
Gegebenenfalls Nachweise des Wohnsitzes im Ausland
Nachweis der Staatsangehörigkeit der Mutter
Österreicherin: Staatsbürgerschaftsnachweis
(Sollten Sie noch nie im Besitz eines Staatsbürgerschaftsnachweises gewesen sein, so ersuchen wir Sie, mit dem zuständigen Standesamt Kontakt aufzunehmen.)
Nicht-Österreicherin: Reisepass oder sonstiger Nachweis der Staatsangehörigkeit und ein Lichtbildausweis
Heiratsurkunde der letzten Ehe beziehungsweise Partnerschaftsurkunde der letzten eingetragenen Partnerschaft
Sterbeurkunde des*der Ehepartner*in oder eingetragenen Partner*in
Dokumente des Vaters beziehungsweise des anderen Elternteils
Geburtsurkunde des Vaters beziehungsweise des anderen Elternteils
Gegebenenfalls Nachweis des Wohnsitzes im Ausland
Nachweis der Staatsangehörigkeit des Vaters beziehungsweise des anderen Elternteils